Nebengewerbe/kleingewerbe Maler

10. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Henna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe/kleingewerbe Maler

Hallo,
Ich möchte mich gerne mit einem Kleingewerbe selbstständig machen.Ich bin derzeit Berufstätig möchte aber gerne "nebenbei" noch ein bischen was für die Haushaltskasse machen...
Ich bin gelernter MAler und LAckierer (nicht als solcher angestellt)und möchte damit nebenberuflich tätig werden...
Nun zu meinen Fragen:
Wie viel darf ich dazuverdienen im JAhr ...
Welche Arbeiten darf ich nachkommen?
*Streichen
*Tapezieren
*Trockenbau ( also Rigibs arbeiten =
*Spachteln
*Lackieren
*Bodenarbeiten
Oder ist es evtl besser einen Hausmeisterservice anzumelden?
Muss ich mich vorher bei meiner Krankenkasse absichern?
Lohnt es sich einen Steuerberater aufzusuchen?
Oder gibt es noch irgendwelche wichtigen Dinge die ich beachten muss?
Ich würde mich echt über Antworten freuen
Danke im Vorraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus Henna,
zur Frage nach dem, was Sie machen dürfen: Hier empfehle ich Ihnen dringend, sich bei der zuständigen Handwerkskammer Ihres Bezirks ein Merkblatt zu besorgen (kann man telefonisch anfordern), was man unter dem Gewerbe "Hausmeisterservice" alles machen darf. Nur dann haben Sie etwas Verbindliches in Händen, andernfalls ist die Gefahr sehr groß, dass Sie wegen unberechtigter Handwerksausübung (nach der Handwerksordnung eine Art der Schwarzarbeit, da Sie keine Meisterprüfung haben und damit nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden) bald die Polizei oder den Zoll am Hals haben, weil diese Verstöße verständlicherweise derzeit sehr eifrig verfolgt und dann auch geahndet werden. Wegen der anderen von Ihnen genannten Tätigkeiten gibt es auch nur die Möglichkeit, sich zuerst bei der Handwerkskammer zu erkunden, um sicher zu gehen. Lackiererarbeiten werden Sie z.B. nicht machen dürfen, beim Bodenlegen kommt es wieder auf die Art des Bodens an, Kunststoff (Linoleum) oder Parkett, das sind feine Unterschiede nach dem Handwerksrecht, die Ihnen aber in den Folgen gewiss nur sehr wenige erläutern können, die hier Ihre Meinung dazu abgeben. Als Bodenleger im handwerksähnlichen Gewerbe können Sie ohne Kenntnisnachweise vermutlich problemlos eingetragen werden. Aber dazu ist die Handwerkskammer da, um Sie in diesen Dingen (kostenlos) zu beraten. Verlassen Sie sich da nicht auf Ratschläge oder Meinungen von Laien, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! ;)

Sepp aus Bayern

10x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Malerbego
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo

zu Ihrer frage welche tätigkeiten Sie ausführen dürfen ist mir bekannt das Sie alle tätigkeiten die in das Maler u. Lackiererhandwerk fallen auch ausüben können, so fern diese nicht den eingrief in die Baustattig des Gebäudes/Objektes vorsehen. So mit durfen Sie auch Trockenbau arbeiten durchführen wenn es sich dabei um Zwieschenwände bzw. um keine Tragendenbauteile handelt.

Diese information habe ich vor paar jahren von meiner handwerkskammer erhalten, in wie weit das heute noch aktuel ist weiss ich nicht daher ist es besser wenn sie sich noch mal am besten selber an Ihre Kammer wenden.

MFG

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
*Streichen
*Tapezieren
*Trockenbau ( also Rigibs arbeiten =
*Spachteln
*Lackieren
*Bodenarbeiten
Oder ist es evtl besser einen Hausmeisterservice anzumelden?


Die angegebenen Arbeiten fallen meiner Meinung nach nicht unter (Hausmeisterservice), sondern sind handwerkliche Tätigkeiten, die früher immer einen Meisterbrief benötigten bei Gewerbeanmeldung (evtl hat sich da jetzt was geändert..keine Ahnung). Oder man hat halt jmd mit einem Meisterbrief, der sich als Verantwortlicher (gegen einen gewissen Obolus) zur Verfügung stellt. ;)

quote:
Oder gibt es noch irgendwelche wichtigen Dinge die ich beachten muss?


Speziell im Handwerk gibt es tausende Dinge zu beachten: Haftungsfragen, Gewährleistung, Absicherung von Baustellen, Entsorgung etc pp...darauf kann es in einem Internetforum keine ausführliche Antwort geben.
Am Besten ist wahrscheinlich, sie wenden sich erstmal an die IHK für weitere Informationen.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Malerbego
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 47x hilfreich)

dem muss ich wiedersprechen @ von die wurzel um diese tätigkeiten duchzu führen ist kein Meisterbrief nötig, ein abgeschlossener Gesellenbrief reicht aus, allerdings um dann bei der Handwerkskammer als "Malerbetrieb" eingetragen zu werden und sich als sollche zu bezeihnen braucht man ein Meistertietel.


MfG, Bego

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
dem muss ich wiedersprechen @ von die wurzel um diese tätigkeiten duchzu führen ist kein Meisterbrief nötig, ein abgeschlossener Gesellenbrief reicht aus


Ja klar....wenn man halt als Angestellter arbeitet, aber hier geht es doch um eine Gewerbeanmeldung, oder?

quote:
allerdings um dann bei der Handwerkskammer als "Malerbetrieb" eingetragen zu werden und sich als sollche zu bezeihnen braucht man ein Meistertietel.


Das verstehe ich jetzt nicht. Es geht doch hier um ein Nebengewerbe (Selbstständigkeit) laut Thread-Titel. Ist denn ein Nebengewerbe in diesem Bereich überhaupt möglich, ohne Eintragung als z.b. "Malerbetrieb"?

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Malerbego
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 47x hilfreich)

Nein, man kann sich auch als Gessele "Selbsständig" machen. Jedoch was ich versucht habe zu sagen darf man sich von der rechtslage nicht als Malerbetrieb nennen weil dies wohl für verwierung sorgt. So weit mir bekannt kann man sich als Hausmeisterservice/Handwerker,oder so in der art,eintragen, darf aber Malertätigkeiten verrichten und anbieten.

30x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Helios85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 22x hilfreich)

Man dar sich schon Malerbetrieb schimpfen solange man Geselle ist .
man darf auch alle Maler typischen Tätlichkeiten ausüben

was man nicht darf sich Meisterbetrieb nenne oder Lehrlinge ausbilden
so lange man selber kein meister titel besitzt oder einen meister beschäftigt

22x Hilfreiche Antwort

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