Sehr geehrte Damen und Herren,
letzte Woche habe ich von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 erhalten.
Unser Mietverhältnis begann am 01.04.2016.
In den ersten beiden Monaten (April und Mai 2016) habe ich nur die Kaltmiete bezahlt (im Mietvertrag aufgelistet), weil meine Hochzeitsfeier im Juni war und die neuen Möbel zuvor in die Wohnung transportiert werden mussten.
Ab Juni 2016 habe ich dann die Miet- und Betriebskosten zusammen an die Hausverwaltung überwiesen.
Meine Frage an die Experten:
Muss ich die Nebenkosten ab April 2016 bezahlen? Ich bin erst am 04. Juni 2016 in die Wohnung eingezogen, oder reicht es aus, wenn ich ab Juni 2016 die Nebenkosten bezahlen muss.
Würde mich freuen, wenn Sie sich bei mir melden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Nebenkostenabrechnung Mietvertrag
26. November 2017
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Frage vom 26. November 2017 | 12:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Mietvertrag
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#1
Antwort vom 26. November 2017 | 12:22
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatMuss ich die Nebenkosten ab April 2016 bezahlen? :
Klar, es zählt der Beginn, und Kosten fallen vom ersten Tag an.
#2
Antwort vom 26. November 2017 | 12:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber ich war im April und Mai 2016 nicht in der Wohnung, um zu leben, sondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen.
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#3
Antwort vom 26. November 2017 | 13:30
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Zitatsondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen. :
Das spielt doch keine Rolle, was du in der Wohnung gemacht, oder nicht gemacht hast. Während dieser Zeit mussten alle Betriebskosten für die Wohnung/das Haus bezahlt werden. Auch wenn du für eine dreimonatige Weltreise nicht in der Wohnung bist, müssen die Betriebskosten bezahlt werden.
#4
Antwort vom 26. November 2017 | 14:40
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatAber ich war im April und Mai 2016 nicht in der Wohnung, um zu leben, sondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen. :
Zu Ihrem besseren Verständnis: Das Haus war trotzdem weiter versichert, der Allgemeinstrom lief etc.pp. Sie müssen übrigens auch die Betriebskosten zahlen, wenn Sie arbeits- krankheits- oder urlaubsbedingt abwesend sind.
#5
Antwort vom 26. November 2017 | 16:13
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Nebenkosten fallen ab Mietbeginn an und sind folglich auch ab dann zu Zahlen. Tut man das nicht gibt es eine saftige Nachzahlung.
Nebenkosten sind viel mehr als nur Wasser, Abwasser, Heizung und Müll.
Die allermeisten der insgesamt 17 NK-Arten haben mit Verbrauch oder Verursachung nichts zu tun.
#6
Antwort vom 29. November 2017 | 07:28
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
Zitatber ich war im April und Mai 2016 nicht in der Wohnung, um zu leben, sondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen. :
Es gilt die Vereinbarung im Mietvertrag. Nach Ihrem Dafürhalten müsste der VM jedesmal bei der NK-Abrechnung Ihre Abwesenheit zwecks Urlaub aus der Abrechnung rausrechnen.
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