Nachzahlung weil Versicherung einen Fehler machte

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
lotusdream
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung weil Versicherung einen Fehler machte

Hallo zusammen,

habe folgende Frage:

Ich habe eine Zusatzversicherung Heilpraktiker und einen weiteren Tarif X für Vorsorgeuntersuchungen und sonstigen Quatsch abgeschlossen. Aufgrund des Gesundheitschecks wurde mir ein Versicherungsschein zugesendet auf welchem steht, dass ich nun 20% Risikozuschlag wegen Erkrankung A habe und dass es einen generellen Ausschluss für Leistungen gibt, die Erkrankung B betreffen.

Innerhalb der Widerrufsfrist habe ich den weiteren Tarif X widerrufen und habe einen Nachtrag zu meinem Versicherungsschein erhalten, auf dem kein Risikoaufschlag und kein Ausschluss für Leistungen für Erkrankung B mehr steht. Ich habe blöderweise die Schlussfolgerung gezogen, dass dies dadurch begründet ist, dass ich nun nicht mehr den Tarif X nutze.

Jetzt, 14 Monate später als ich Rechnungen auf Leistungserstattung einreichte, kam ein Schreiben von der Versicherung, dass sie leider einen Fehler gemacht haben und nun

a) den Beitrag für den nicht gezahlten Risikozuschlag der vergangenen 14 Monate nachfordern

b) nun in Zukunft den neuen Beitrag mit Risikozuschlag berechnen und Leistungen für Erkrankung B ausschließen.

Meine Fragen:

1. Ist es zulässig Geld nachzufordern, das die Versicherung aufgrund eines Fehlers nicht eingezogen hat - trotz dass die Versicherung in dem letzten Schriftstück keinen Risikozuschlag mehr aufgelistet hat?

2. Ist es zulässig, dass die Versicherung überhaupt den Vertrag nun wieder so anpasst, wie er am Anfang war?

3. Wenn einer der Punkte oben nicht zutrifft, wie stehen meine Chancen auf Erfolg, wenn ich

a) einen Rechtsanwalt beauftrage, der sich darum kümmert (und wie viel würde so etwas ungefähr kosten)

b) selbst mit Zitieren von Paragraphen, die mir hier vielleicht genannt werden, die Versicherung kontaktiere.

Viele Grüße



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

quote:
und habe einen Nachtrag zu meinem Versicherungsschein erhalten, auf dem kein Risikoaufschlag und kein Ausschluss für Leistungen für Erkrankung B mehr steht.

Das bedeutet der Schilderung nach eher das, Tarif X gilt, aber ohne Risikoaufschlag und ohne Ausschluss für Leistungen für Erkrankung B.
Möglicherweise aber auch das Tarif X gar nicht mehr gilt.



Was gilt und was möglicherweise an Nachforderungen abgewehrt werden kann (Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Verwirkung, gültige/ungültige Klauseln) sollte eine genaue Prüfung der Vertraglichen Unterlagen ergeben.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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