Hallo zusammen.
Nehmen wir mal an, das sich folgende Geschichte zutragen würde.
Nehmen wir mal an, es gäbe eine Wohnanlage mit 6 Häusern und 14 Parteien.
Diese Anlage würde über ein Heizhaus verfügen und jede Partei hätte einen eigenen Heiz und Verbrauchszähler.
Nun würde die jährliche Nebenkostenaufstellung kommen.
In dieser würde stehen, dass an das Heizhaus 250.000 kkWh Gas geliefert worden wäre.
In einer weiteren Aufführung würde stehen, dass die ganze Liegenschaft nur 80.000 kWh zusammen verbrauchen würde.
Nun würden sich die Mieter fragen, ob sie nur für ihren Verbrauch von 80.000 kWh oder die 250.000 kWh aufkommen!?
Nebenkosten Heizhaus bekommt mehr Gas als Mieter verbrauchen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da jeder Mieter einen eigenen Verbrauchszähler hat, zahlt jeder auch nur das, was er verbraucht hat, wofür dann die Mehrleistung ist, spielt keine Rolle.
Wem gehört das Heizhaus?
Es würde alleine stehen und würde von einem Hausmeister betrieben.
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Es würde alleine stehen und würde von einem Hausmeister betrieben.
Es würde alleine stehen und würde von einem Hausmeister betrieben.
Es würde alleine stehen und würde von einem Hausmeister betrieben.
ZitatEs würde alleine stehen und würde von einem Hausmeister betrieben. :
Bitte was?
Das Heizhaus der Liegenschaft steht alleine für sich. Gehört zwar der Anlage (dem Vermieter) und Zutritt hat nur der Hausmeister.
ZitatNun würden sich die Mieter fragen, ob sie nur für ihren Verbrauch von 80.000 kWh oder die 250.000 kWh aufkommen!? :
Das läßt sich doch nachrechnen.
Zudem geht aus den Einzelabrechnungen der Verbrauch hervor.
Zitat:ZitatNun würden sich die Mieter fragen, ob sie nur für ihren Verbrauch von 80.000 kWh oder die 250.000 kWh aufkommen!? :
Das läßt sich doch nachrechnen.
Zudem geht aus den Einzelabrechnungen der Verbrauch hervor.
Davon würden die Mieter bzw der neue Mieter auch ausgehen.
Doch der Vermieter würde die Rechnung über die 250.000 kWh vorlegen.
Der neue Mieter würde gerade 1 Jahr dort wohnen.
Zitat:Zitat:ZitatNun würden sich die Mieter fragen, ob sie nur für ihren Verbrauch von 80.000 kWh oder die 250.000 kWh aufkommen!? :
Das läßt sich doch nachrechnen.
Zudem geht aus den Einzelabrechnungen der Verbrauch hervor.
Davon würden die Mieter bzw der neue Mieter auch ausgehen.
Doch der Vermieter würde die Rechnung über die 250.000 kWh vorlegen.
Der neue Mieter würde gerade 1 Jahr dort wohnen.
Würde, wenn und hätte .... sind keine Basis für eine fruchtbare Diskussion. Warten Sie einfach mal ab.
Im schlimmsten Fall wurden die Verbrauchsmessungen der einzelnen Objekte lediglich zur Aufteilung der eingekauften Menge Gas genutzt, d.h. die Gesamtkosten des Betriebs der Anlage nach meßtechnisch bestimmten Anteilen umgelegt. Das sollte sich aus der Abrechnung aber sehr einfach ersehen lassen.
Sollten sich hier Diskrepanzen zeigen wird die Aufklärung einiges an Aufwand erfordern (Eichung der Zähler, absurde Wärmeverluste der Anlage, diverse weitere Fehlerquellen). Damit sollte sich dann allerdings primär der Eigentümer auseinandersetzen.
Was sagt die Abrechnung dennüber die Aufteilung aus?
Ganz grundsätzlich sind 250000 kWh Gas für 14 Parteien im Nicht-Neubau durchaus möglich (ca. 18000 kWh pro Objekt), bei 80000 kWh insgesamt (ca 6000 kWh pro Objekt) wären wir im Bereich sehr kompakter bzw. modern gedämmter und beheizter Objekte.
Der Mieter hat das zu zahlen was er verbraucht hat, mehr nicht.
Es gibt noch keine Abrechnung, man mach sich unnütz Gedanken über was wäre wenn, würde und hätte. Ich wünscht mir hin und wieder die Glaskugel von HvS, dann würde ich nicht alles lesen und hätte mehr Zeit
Diese Abrechnung gäbe es.
Der Vermieter würde mit dem gekauften Gas ab Heizhaus rechnen.
In Teil 5 der Abrechnung würde der Preis durch die 80.000kWh der Liegenschaft berechnet und mit diesem Preis wären dann 0,175251€ je Einheit mal des Bedarfes des Haus als Beispiel 8.954,3 kWh gerechnet.
Die Wohnanlage wäre ein Ökobau mit Lehmputz.
Alle Parteien hätten ihren Bedarf zusammengerechnet und würden auf die besagten 80.000 kWh kommen.
ZitatDoch der Vermieter würde die Rechnung über die 250.000 kWh vorlegen. :
Zunächst mal legt der Vermieter keine Rechnungen vor.
Er nimmt die für die Heizkosten relevanten Kosten und erstellt danach die Abrechnung bzw. läßt sie erstellen.
Wenn der Mieter dann die Abrechnung hat, aus der, wie ich schon schrieb u. a. der Gesamtheizenergieverbrauch der Liegenschaft hervorgehen muß, kann er sich die Original belege vorlegen lassen.
Nun hat der Vermieter nur die Gesamtrechnung über die 250.000 kWh. Dann macht der Mieter sich die Mühe und rechnet nach ob der Vermieter den Anteil für die Liegenschaft korrekt ermittelt hat.
Gleiches gilt für Heiznebenkosten, wie z. B. Wartung, Betriebsstrom, Emissionsmessung etc.
Ich weiß nicht warum sich der Mieter schon Gedanken über etwas macht was noch gar nicht zur Debatte steht.
Zitat... Nun würden sich die Mieter fragen, ob sie nur für ihren Verbrauch von 80.000 kWh oder die 250.000 kWh aufkommen!? :
Selbstverständlich werden die Kosten für den Gasbezug auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt. Was auch sonst?
Die Aufteilung erfolgt nach einem Umlageschluessel. Der Umlageschluessel wird gebildet aus den Verbrauchswerten der einzelnen Wohnungen.
Gaslieferungen ist eine völlig andere Groesse als Heizungsverbrauch in einer Wohnung. Dazwischen liegt zunächst erst mal die Heizung, in der das Gas verbrannt wird um Wasser zu erwärmen, das durch die - nach Lage der Dinge vielen Meter - Rohrleitungen und die Heizkörper zirkuliert.
Die beiden Werte lassen sich also nicht unmittelbar vergleichen. Eine Heizungsanlage mit einem Wirkungsgrad von 100% hat es zumindest bisher noch nicht gegeben.
ZitatIn einer weiteren Aufführung würde stehen, dass die ganze Liegenschaft nur 80.000 kWh zusammen verbrauchen würde. :
80.000 kWh von was? Gas ist es ja sicherlich nicht ...
ZitatDiese Abrechnung gäbe es. :
Diese Abrechnung könnte man ja glatt mal scannen/fotografieren und hier einstellen ...
Zitat:Zitat... Nun würden sich die Mieter fragen, ob sie nur für ihren Verbrauch von 80.000 kWh oder die 250.000 kWh aufkommen!? :
Selbstverständlich werden die Kosten für den Gasbezug auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt. Was auch sonst?
Die Aufteilung erfolgt nach einem Umlageschluessel. Der Umlageschluessel wird gebildet aus den Verbrauchswerten der einzelnen Wohnungen.
Gaslieferungen ist eine völlig andere Groesse als Heizungsverbrauch in einer Wohnung. Dazwischen liegt zunächst erst mal die Heizung, in der das Gas verbrannt wird um Wasser zu erwärmen, das durch die - nach Lage der Dinge vielen Meter - Rohrleitungen und die Heizkörper zirkuliert.
Die beiden Werte lassen sich also nicht unmittelbar vergleichen. Eine Heizungsanlage mit einem Wirkungsgrad von 100% hat es zumindest bisher noch nicht gegeben.
Mag ja sein, dass es da auch noch etwas unterschiede gibt.
Aber ein Unterschied von 160.000 kWh ist mir auch nicht bekannt.
Die Heizung würde folglich das dreifache benötigen.
Damit wäre der Vermieter in der Pflicht dieses Problem zu beheben.
Am 10.11. haben wir zwecks Überprüfung der Nebenkosten einen Termin beim Mieterschutzbund. Haben dort angerufen.
Sind jetzt Mitglied dort.
Gibt nur eine 3 Monatsfrist wegen der Rechtsstreitversicherung, wo ich hoffe, dass die nicht benötigt wird.
Da wird man sehen was RICHTIG ist.
Werde dann hier berichten.
Zitat:ZitatIn einer weiteren Aufführung würde stehen, dass die ganze Liegenschaft nur 80.000 kWh zusammen verbrauchen würde. :
80.000 kWh von was? Gas ist es ja sicherlich nicht ...
ZitatDiese Abrechnung gäbe es. :
Diese Abrechnung könnte man ja glatt mal scannen/fotografieren und hier einstellen ...
Wenn es geht!
Aber sicher Gas. Kann man in KWh umrechnen.
ZitatAber sicher Gas. Kann man in KWh umrechnen. :
Klar, jedoch wurde der Verbrauch eben pro Mieter gerechnet.
Jedoch fallen eben Verluste an,die Heizung selbst hat nicht nur keine 100 % Umsetzung, dazu die Verluste von der Bevorratung (Wärmespeicher), die Transferverluste in den Leitungen, und auch natürlich ist die Warmwassererhitzung auch mit in dem Gesamtverbrauch, ganz zu schweigen von den Räumen für den allgemeinen Verbrauch.
Somit dient die Messung der einzelnen Wohnungen nur zur Festlegung des Umlageschlüssel.
ZitatDamit wäre der Vermieter in der Pflicht dieses Problem zu beheben. :
Nö das ist kein Problem sondern Physik, das es Wärmeverluste gibt.
6 Häuser haben zusammen mehr Wärmetransfer nach außen, als ein großer Bau, zudem die Verluste in den Rohren zu den Häusern. Denkbar ist der Verbrauch eben schon, je nach dem wie viel Warmwasser die einzelnen Mieter verbraucht haben.
Es wäre vielleicht energieeffizienter wenn jedes Haus seine eigene Heizung hätte, jedoch beim Bau auch ein Kostenfaktor, weil dadurch die Mieter eben höhere Wartungskosten hätten.
ZitatAber sicher Gas. Kann man in KWh umrechnen. :
*Ironie on+
Ist ja ganz was neues ...
*Ironie off*
Nö, das dürfte wohl nur die gelieferte Wärme sein und das hat 0,0 mit den gelieferten Gas kWh zu tun.
Aber warten wir mal ab, was sich aus der Abrechung ergibt.
ZitatAber sicher Gas. Kann man in KWh umrechnen. :
Und dabei entsteht die Differenz über die sie sich wundern
ZitatAber sicher Gas. Kann man in KWh umrechnen. :
Und dabei entsteht die Differenz über die sie sich wundern
Und jetzt?
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