Ich bin ALG" Empfänger und möchte mir die Möglichkeit schaffen nebenbei etwas dazuverdienen zu können. Ich dachte da an ein Nebengewerbe in geringem Stil, jährlich möglicherweise 0 - 2000 €. Gibt es da besondere Regeln die ich beachten muss?
Durch meine kaufmännische Ausbildung habe ich ein paar Kenntnisse. Ich weiß das ich maximal einen Umsatz von ca. 16000 € Jährlich machen darf sowie das eine Einnahme/ Überschuss - Rechnung notwendig ist.
Was würde passieren wenn ich diesen Betrag überschreiten würde?
Was mir noch wichtig ist: darf ich mit einem Nebengewerbe Aufträge wie selbständige annehmen? Was muss ich gegenüber der Arge noch alles beachten? Es ist natürlich klar und selbverständlich, das ich den Verdienst dort melden muss. Können diese mir vorschreiben was ich machen darf?
Danke für euren Input
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-- Editiert am 22.04.2010 11:31
-- Editiert am 22.04.2010 11:33
-- Editiert am 22.04.2010 11:34
Nebengewerbe - Gibt es da besondere Regeln die ich beachten muss?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Einfach mal zum Berater bei der ARGE gehen und sich beraten lassen !!!
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Hi,
wenn Sie den Betrag von 17.500 Euro Umsatz überschreiten, sind Sie kein Kleinunternehmer mehr und werden umsatzsteuerpflichtig. Einkommenssteuern müssen Sie bei der genannten Einnahmenhöhe nicht zahlen.
Gruß vom mümmel
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@ Eugenie,
Einnahmen nennt man auch Einkommen, im vorliegenden Fall also die erwähnten 0 bis 2000 Euro - den Umsatz hat der TE ja an anderer Stelle und in anderer Höhe erwähnt. Und was die Einkommenshöhe mit der Einkommenssteuer zu tun hat - ich dachte immer, Sie wissen das. Aber ich erkläre es Ihnen gern: Wer kein oder nur wenig Einkommen hat, der zahlt keine Einkommenssteuer. Irgendwann überschreitet er den Freibetrag und dann zahlt er Einkommensteuer - je mehr Einkommen er hat, um so mehr Einkommenssteuer zahlt er. Alles klar?
Gruß vom mümmel
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Natürlich gibt es den Begriff NEBENGEWERBE. Ich führe selbst eins aus und es ist sogar auf der Gewerbeanmeldung so eingetragen. Das hat auch nichts mit steuerlicher Begünstigung zu tun, sondern mit der Höhe der Einnahmen, die man monatlich erzielen darf, damit es eben als NEBENgewerbe läuft. Wenn man über 800 Euro monatlich damit verdient, wird es nämlich durch das Amt zum Hauptgewerbe umgeschrieben. Da ich dies alles schonmal so hatte, kann ich dies mit Gewissheit auch so wiedergeben. Wobei die 800 Euro im Monat aufs ganze Jahr verteilt werden, also man kann auch mal 600 haben und dann im nächsten Monat tausend. Der Durchschnitt darf halt nicht drüber liegen. Und auch die PKV ist geringer, wenn man sich als Nebengewerbetreibender anmeldet, jedenfalls in der gesetzlichen KK. Man zahlt dann nämlich nur die Hälfte, muss aber nachweisen, dass man sein Haupteinkomen woanders her bezieht.
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