hallo zusammen,
"unser"Haus wurde Ende 03.06 verkauft.
Heute schon, haben wir von der "alten" Verwaltung eine Nebenkostenabrechnung für 01 bis 03.06 bekommen, rechtlich einwandfrei,da Abrechnungsjahr eigentlich eingehalten.
Darin haben die anderen Mieter und ich auf eine Rückzahlung zu hoffen. Nun ist es so, dass die Verwaltung sagt, die Konten des ehemaligen Vermieters sind bereits Anfang 06 gleich nach dem Verkauf aufgelöst und übertragen, eine Auszahlung kommt nicht in Frage mangels Masse.
Die Vermieterin, mit der ich und einige andere Mieter telefoniert haben, sagt, das geht sie nichts mehr an, da die Verwaltung für die Abrechnungen zuständiggewesen ist.
Bevor wir uns nun in die Nesseln setzen, die Frage hat schon mal jemand in dieser Richtung Erfahrungen gesammelt oder wer kann da einen guten Tip geben?.
Danke für Eure Mühe
Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was meint denn Euer neuer Vermieter ?
garnichts. Der hat es doch nach 1 1/2 Jahren und zig Mahnungen von ehemaligen Mietern nicht einmal geschafft die Kautionen zurückzuzahlen.
Er ist nicht bereit, dafür aufzukommen, er steht auf dem Standpunkt das er erst ab dem 1.4. für alles zuständig ist......
(Nebenbei bemerkt halte ich ihn auch nicht für fähig, die Zusammenhänge zu erkennen, da er nicht einmal in der Lage ist, die bestehenden Mietverträge anzuerkennen und die damit geschlossenen Vereinbarungen zu erkennen. will damit sagen, dass er in seine abgerechneten Nebenkosten Positionen eingebracht hat, die kaum mehr zu toppen sind und von keinem, auch nicht von den neuen, also während seiner Besitzzeit Bestandteil abgeschlossenen Mietverträge sind.)
Möchte nicht persönlich werden, aber mal wieder so einer, der nur an Profit und nichts weiter denkt als möglichst schnell an viel Geld zu kommen. - Leider -
Darum sind viele der " alten" Mieter ja auch ausgezogen, weil sie diese Befürchtungen schon vorher hatten. Bauchgefühl....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zuständig wäre er aber schon.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten