Nebenkostenabrechnung Mietvertrag

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
yastug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Mietvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzte Woche habe ich von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 erhalten.

Unser Mietverhältnis begann am 01.04.2016.
In den ersten beiden Monaten (April und Mai 2016) habe ich nur die Kaltmiete bezahlt (im Mietvertrag aufgelistet), weil meine Hochzeitsfeier im Juni war und die neuen Möbel zuvor in die Wohnung transportiert werden mussten.

Ab Juni 2016 habe ich dann die Miet- und Betriebskosten zusammen an die Hausverwaltung überwiesen.

Meine Frage an die Experten:

Muss ich die Nebenkosten ab April 2016 bezahlen? Ich bin erst am 04. Juni 2016 in die Wohnung eingezogen, oder reicht es aus, wenn ich ab Juni 2016 die Nebenkosten bezahlen muss.

Würde mich freuen, wenn Sie sich bei mir melden würden.

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von yastug):
Muss ich die Nebenkosten ab April 2016 bezahlen?

Klar, es zählt der Beginn, und Kosten fallen vom ersten Tag an.

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#2
 Von 
yastug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich war im April und Mai 2016 nicht in der Wohnung, um zu leben, sondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von yastug):
sondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen.

Das spielt doch keine Rolle, was du in der Wohnung gemacht, oder nicht gemacht hast. Während dieser Zeit mussten alle Betriebskosten für die Wohnung/das Haus bezahlt werden. Auch wenn du für eine dreimonatige Weltreise nicht in der Wohnung bist, müssen die Betriebskosten bezahlt werden.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von yastug):
Aber ich war im April und Mai 2016 nicht in der Wohnung, um zu leben, sondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen.


Zu Ihrem besseren Verständnis: Das Haus war trotzdem weiter versichert, der Allgemeinstrom lief etc.pp. Sie müssen übrigens auch die Betriebskosten zahlen, wenn Sie arbeits- krankheits- oder urlaubsbedingt abwesend sind.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Nebenkosten fallen ab Mietbeginn an und sind folglich auch ab dann zu Zahlen. Tut man das nicht gibt es eine saftige Nachzahlung.

Nebenkosten sind viel mehr als nur Wasser, Abwasser, Heizung und Müll.

Die allermeisten der insgesamt 17 NK-Arten haben mit Verbrauch oder Verursachung nichts zu tun.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von yastug):
ber ich war im April und Mai 2016 nicht in der Wohnung, um zu leben, sondern nur um die Möbel und Kleidungen zu tragen und aufzubauen bzw. einzuräumen.


Es gilt die Vereinbarung im Mietvertrag. Nach Ihrem Dafürhalten müsste der VM jedesmal bei der NK-Abrechnung Ihre Abwesenheit zwecks Urlaub aus der Abrechnung rausrechnen.

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