Hallo zusammen ... eine kurze Frage: stimmt es, dass ein Vermieter die Grundsteuer komplett auf den Mieter abwälzen kann?
Meine aktuelle Info ist, dass das geht VORAUSGESETZT es wurde im Mietvertrag erwähnt, dass dem so ist, sprich, dass der Mieter die Grundsteuer zahlt.
Ist das so korrekt? Bzw. gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Vermieter die Grundsteuer vom Mieter zahlen lassen kann !?
MfG
Stefan
Nebenkosten: Grundsteuer !?
30. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 30. April 2015 | 11:00
Von
Status: Schüler (482 Beiträge, 133x hilfreich)
Nebenkosten: Grundsteuer !?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. April 2015 | 11:31
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, dann reicht das. Natürlich muss die Grundsteuer auf alle Wohnungen verteilt werden.
#2
Antwort vom 30. April 2015 | 11:45
Von
Status: Schüler (482 Beiträge, 133x hilfreich)
Wie sähe es denn aus, wenn im Mietvertrag in der Auflistung, wie sich die Miete zusammen setzt, unter "lfd. öff. Lasten des Grundstücks (u. a. Grundsteuer)" nur "anteilig" steht !? Würde das reichen um dem Vermieter das Recht zu geben die Grundsteuer vom Mieter zahlen zu lassen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. April 2015 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ja, das reicht aus.
#4
Antwort vom 30. April 2015 | 14:48
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
Oder der Vermieter verweist pauschal auf die Betriebskostenverordnung (BetrVK) (BGH, Urteil vom 07.04.2004, Az.: VIII ZR 167/03 ). Auch dann kann man BetrVK nach § 2 Nr. 1 bis 17 abrechnen.
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
29 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten