Nasenbeinbruch gegen Pfefferspray

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
eremit123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nasenbeinbruch gegen Pfefferspray

Hallo,

ich hatte eine Auseinandersetzung mit einem ehe. Arbeitskollegen an der Bushaltestelle.
Wir unterhielten uns verbal aber ohne zu brüllen nach einer Weile stand er von der Bank auf ging langsam redend auf mich zu und verpasste mir eine Kopfnuss. Die Nase blutete stark, das sie gebrochen ist habe ich erst viel später gemerkt.
Ich habe auf diese Aktion mit Pfefferspray reagiert und ihn im Gesicht erwischt, worauf er das Weite suchte.

Nun hat dieser "Kollege" mich dafür angezeigt.Vorladung von der Polizei bekommen dort wurde mir geraten einen Anwalt zu nehmen.

Frage: bin ich jetzt der Dumme weil ich mich gewehrt habe? Es gibt leider keine Zeugen für den Vorfall, in s Krankenhaus bin ich erst Tage später gegangen als alles um die Augen und Nase herum blau bis schwarz anlief.Und eine Gegenanzeige habe ich auch erst gemacht als ich die von ihm bekam.

Was kommt da auf mich zu ausser da ich vom Opfer zum Täter gemacht werde?.

Und wieviel in etwa würde ein Anwalt kosten? Bin EU-Rentner mit GdB 60 und arbeite in einer Behindertenwerkstatt.

Vielen Dank


-- Editiert von Moderator am 02.02.2017 16:12

-- Thema wurde verschoben am 02.02.2017 16:12

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11 Antworten
Sortierung:
eremit123mitglied hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und wieviel in etwa würde ein Anwalt kosten? Na, mit so 600 bis 800 Euro müssen Sie schon rechnen.
Was kommt da auf mich zu ausser da ich vom Opfer zum Täter gemacht werde?. Keine Ahnung - hellsehen kann hier keiner. Und das schließt auch ein, daß man den Ausgang von Strafverfahren nicht vorhersehen kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

die entscheidende Frage wird wohl sein, ob der Einsatz des Pfeffersprays zur Gefahrenabwehr notwendig war, oder ob es sich dabei nur um eine dann aber nicht legitimierte Gegenmaßnahme gehandelt hat.



Zitat (von eremit123mitglied):
Frage: bin ich jetzt der Dumme weil ich mich gewehrt habe?
Nein, nicht weil Du Dich gewehrt hast. Aber möglicherweise wegen der Art und durch den Einsatz der Mittel. Also die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Dass Du erst Tage später ärztliche Hilfe in Anspruch nahmst, und den Gegner auch erst nach Kenntnis von dessen Anzeige selbst anzeigst, spricht nicht unbedingt für Deine Glaubwürdigkeit. Die Gegenanzeige hat für mich den Beigeschmack des Nachtretens.
Zitat (von eremit123mitglied):
Was kommt da auf mich zu ausser da ich vom Opfer zum Täter gemacht werde?


Wer Pfefferspray nutzt ist immer Täter. Auf Dich kommen Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung zu, aber auch gegen den Gegner wird wegen vermutlich leichter Körperverletzung ermittelt werden.

Zitat (von eremit123mitglied):
Bin EU-Rentner mit GdB 60 und arbeite in einer Behindertenwerkstatt.


Und was hat das mit dem Sachverhalt zu tun?

Berry

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Auf Dich kommen Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung zu Jetzt mal nicht übertreiben - befassen Sie sich doch bitte mal mit dem Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer KV. Hier kommt nämlich "nur" gefährliche KV in Frage. Oder steht da irgendwo, der andere Herr sei dauerhaft erblindet oder dergleichen?
Und was hat das mit dem Sachverhalt zu tun? Er erwähnt das im Zusammenhang mit seiner Zahlungsfähigkeit. Und ob man sich einen Anwalt leisten kann oder nicht, kann hier recht entscheidend sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Dass Du erst Tage später ärztliche Hilfe in Anspruch nahmst, und den Gegner auch erst nach Kenntnis von dessen Anzeige selbst anzeigst, spricht nicht unbedingt für Deine Glaubwürdigkeit. Die Gegenanzeige hat für mich den Beigeschmack des Nachtretens.


Das würde ich jetzt aber nicht so pessimistisch sehen. Ich bin auch "behindert" und der Typ: halb so wild, geht schon wieder weg. Ich finde daher nicht unglaubwürdig, dass jemand mit einer gebrochenen Nase erstmal abwartet und nicht gleich zum Arzt rennt. Und dass man jemanden erst anzeigt nach dessen Anzeige, finde ich ebenfalls nachvollziehbar. Nicht jeder will gleich jeden für alles anzeigen - vielleicht schon, um sich selbst Stress zu ersparen. Aber wenn dann eine Anzeige kommt, muss man ja irgendwie reagieren.
Ich jedenfalls finde nicht, dass das Verhalten des TE unbedingt für mangelnde Glaubwürdigkeit spricht. Vielleicht ist er auch einfach "nur behindert" und geht daher nur im Notfall zum Arzt und zeigt andere Menschen auch nur im Notfall an

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und was hat das mit dem Sachverhalt zu tun? Er erwähnt das im Zusammenhang mit seiner Zahlungsfähigkeit.


Nö, seine Zahlungsfähigkeit wird an keiner Stelle angesprochen.

Zitat (von muemmel):
etzt mal nicht übertreiben
Nee Praxis: Verhandlungsbeginn am LG Dortmund war im Januar.
Aber kein eigener Fall, nur am Rande mitgekriegt. Meinetwegen aber auch gefährliche Körperverletzung. Ist trotzdem kein Spaziergang.

Zitat (von muemmel):
Und ob man sich einen Anwalt leisten kann oder nicht, kann hier recht entscheidend sein...
Ob oder nicht sollte hier falls es zur Anklage kommt nicht die Frage sein. Ich würde eher sagen dann ein Muss.

Zitat (von Yogi1):
Ich finde daher nicht unglaubwürdig, dass jemand mit einer gebrochenen Nase erstmal abwartet und nicht gleich zum Arzt rennt.
Hattest Du schon mal eine gebrochene Nase? Ich schon, vom Handball. Da kriegste kaum Luft und wenn es so schlimm war wie beschrieben (so schlimm war es bei mir nicht) denkst Du Du erstickst.

Aber egal. Ich hatte geschrieben für mich hat das...

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hattest Du schon mal eine gebrochene Nase? Ich schon, vom Handball. Da kriegste kaum Luft und wenn es so schlimm war wie beschrieben (so schlimm war es bei mir nicht) denkst Du Du erstickst.


Nein, aber 2 gebrochene Rippen. Ich war damit erst zwei Wochen später beim Arzt, weil da mein Urlaub vorbei war und ich so nicht hätte arbeiten können. Ich dachte auch, ich ersticke, da ich wegen der furchtbaren Schmerzen nicht mehr richtig atmen konnte.

Ich wollte ja auch nur sagen: wenn jemand in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, heißt das schon was. Da sollte man bezüglich der Glaubwürdigkeit vielleicht andere Maßstäbe ansetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Hier stehen wohl zwei (vorsätzliche) Körperverletzungen im Raum. Der eine verteilt eine Kopfnuß der andere sprüht Pfefferspray.

Wenn der Einsatz des Pfeffersprays zur Abwehr eines "gegenwärtigen und rechtswidrigen" Angriffs erfolgte, könnte Notwehr vorliegen. Nach der Schilderung ist aber davon auszugehen, daß nicht ein Angriff abgewehrt wurde, sondern mit Pfefferspray "nachgesetzt" wurde. Nach dem Motto: für die Kopfnuß gibt's jetzt Pfefferspray.

Diese rechtliche Bewertung kann an dieser Stelle aber nicht vorgenommen werden, das sollte der TE dringend mit einem Anwalt besprechen und sich vor allem der Polizei gegenüber geschlossen halten.

Die andere Sache: Pfeffersprays haben seit einiger Zeit ein Prüfsiegel (der PTB?), Pfeffersprays können dem Waffengesetz unterliegen.

Es hat schon seinen Grund, weshalb die Polizei zu einem Anwalt geraten hat.

Und ob hier "Behindertenwerkstatt" in die Glaubwürdigkeitsbewertung mit einfließen muß, wenn ein Pfefferspray zum Einsatz kommt, dieses möglicherweise sogar ein "Tierabwehrspray" war, möchte ich doch sehr stark bezweifeln.

Möglich wäre aber, daß einem "behinderten Menschen" eher Rechtfertigungsgründe für die Tat zuerkannt werden aufgrund einer möglicherweise "geistigen Behinderung" (Vater, vergib ihnen, sie wissen nicht was sie tun).

Der "geistig gesunde Mensch" hingegen muß schon sehr genau erklären, warum er überhaupt Pfefferspray einsetzte.
Oder braucht man dieses Pfefferspray, weil man bei seiner Arbeit in einer "Behindertenwerkstatt" sich damit gegen "Behinderte" zur Wehr setzen muß?

-- Editiert von BudWiser am 03.02.2017 09:48

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 45x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Staatsanwaltschaft hat Ihnen zu beweisen, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben und nicht im Rahmen der Notwehr, die nach Ihrem Sachverhalt allerdings vorliegen dürfte. Insofern sollte hier von Ihnen eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben werden, sodass am Ende "Aussage gegen Aussage" steht.
Die Rechtsanwaltskosten betragen gesetzlich € 458,00 als Pauschale für das gesamte außergerichtliche Verfahren mit dem Ziel der Einstellung ohne Geldauflage.

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Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von eremit123mitglied
#10

Sehr geehrter Fragesteller,

die Staatsanwaltschaft hat Ihnen zu beweisen, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben und nicht im Rahmen der Notwehr, die nach Ihrem Sachverhalt allerdings vorliegen dürfte. Insofern sollte hier von Ihnen eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben werden, sodass am Ende "Aussage gegen Aussage" steht.
Die Rechtsanwaltskosten betragen gesetzlich € 458,00 als Pauschale für das gesamte außergerichtliche Verfahren mit dem Ziel der Einstellung ohne Geldauflage.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nee Praxis: Verhandlungsbeginn am LG Dortmund war im Januar. Was ist das denn jetzt für ein Unfug? Es ist ja nicht schlimm, wenn Sie denn Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer KV nicht kennen, aber jetzt wird es vollständig wirr...
Ich würde eher sagen dann ein Muss. Er soll also einen Anwalt mandatieren, ohne ihn bezahlen zu können? Das bringt ihm dann die nächste Anzeige ein (Eingehungsbetrug).

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