Hallo, ich lebe seit Juli 2016 in einer Wohngemeinschaft und Zahle dort eine Warmmiete von 360 €.
In dieser Miete sind folgende Nebenkosten enthalten: alle Nebenkosten und Internetnutzung
Ansonsten wird nirgends erwähnt das noch was zahlen wäre. Diesen Beitrag habe ich nun auch immer Überwiesen über 10 Monate.
Nun bekam ich diesen Monat eine SMS meiner Vermieterin das die anderen Mieter ja 370 € inklusive Strom zahlen würden und ich bitte diese 10 € nun bitte Nachzahlen soll. Die anderen neueren Verträge sind anders und dort steht 300€ kaltmiete und 60 Nebenkosten. Dort wird auch erwähnt, das Strom extra abzurechnen sei mit dem Anbieter. Bei mir steht davon allerdings nichts dergleichen.
Auf meine Antwort, das im Vertrag ja alle Nebenkosten enthalten wären kam als Antwort, das Strom immer von der WG selbst getragen wird und sie den Strom gar nicht zahlen muss. Und der Strom würde dann halt abgestellt werden und wenn es mir zu viel wäre, wäre Sie mit einer kurzfristigen Auflösung einverstanden. Sprich : Kündigung
Eine Stromrechnung kam zudem nie ins Haus. Ich kenne nicht einmal den Stromanbieter und die anderen Mieter ebenfalls nicht. Sprich, sie bekommt die Rechnung. Wir sind hier alles Untermieter und der Vertrag wurde direkt mit der Vermieterin geschlossen und nicht mit einem Hauptmieter.
Mir geht es hier auch mehr ums Prinzip als um diese 10 €. Aber einfach 10 € zu Zahlen ohne was schriftliches in der Hand sehe ich auch nicht ein. Und zudem Rückwirkend für fast ein Jahr.
Vllt weiß ja hier jemand Rat?!
Besten Gruß
Mathias Papendorf
Nebenkosten Untermietvertrag: Stromkosten im speziellen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Strom gehören in der Regel nicht in die Nebenkosten.
Zumindest bei Mietwohnungen.
ZitatIn dieser Miete sind folgende Nebenkosten enthalten: alle Nebenkosten und Internetnutzung :
Ist das alles, was dazu im Vertrag steht. Im Normalfall werden alle umzulegenden Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet; bei Vorauszahlungsrate sogar mit Verteilerschlüssel.
Ich bin wie asd der meinung, dass Strom nicht zu den Nebenkosten zählt, dass kann aber je nach Vertrag auch durchaus anders sein.
Berry
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Strom gehört nicht zu den Nebenkosten, und ist Mieters her.
Ich bin sehr überrascht von den bisherigen Aussagen. Der Teilnehmer lebt in einer WG. Ich würde mich sehr wundern, wenn er für sein Zimmer einen eigenen Stromanschluss mit eigenem Zähler hätte. Sehr viel wahrscheinlicher ist ein Zähler für die gesamte Wohnung. Und dann wäre Strom selbstverständlich Teil der Nebenkosten. Wie soll der Teilnehmer auch ohne eigenen Zähler einen eigenen Vertrag mit einem Stromversorger abschließen? Ohne eigenen Vertrag wird das ganze aber eh über den Hauptmieter bzw. sogar den Eigentümer laufen müssen. Und wie soll das denn rechtlich gehen, wenn nicht über die Nebenkostenabrechnung? Wir reden hier ja nicht von einer GBR sondern von einem echten Untermietverhältnis.
Natürlich könnte man im Mietvertrag die Umlage der Stromkosten vereinbarn. Wenn das aber wie hier nicht geschehen ist sondern explizit eine Warmmiete vereinbart wurde, dann bleibt dem Hauptvermieter lediglich § 560 BGB
, sofern das laut Mietvertrag möglich ist. Aber dazu muss natürlich genau aufgeschlüsselt werden, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen und warum sich diese nach Abschluss des Mietvertrages erhöht haben.
ZitatStrom gehört nicht zu den Nebenkosten, und ist Mieters her. :
Hast du mittlerweile keine Buchstaben mehr an deiner Tastatur ...
ZitatIch bin sehr überrascht von den bisherigen Aussagen. Der Teilnehmer lebt in einer WG. Ich würde mich sehr wundern, wenn er für sein Zimmer einen eigenen Stromanschluss mit eigenem Zähler hätte. Sehr viel wahrscheinlicher ist ein Zähler für die gesamte Wohnung. Und dann wäre Strom selbstverständlich Teil der Nebenkosten. Wie soll der Teilnehmer auch ohne eigenen Zähler einen eigenen Vertrag mit einem Stromversorger abschließen? Ohne eigenen Vertrag wird das ganze aber eh über den Hauptmieter bzw. sogar den Eigentümer laufen müssen. Und wie soll das denn rechtlich gehen, wenn nicht über die Nebenkostenabrechnung? Wir reden hier ja nicht von einer GBR sondern von einem echten Untermietverhältnis. :
Natürlich könnte man im Mietvertrag die Umlage der Stromkosten vereinbarn. Wenn das aber wie hier nicht geschehen ist sondern explizit eine Warmmiete vereinbart wurde, dann bleibt dem Hauptvermieter lediglich § 560 BGB , sofern das laut Mietvertrag möglich ist. Aber dazu muss natürlich genau aufgeschlüsselt werden, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen und warum sich diese nach Abschluss des Mietvertrages erhöht haben.
Hallo,
anscheinend hat jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag. Da in den Nebenkosten offensichtlich der Strom nicht erwähnt wird, bin ich der Auffassung, das Strom zusätzlich zu zahlen ist. In diesem Fall eben extra, was Ende des Jahres verrechnet wird.
Die Frage war ja, ob Strom in den Nebenkosten steckt oder nicht. Und das ist so in der Regel nicht der Fall.
Ich mag mich aber hier auch täuschen.
Selbst wen der Strom nicht in den Nebenkosten enthalten wäre: Ich frag mich gerade, wie die Vermieterin hier eine rechtskonforme Abrechnung erstellen will ...
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten.
Mein Mitbewohner zeigte mir gestern erst den alten Vertrag. In seinem überarbeiteten Vertrag steht nun:
300€ Kaltmiete
60€ NK
10€ Stromkosten.
Ist natürlich blöd wegen so einem Betrag aneinander zu geraten. Hab auch schon überlegt zum Mieterschutzbund zu gehen. Das lustige dabei ist, der ist ein Stockwerk tiefer. Ist aber auch Mieter bei meiner Vermieterin :-)
Ich zeige Euch die wichtigen Punkte nochmal 1 zu 1 auf aus dem Vertrag.
A) In der Miete sind folgende Nebenkosten enthalten:
alle Nebenkosten sind enthalten und Internetnutzung
B) Zusätzlich zur Miete trägt der Untermieter folgende Nebenkosten: ------- leeres Feld
Hierfür beträgt die Betriebskostenpauschale monatlich zzt. EUR______ leeres Feld
c) Die Nebenkosten für _______ werden laut Sonderzähler erhoben.-------- leeres Feld
Zitatalle Nebenkosten sind enthalten :
Ist da irgendwo auf die Betriebskostenverordnung verwiesen?
Das einzige was dort steht:
Soweit die vom Untermieter zu tragenden Nebenkosten gemäß b) pauschal erhoben werden, kann sie der Vermieter nach billigem Ermessen auf die Betroffenen Untermieter anteilig umlegen. Bei Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Umlage jedoch gemäß der Verordnung der Heizkostenabrechnung.
und dieser punkt b) ist ja wie gesagt nicht ausgefüllt. Sonst steht da gar nichts.
Das ist so ein Mustervertrag den einer der Mieter damals vorbereitete und ich und die Vermieterin haben den nur noch Unterschrieben.
Und jetzt?
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