Habe mir vor etwa einem halben Jahr eine Domain
gesichert die den Namen eines bekannten Models trägt, der Name ist nicht identisch das heißt ich habe einen Buchstaben einfach doppelt genommen.
Jetzt habe ich Post bekommen in der ich gebeten werde diese Domain bis zum 15.2 abzutreten da ich ansonsten mit rechtlichen Schritten rechnen könne.
Meine Frage nun, was habe ich zu befürchten bzw. behalten oder abgeben?
Namensverletzung bei Domainkauf!?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo Chefkoch,
die wirst du wohl abgeben müssen. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob derartige Fragen in Deutschland schon gerichtlich geklärt wurden, aber in der Regel erstreckt sich das Recht bei Domains auch auf sehr ähnliche Namen, wie z.B. mircosoft oder ähnlich, da die Verwender von ähnlichen Domains auf ein Vertippen bei den Usern spekulieren und so mehr Hits bekommen wollen. Die Verwendung von ähnlich klingenden Marken und Namen ist generell nicht erlaubt, wenn man den Verbraucher täuschen will.
Zumindest in den USA gibt es dazu in Bezug auf Domains m.E. einige Urteile. Hier wird man es wohl ähnlich handhaben.
Bitte um Berichtigung, wenn ich falsch liege,
Hank Mulder
Hallo Chefkoch,
in Ihrem Fall könnte sich durch die Nutzung der Domain ein Verstoß gegen das Namensrecht aus § 12 BGB
ergeben. Wenn das so ist, dürfen Sie die Domain nicht mehr nutzen und müßten einer Übertragung an den/die Berechtigte zustimmen. Hierzu gibt es tatsächlich auch in Deutschland schon umfangreiche Rechtsprechung. Sie sollten die Sache aber unter Benennung des konkreten Sachverhaltes aber erst durchprüfen lassen. Es kann natürlich sein, daß der Ihnen gegenüber auftretende Anspruchsteller gerade nicht dazu berechtigt ist Unterlassung zu verlangen.
Ich hoffe zunächst weitergeholfen zu haben, für weitere Fragen können Sie eine e-mail direkt an mich senden.
Olaf Matlach
Rechtsanwalt
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Hallo!
Mir ist da etwas ganz ähnliches passiert,
ich habe mir eine Domain registriert
die eine Buschstabenkombination
eines Herstellers + Vertreibers von Computerteilen trägt, in seiner Domain ist noch der Zusatz - "xxx-Computerteile" vorhanden, meine Domain sieht in etwa
so aus "xxx-mainboards", ich habe nun Post von einem Anwalt bekommen und sollte eine Unterlassungserkl. unterschr. und sofort den Vertrieb und Werbung etc. mit dem Namen einstellen usw. - jedoch habe ich deitdem ich die Domain reg. habe NICHTS damit gemacht, gibt man den Namen ein kommt man auf eine Seite "hier entsteht...Internetpräsenz", ich habe und hatte nie vor mit der Seite Geld zu verdienen , habe auch kein Gewerbe, wollte dort nur (irgendwann) ein öffentl. Forum einrichten , zum Diskutieren über Mainboards,was aber nichts mit denen des Herstellers zu tun hat.... (anscheinend)dummerweise habe ich bei der Wahl der Buchstabenkombination nicht an den Hersteller gedacht sondern sie als plausible Abkürzung für das Forum angedacht.
Jetzt habe ich auf Wunsch des Anwalts eine Email an ihn geschickt in der ich meine pers. Situation (kein Gewerbe, berufl. sItuation) + Absichten + Erkl. was ich nicht vorhatte etc. darlegen sollte, ich erwarte jetzt seit 1. Monat eine Antwort.... was soll ich tun?!
Ich habe keine Lust das auf einmal eine Vorladung im Briefkasten liegt!
Womit muß ich rechnen, was kann passieren, was soll ich machen?! Ich bekomme schon garkeinen Schlaf mehr!
-----------------
"Gruß
Chris"
Was ich vergaß....
der Hersteller hat seine Buschstaben sowohl als Bild- und Markennamen geschützt!
Ich habe ihm angeboten die Domain zu übertragen, zu löschen usw. - aber es kam
keine Reaktion....
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"Gruß
Chris"
Anscheinend kann man seine Beiträge hier leider nicht editiere, schade :-(
Also, die genaue Bez.: Als Wort- und Bildmarke geschützt, beim DPMA
Ist es eigentlich rechtens das ich die Kosten der Unterlassungserkl. tragen muß, kann man jemandem sowas rechtmäßig in Rechnung stellen oder wie muß man sich das vorstellen?
Ich habe sie nicht unterschr. und auch nicht zurückgeschickt (tel. mit dem Anwalt so abgesprochen das ich das "erstmal" noch nicht machen soll).
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"Gruß
Chris"
Hallo!
Ich habe am 03.06. 2001 eine de Domain als Privatperson gesichert. Diese habe ich allerding als Geschenk an einen Geschäftsinhaber weiter gegeben. Sein Geschäft (Bistro) trägt den Domainnamen als Inhalt. Nun hat mich eine Agentur angeschrieben, die die Interessen von Namensrechten vertritt und hat mich aufgefordert die Domain zu löschen, da einer ihrer Mandanten ein Produkt besitzt, das fast den gleichen Namen verwendet. Bei ihm ist allerdings vor dem eigentlichen Name noch ein "Bistro" vorangestellt.
Desweiteren befindet sich im Geschäfts-Logo meines
Bekannten auch noch ein Zeichen aus einer "freien Schriftart", die auch auf der Internetseite vertreten ist und eben ebenfalls mit dem Inhalt des Produktes in Zusammenhang gebracht werden könnte.
Die Internetseite habe ich bereits von dem LOGO befreit und sie wird neu überarbeitet. Es ist aber sehr ungerecht, wenn solche Leute ohne weiteres ihre Interessen durchsetzen können. Besteht eine Chance die Domain zu behalten, ohne das es aufwendige rechtliche Folgen nach sich zieht? Der jetzige Inhaber der Seite präsentiert ja schliesslich damit sein Geschäft. Was kann im schlimmsten fall passieren?
MFG user
Hier ein Link der für Dich interessant sein könnte:
http://www.internetrecht-rostock.de/SAktuell/Grabbing.htm
Grüssle
Nyala
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