Hallo, wir hatten ein Büro gemietet. Hierzu werden Nebenkostenvorrauszahlunegn gemacht.
Die Nebenkostenabrechnung für 2008 haben wir am 10.12.209 bekommen. Es sollte eine Nachzahlung erfolgen
Diese Abrechnung war eindeutig fehlerhaft, was ich moniert habe. Warum war Sie falsch: Die Nebenkosten wurden bis Dezember 2008 im vorraus bezahlt, die Vorrauszahlungen nur bis August berücksichtigt, also sehr eindeutig.Bis jetzt habe ich von der Gegenseite nichts gehört. Ich habe es gefaxt und per Post gesendet.
Nun meine Frage.Wenn jetzt die richtige Abrechnung kommt, dann ist ja die FRist von einem Jahr rum. Es wird noch eine kleinere Nachzahlung folgen. Müssen wir diese leisten oder nicht, da die Frist von einem Jahr abgelaufen ist. Oder gilt die Zustellung am 10.12 als formal erledigt. Das büro ist gekündigt.
Nachzahlung Nebenkosten - läuft die Frist weiter, wenn man die Abrechnung moniert?
2. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2010 | 11:07
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachzahlung Nebenkosten - läuft die Frist weiter, wenn man die Abrechnung moniert?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Januar 2010 | 11:52
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:
gilt die Zustellung am 10.12 als formal erledigt.
Ja.
-----------------
""
#2
Antwort vom 2. Januar 2010 | 12:13
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Die 12-Monats-Frist ist hier ohnehin nicht von Bedeutung, die gilt nur im Wohnraum-Mietrecht.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Januar 2010 | 12:53
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
Solange man sich nicht in Wiesbaden befindet (AG Wiesbaden vom 10.10.2005, Az. 93 C 349/05
)
-----------------
""
#4
Antwort vom 2. Januar 2010 | 13:29
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Laird Mortimer
hat geschrieben:
quote:<hr size=1 noshade>Solange man sich nicht in Wiesbaden befindet (AG Wiesbaden vom 10.10.2005, Az. 93 C 349/05 ) <hr size=1 noshade>
o.k., anders aber - und 2 Instanzstufen höher - das OLG Köln - 1 U 12/06 vom 20.10.06
Wie auch immer, hier liegt kein formeller Fehler im Sinne der BGH-Rechtsprechung, sondern ein nachträglich korrigierbarer inhaltlicher Fehler vor, dessen Korrektur zu Gunsten des Mieters wirkt. Also selbst bei analoger Anwendung des Wohnraummietrechts keine Berufung auf Verspätung, wie Mortimer weiter oben schon kurz und knapp dargestellt hat.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.873
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten