Nebenkosten 2006 zahlen ohne Abrechnung

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Melchior1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten 2006 zahlen ohne Abrechnung

Hallo,
ich bin am 01.07.2006 umgezogen und habe im Dezember die BK Abrechnung für das Jahr 2005 erhalten und direkt bezahlt.

Allerdings war da auch eine geschätzte Abrechnung für das Jahr 2006 dabei. Das heißt es wurden die Tage berechnet und mit dem Jahr 2005 verglichen zuzüglich einer Kostensteigerung. Diese Abrechnung sollte ich auch binnen 4 Wochen bezahlen. Ich persönlich finde das nicht so schön und würde lieber auf die tatsächliche Abrechnung warten. Das heißt wenn der Vermieter alle Unterlagen für die Abrechnung zusammen hat (das ist aber wahrscheinlich erst im November 2007) Darf ich das oder muss ich bezahlen??

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Eine Abrechnung kann der VM nur aufgrund von tatsaechlich vorliegenden Rechnungen machen. So eine SchŠtzung musst Du nicht bezahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... diese schätzung dürfte wohl nur als hilfe zu verstehen sein, die nk-vorauszahlungen einigermaßen realistisch zu gestalten, damit es am ende nicht zu bösen überraschungen kommt. insofern dürfte es dir überlassen bleiben, ob du dich darauf einlässt oder nicht ... es ist wie mit den steuern: manche mögen nachzahlungen, andere wollen es lieber über die monate verteilen ..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

@blaubär49
Melchior1234 ist bereits ausgezogen, daher ist die Aussage von SueCologne korrekt.

Die Nebenkostenabrechnung 2006 stellt lediglich ein Angebot des Vermieters dar. Das kannst Du annehmen oder auch auf eine korrekte Abrechnung warten, für die der vermieter bis zum 31.12.2007 Zeit hat.

Wenn Du es annimmst und die Kosten liegen höher als geschätzt, dann hast Du Glück gehabt, wenn sie niedriger liegen, hat der Vermieter Glück gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melchior1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann lieber warten bis die korrekte Abrechnung anhand von Rechnungen vorliegt. Ich bin kein Freund von Schätzungen.

Danke nochmal für die schnelle Hilfe.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen