Naturkatatastrophen

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
Naturkatatastrophen

Hallo an Euch, welche Rechte habe ich, wenn mein gebuchter Urlaubsort von einer Naturkatastroohe verwüstet wurde? Ich habe für Ende Dezember2017 eine Flugreise in die Karibik gebucht?.Mein Reisebüro hat mit dem desortsansässigen Reisebüro in der Karibik Jtelefoniert, die hätteb aber das deutsche Reiseböro noch nicht zurückgerufen um über den aktuellen Zustand zu informieren? Welche Rechte habe ich,,kann ich umbuchen lassen in ein anderes Labd? Es könnte doch sein, das ich einen verwüsten Ort vorfinde, weil ggf. vor Ort die Aufräumarbeiten, etc. so schleppend vorwärts gehen?

Reise mit Hindernissen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Es könnte doch sein, das ich einen verwüsten Ort vorfinde, weil ggf. vor Ort die Aufräumarbeiten, etc. so schleppend vorwärts gehen?

Ein "könnte" löst aber erstmal keine Rechte aus. Die bloße Befürchtung, dass die Reise nicht so wie gewünscht ausfallen könnte, reicht noch nicht.
Sie müssen erstmal warten, bis Sie etwas konkreteres haben, z.B. die Rückmeldung von Ihrem Reisebüro.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

auswirkende Naturkatastrophen berechtigen zur beidseitigen Vertragsaufloesung, der Reiseveranstalter kann also kuendigen, da ihm die ordnungsgemaesse Erbringung der gebuchten Reiseleistungen unmoeglich erscheint, der Reisende kann kuendigen, wenn die Beeintraechtigungen erheblich sind.

Vertrauen Sie Ihrem Reiseveranstalter. Der wird Ihnen mitteilen wie sich die Situation vor Ort darstellt. Wenn der Reiseveranstalter mitteilt, dass die Durchfuehrung der Reise ohne wesentliche Einschraenkungen gegeben ist, dann koennen Sie nur entsprechend der Vereinbarungen, also gegen Gebuehren, stornieren. Sie sollten dann auf jeden Fall die Reise antreten.

Wenn sich dann vor Ort herausstellt, dass noch bestehende und wesentliche(!!!) Maengel vorhanden sind, dann muessen Sie bei der lokalen Reiseleitung reklamieren und Abhilfe (Frist setzen) einfordern. Kommt der Reiseveranstalter dem Abhilfeersuchen nicht nach, dann koennen Sie den Reisevertrag fristlos kuendigen und sofortigen Rueckflug verlangen. Der Reiseveranstalter hat Ihnen dann den vollstaendigen Reisepreis zu erstatten. Gehen Sie davon aus, dass solche Szenarien grundsaetzlich vor Gericht enden.

Was ein lokales Reisebuero zur Situation mitteilt, das ist voellig irrelevant, denn dieses Reisebuero ist kein Vertragspartner. Maximal als Informationsquelle kann es angefuehrt werden. Ihr Reiseveranstalter ist Vertragspartner, an den sollten Sie sich ueber Ihr Reisebuero, wo Sie gebucht haben, wenden.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Dankeschön für Eure Antworten☺

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