Nebengewerbe Rechnugen Rückwirkend absetzten

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
c_tina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe Rechnugen Rückwirkend absetzten

Hallo Zusammen,
leider finde ich im Netzt keine Hilfe.
Ich habe im Juli bei der Handwerkskammer meine Eintragung erledigt und gestern Rückwirkend zum 01.09 mein Gewerbe beim Gewerbeamt beantragt.
Da ich mich als Fotografin (erst mal Kleingewerbe) selbständig mache, benötige ich natürlich Kamera, Blitz etc. und die wurden bereits vor der Meldung bei der Handwerkskammer gekauft. Daher meine Frage, wie lange darf ich Rechnungen absetzten, die vor der Anmeldung gekauft wurden.

Vielen Dank für die Hilfe!

Grüße Christina

-- Editiert von Moderator am 10.10.2017 13:31

-- Thema wurde verschoben am 10.10.2017 13:31

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Auch Vorbereitungshanlungen zur Unternehmerischen Tätigkeit und die damit verbundenen Kosten kann man geltend machen, sofern keine allzu lange Zeitspanne vergangen ist.
Die Zeitspanne ist individuell zu bemessen und vom Ablauf abhängig.

Ansonsten könnte man noch den Buchwert veranschlagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

An dieser Stelle der Hinweis:

Es existiert kein Kleingewerbe in Deutschland.

Es gibt lediglich die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Dies nennt man Kleinunternehmerregelung.

0x Hilfreiche Antwort

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