Es geht um folgendes. Der Vater meiner Frau ist am 31.7.2016 verstorben, wir hatten mit der Auflösung seiner Wohnung einen riesen Stress mit desen Vermieter. Wir haben für den Zeitraum bis 31.10 also noch Miete inkl Nebenkosten
gezahlt. Auch haben wir nur einen Teil der Kaution zurück erhalten da der Vermieter unsere Zahlungswilligkeit in Frage gestellt hat und sich einfach 50€ einbehalten hat. Nun kam vor einem Monat eine weitere Nebenkostenabrechnung jedoch mit keinerlei Aufstellung der für die Monate Juli bis Oktober bereits geleisteten Zahlungen. Wir haben um eine Aufstellung und Gegenrechnung der ja bereits vorausgezahlten Nebenkosten und der einbehaltenen Kaution gebeten. Nun kam eine Mahnung vom Amtsgericht die uns jetzt die Frage stellen läßt wie wir weiter verfahren sollen. Der Vater meiner Frau hinterlässt 7 Kinder und seine Frau, warum geht die Mahnung an Sie? Unsere Rechtsschutzversicherung will nicht einspringen. Wäre für Hilfe echt dankbar.
-- Editier von fb455607-80 am 04.01.2017 14:02
Nebenkosten ohne Abrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Mahnung könnt ihr ganz einfach widersprechen. Das ist nichts, was das Amtsgericht "veranlasst" hat, sondern der Vermieter hat für 25,- einen Mahnbescheid zu euch schicken lassen. Ich nehme mal an, deine Frau war bisher Ansprechpartner, daher ist es logisch, dass er an sie den Mahnbescheid schickt. Einfach widersprechen und fristgerecht (!) abschicken => Einschreiben.
Damit ist das erstmal erledigt, wenn er Geld will muss er dann klagen und dafür braucht er dann bessere Gründe.
Die Rechtschutz zahlt nicht, weil das Ganze der Vertrag eines Dritten (=> Vater) ist. Auch wenn deine Frau und die Kinder Erben geworden sind, der Ursprungsvertrag und die daraus resultierenden Probleme kommen von einem Dritten.
ZitatNun kam vor einem Monat eine weitere Nebenkostenabrechnung :
Für welchen Abrechnungszeitraum?
ZitatDer Vater meiner Frau hinterlässt 7 Kinder und seine Frau, warum geht die Mahnung an Sie? :
Weil sie die erste in der Erbfolge ist.
An die Frau des Vaters oder an Deine Frau?
Wenn an deine Frau ist es so das vermutlich alle Erben einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn alle Erben haften zu 100 %.
ZitatUnsere Rechtsschutzversicherung will nicht einspringen. :
Die wird schon wissen warum.
-- Editiert von Anitari am 04.01.2017 14:15
-- Editiert von Anitari am 04.01.2017 14:18
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Zitat:
ZitatUnsere Rechtsschutzversicherung will nicht einspringen. :
Die wird schon wissen warum.
Das ist ja wirklich hilfreich ...
Das mit der Erbfolge ist auch nicht korrekt. Alle Kinder sind gleichrangige Erben, das ist aber hier überhaupt nicht von Belang.
anitari
Haben Sie die Frage überhaupt gelesen?
-- Editiert von fb455607-80 am 04.01.2017 14:31
Zitatanitari :
Haben Sie die Frage überhaupt gelesen?
Ja.
Ein Mahnbescheid wird vom zuständigen Mahngericht auf Antrag des Gläubigers veranlasst, nicht vom Amtsgericht.
ZitatDas mit der Erbfolge ist auch nicht korrekt. Alle Kinder sind gleichrangige Erben, das ist aber hier überhaupt nicht von Belang. :
Richtig. Und der Gläubiger kann sich einen davon aussuchen an den er sich hält oder an alle in der selben Höhe, in der Hoffnung das einer davon schon zahlt.
Noch mal die Frage nach dem Abrechnungszeitraum der Abrechnung.
1.1. - 31.12.2015, 1.8.2015 - 31.7.2016, 1.11.2015 - 31.10.2016 oder was?
ZitatDas ist ja wirklich hilfreich ... :
Rechtsschutzversicherungen lehnen die Kostenübernahme gerne ab wenn keine Aussicht auf Erfolg eines evtl. Prozesses besteht.
ZitatRechtsschutzversicherungen lehnen die Kostenübernahme gerne ab wenn keine Aussicht auf Erfolg eines evtl. Prozesses besteht. :
Das mag ja sein, ist in dem Fall aber trotzdem irrelevant, weil es um den Vertrag eines Dritten geht. Da muss man also nicht prüfen ob das Ding Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Die RSV muss in keinem Fall einspringen.
Abrechnungszeitraum 01.08.2015-31.07.2016 und einen weiteren Nutzungszeitraum vom 01.08.2016-31.10.2016 es ist aber nur eine Kostenauflistung und keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet
ZitatAbrechnungszeitraum 01.08.2015-31.07.2016 und einen weiteren Nutzungszeitraum vom 01.08.2016-31.10.2016 es ist aber nur eine Kostenauflistung und keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet :
Dafür hat der Vermieter ja bis 31.07.2017 Zeit.
ZitatNun kam vor einem Monat eine weitere Nebenkostenabrechnung jedoch mit keinerlei Aufstellung der für die Monate Juli bis Oktober bereits geleisteten Zahlungen. :
War das zufällig die Abrechnung von 2015? Das wäre nämlich wahrscheinlicher als 2016, vor 31.12.2016 können die meisten Vermieter noch gar nicht abrechnen, weil noch nicht alle Zahlungen geleistet wurden.
Sollte die Aufforderung zur Zahlung 30 Tage her sein, befindet sich der Gläubiger in Verzug, auch wenn eine Belegeinsicht gefordert wurde.
ZitatEinfach widersprechen und fristgerecht (!) abschicken => Einschreiben. :
Damit ist das erstmal erledigt, wenn er Geld will muss er dann klagen und dafür braucht er dann bessere Gründe.
Vielleicht eine richtige Nebenkostenabrechnung. Sollte (!) die Forderung zu Recht bestehen, ist die Beschreitung des Klageweges die falsche Strategie, weil sie die Sache nur unnötig verteuert.
Ich würde vorschlagen, die Belegeinsicht nachweislich zu fordern (3 Termine vorschlagen und nachweislich (Einschreiben oder Boten in Kenntnis des Inhalts) an den Vermieter schicken.
ZitatAbrechnungszeitraum 01.08.2015-31.07.2016 und einen weiteren Nutzungszeitraum vom 01.08.2015-31.10.2015 es ist aber nur eine Kostenauflistung und keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet :
ZitatDer Vater meiner Frau hinterlässt 7 Kinder und seine Frau, warum geht die Mahnung an Sie? :
Vermutlich, weil Sie (Mit-)Erbin ist.
Zitatund keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet :
Die Vorauszahlung könnte man wie genau beweisen?
ZitatNun kam eine Mahnung vom Amtsgericht :
Glaube ich nicht, denn die versenden so etwas nicht.
Diese "Mahnung" trägt nicht zufällig irgendwo eine Überschrift/Titel mit de Bezeichnung "Mahnbescheid"?
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