Nebenkostenabrechnung-Pflichten Vermieter

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Petso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung-Pflichten Vermieter

Hallo zusammen,
ich wohne seit August 2015 als Single in einer 70 m² Wohnung. Heizung und Warmwasser laufen über Hackschnitzelheizung, die vom Nachbarn betrieben wird.
Nun war die Nebenkostenabrechnung für die ersten Monate recht überchaubar. Im November kam nun die Abrechnung für 2016. Es ist nicht so, dass ich eine massive Nachzahlung hätte, aber die Vermieterin nutzt die einfachste Form der Nebenkostenabrechnung (so wie man sie als Vorlage im Internet findet), also lediglich Verbrauch oder Kosten, dann den Faktor und in der dritten Spalte dann die daraus resultierenden Kosten.
Nun habe ich bei ihr angefragt (weil es mich interessiert und ich auch gerne einen Überblick hätte), ob sie mir die zugehörigen Zählertände übermitteln könnte.
Beim Wasser meinte sie: "den Zählerstand kannst Du jederzeit im Keller da und dort ablesen." Ist mir schon klar, aber es geht mir ja um den an ie übermittelten Zählerstand, der ja durch einen Fehler oder Zahlendreher ein ganz anderer sein kann.
Dann hat sie mir jetzt die Rechnung vom Nachbarn für Heizung/Warmwasser geschickt. Dort wird lediglich die Gesamt-Wäremeenergie, die 2016 verbraucht wurde, mit 9241 kWh aufgeführt, dazu der Preis/kWh.
Es gibt keine Aufteilung Warmwasser und Heizung und dazu auch wiederum keine Zählerstände, die ebenfalls ja wieder nicht durch mich abgelesen werden.
Kann ich nun zum einen noch einmal verlangen, einzelne Zählerstände zu bekommen und müsste nicht, nach Heizkostenverordnung, auf der Rechnung Warmwasser und Heizung getrennt aufgeführt werden?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mehrfamilienhaus?

Haben Sie einen Vertrag mit dem Nachbarn bezgl. der Wärmeversorgung?

-- Editiert von AltesHaus am 30.11.2017 23:40

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Petso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind im Haus 3 Parteien, diese werden aber nicht alle über die Hackschnitzelanlage beheizt. Ich habe nur einen Mietvertrag, die Nebenkosten laufen ja alle über die Vermieterin bis auf Strom.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Über die Belegeinsicht sollte sich klären, wie die Vermieterin auf die Gesamtkosten kommt. Der Verteilschlüssel sollte sich bereits aus der vorliegenden Abrechnung ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Petso):
Kann ich nun zum einen noch einmal verlangen, einzelne Zählerstände zu bekommen und müsste nicht, nach Heizkostenverordnung, auf der Rechnung Warmwasser und Heizung getrennt aufgeführt werde


Wenn Du eine Rechnung zu begleichen hast muss Dir die Möglichkeit gegeben werden ganz konkret nachvollziehen zu können warum und wofür Du zahlen sollst. Diese Möglichkeit hat Dir Dein Vermieter zu geben, und zwar in der Form, dass es auch zu verstehen ist. Meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Petso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss nicht eigentlich auch ersichtlich sein, was für Warmwasser und was für Heizung gezahlt werden muss? Der Betreiber der Hackchnitzelanlage fasst dies zusammen und gibt nur die Gesamtwärmeenergiemenge an. Ich weiß aber nicht, ob das so normal ist, da ich bisher immer völlig andere Abrechnungen bekommen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

In unseren Abrechnungen sind Heizkosten und WW-Kosten getrennt ersichtlich. Ob dies Vorschrift ist kann ich nicht sagen.
Schau mal § 8 HKVerordnung an.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn in Ihrem Vertrag nichts zu den Heizkosten steht, und der Wärmeaufbereitung. Warum wollen Sie dann zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Petso):
Ich habe nur einen Mietvertrag, die Nebenkosten laufen ja alle über die Vermieterin bis auf Strom.


Das kann man so verstehen, dass die NK vorerst -wie üblich- von der Vermieterin bezahlt werden und bei der Abrechnung dem M
anteilmäßig angerechnet werden.

Zitat (von Petso):
Nun war die Nebenkostenabrechnung für die ersten Monate recht überchaubar.


Wahrscheinlich wurde auch eine Vorauszahlung für die gesamten BK gezahlt. Was genau im MV steht weiß man nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen