Hallo zusammen,
ich wohne seit August 2015 als Single in einer 70 m² Wohnung. Heizung und Warmwasser laufen über Hackschnitzelheizung, die vom Nachbarn betrieben wird.
Nun war die Nebenkostenabrechnung für die ersten Monate recht überchaubar. Im November kam nun die Abrechnung für 2016. Es ist nicht so, dass ich eine massive Nachzahlung hätte, aber die Vermieterin nutzt die einfachste Form der Nebenkostenabrechnung (so wie man sie als Vorlage im Internet findet), also lediglich Verbrauch oder Kosten, dann den Faktor und in der dritten Spalte dann die daraus resultierenden Kosten.
Nun habe ich bei ihr angefragt (weil es mich interessiert und ich auch gerne einen Überblick hätte), ob sie mir die zugehörigen Zählertände übermitteln könnte.
Beim Wasser meinte sie: "den Zählerstand kannst Du jederzeit im Keller da und dort ablesen." Ist mir schon klar, aber es geht mir ja um den an ie übermittelten Zählerstand, der ja durch einen Fehler oder Zahlendreher ein ganz anderer sein kann.
Dann hat sie mir jetzt die Rechnung vom Nachbarn für Heizung/Warmwasser geschickt. Dort wird lediglich die Gesamt-Wäremeenergie, die 2016 verbraucht wurde, mit 9241 kWh aufgeführt, dazu der Preis/kWh.
Es gibt keine Aufteilung Warmwasser und Heizung und dazu auch wiederum keine Zählerstände, die ebenfalls ja wieder nicht durch mich abgelesen werden.
Kann ich nun zum einen noch einmal verlangen, einzelne Zählerstände zu bekommen und müsste nicht, nach Heizkostenverordnung, auf der Rechnung Warmwasser und Heizung getrennt aufgeführt werden?
Nebenkostenabrechnung-Pflichten Vermieter
Fragen zur Miete?
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Mehrfamilienhaus?
Haben Sie einen Vertrag mit dem Nachbarn bezgl. der Wärmeversorgung?
-- Editiert von AltesHaus am 30.11.2017 23:40
Wir sind im Haus 3 Parteien, diese werden aber nicht alle über die Hackschnitzelanlage beheizt. Ich habe nur einen Mietvertrag, die Nebenkosten laufen ja alle über die Vermieterin bis auf Strom.
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Über die Belegeinsicht sollte sich klären, wie die Vermieterin auf die Gesamtkosten kommt. Der Verteilschlüssel sollte sich bereits aus der vorliegenden Abrechnung ergeben.
ZitatKann ich nun zum einen noch einmal verlangen, einzelne Zählerstände zu bekommen und müsste nicht, nach Heizkostenverordnung, auf der Rechnung Warmwasser und Heizung getrennt aufgeführt werde :
Wenn Du eine Rechnung zu begleichen hast muss Dir die Möglichkeit gegeben werden ganz konkret nachvollziehen zu können warum und wofür Du zahlen sollst. Diese Möglichkeit hat Dir Dein Vermieter zu geben, und zwar in der Form, dass es auch zu verstehen ist. Meine Meinung.
Muss nicht eigentlich auch ersichtlich sein, was für Warmwasser und was für Heizung gezahlt werden muss? Der Betreiber der Hackchnitzelanlage fasst dies zusammen und gibt nur die Gesamtwärmeenergiemenge an. Ich weiß aber nicht, ob das so normal ist, da ich bisher immer völlig andere Abrechnungen bekommen habe.
In unseren Abrechnungen sind Heizkosten und WW-Kosten getrennt ersichtlich. Ob dies Vorschrift ist kann ich nicht sagen.
Schau mal § 8 HKVerordnung an.
Wenn in Ihrem Vertrag nichts zu den Heizkosten steht, und der Wärmeaufbereitung. Warum wollen Sie dann zahlen?
ZitatIch habe nur einen Mietvertrag, die Nebenkosten laufen ja alle über die Vermieterin bis auf Strom. :
Das kann man so verstehen, dass die NK vorerst -wie üblich- von der Vermieterin bezahlt werden und bei der Abrechnung dem M
anteilmäßig angerechnet werden.
ZitatNun war die Nebenkostenabrechnung für die ersten Monate recht überchaubar. :
Wahrscheinlich wurde auch eine Vorauszahlung für die gesamten BK gezahlt. Was genau im MV steht weiß man nicht.
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