Nebenkosten: Grundsteuer !?

30. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Nebenkosten: Grundsteuer !?

Hallo zusammen ... eine kurze Frage: stimmt es, dass ein Vermieter die Grundsteuer komplett auf den Mieter abwälzen kann?

Meine aktuelle Info ist, dass das geht VORAUSGESETZT es wurde im Mietvertrag erwähnt, dass dem so ist, sprich, dass der Mieter die Grundsteuer zahlt.

Ist das so korrekt? Bzw. gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Vermieter die Grundsteuer vom Mieter zahlen lassen kann !?

MfG
Stefan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, dann reicht das. Natürlich muss die Grundsteuer auf alle Wohnungen verteilt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Wie sähe es denn aus, wenn im Mietvertrag in der Auflistung, wie sich die Miete zusammen setzt, unter "lfd. öff. Lasten des Grundstücks (u. a. Grundsteuer)" nur "anteilig" steht !? Würde das reichen um dem Vermieter das Recht zu geben die Grundsteuer vom Mieter zahlen zu lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ja, das reicht aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Oder der Vermieter verweist pauschal auf die Betriebskostenverordnung (BetrVK) (BGH, Urteil vom 07.04.2004, Az.: VIII ZR 167/03 ). Auch dann kann man BetrVK nach § 2 Nr. 1 bis 17 abrechnen.

1x Hilfreiche Antwort

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