Neben geringfügiger Beschäftigung eine Werkstudententätigkeit angefangen

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
blogger4545
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neben geringfügiger Beschäftigung eine Werkstudententätigkeit angefangen

Hallo,

Ich habe neben meiner geringfügiger Beschäftigung (450 Euro im Monat) nun eine Werkstudententätigkeit (700-900 Euro im Monat) angefangen.

1. Muss ich das melden bei meinem bisherigen Minijobarbeitgeber?
2. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht oder selbstständig irgendwas im Bezug auf meine bisherigen Jobs beim Finanzamt gemeldet, wird das automatisch angepasst so dass meine neue Werkstudententätigkeit mein Hauptjob wird, oder muss ich beim Finanzamt etwas melden, damit das Ganze von der Besteuerung her zu meinen Gunsten abläuft.
3. Irgendwelche Tipps um Steuern zu sparen hierbei?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1.: Nein
zu 2.: Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, dann ist die Werkstudententätigkeit automatisch Hauptjob.
zu 3.: Sollte der Minijob nicht pauschal versteuert sein, dann sollte man den AG bitten ihn auf pauschale Versteuerung umzustellen. Außerdem darf die Arbeitszeit insgesamt 20h/Woche nicht überschreiten, da andernfalls der Studentenstatus in der Sozialversicherung verloren geht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blogger4545
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen vielen dank für die antworten.
2. woran würde ich das erkennen wenn dieser nicht pauschal versteuert wäre auf den briefen vom finanzamt?
3. wie wird das ermittelt?
über das ganze jahr hinweg gerechnet 20/h die woche oder im monat, also wie wird das ermittelt? wennn ich mal einen monat auf 25h komme im schnitt, in den semesterferien auf 40h und in der vorlesungsfreien zeit mal nur 10h die woche. wie machen die da die bestimmung?

Liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
2. woran würde ich das erkennen wenn dieser nicht pauschal versteuert wäre auf den briefen vom finanzamt?


Welche Briefe vom Finanzamt? Am einfachsten fragt man den AG. Wenn Du am Jahresanfang eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommst, dann ist der Minijob nicht pauschal versteuert

Zitat:
3. wie wird das ermittelt?


Die Frage sollte im Forum Sozialrecht gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.347 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen