Nebengewerbe: Bin ich Verbraucher oder nicht?

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Nebengewerbe, gewerblich, Ferienwohnung, Verbraucher, Widerruf, Gewerbe
4,22 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Auch wer nur nebenbei eine Ferienwohnung vermietet, handelt gewerblich

Frage: Ich vermiete nebenbei eine Ferienwohnung und habe die dafür eingerichtete Homepage in kostenlosen Branchendiensten eingetragen, auch bei Telegate. Telegate rief mich daraufhin an und bot mir ein kostenpflichtiges Paket mit Videoerstellung vom Ferienhaus für Youtube an. Ich nahm das Angebot an, will jetzt aber widerrufen. Geht das?

123recht.de: Das Problem ist, dass nur Verbraucher ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge haben. Die Tatsache, dass Sie das Ferienhaus nur "nebenbei" vermieten, macht Sie aber nicht zum Verbraucher. Auch bei einem Nebengewerbe handeln Sie geschäftlich und vermieten nicht nur zu privaten Zwecken. Ein Widerruf ist daher leider nicht möglich.

Frage: Kann ich denn gar nichts machen? Ich fühlte mich durch den Anruf überrumpelt.

123recht.de: Nur Verbraucher werden bei Fernabsatzverträgen als schutzwürdig angesehen. Für Gewerbliche, auch im Nebengewerbe, weht ein härterer Wind. Auch eine gefühlte Überrumpelung kommt daher nicht als Grund in Betracht, den gültigen Vertrag anzugreifen. Sie sollten Ihre vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten prüfen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Das könnte Sie auch interessieren
Vertragsrecht Wann bin ich Verbraucher?
Internetrecht, Computerrecht eBay Verkäufer- privat oder gewerblich?
Internetrecht, Computerrecht eBay: So schnell wird es gewerblich