Nachweisbare Fehldiagnose Tierarzt und Bezahlung

17. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
verlaine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)
Nachweisbare Fehldiagnose Tierarzt und Bezahlung

Die Tierärztin A stellte eine Fehldiagnose, die sie nach 4 Tagen Fehlbehandlung revidierte.
Ich habe die Behandlung nach der Fehldignose abgebrochen und mir vorsorglich einen weiteren tierärztlichen Rat eingeholt, die 2.Diagnose von Tierärztin A wurde bestätigt und von Tierarzt B behandelt.

Kann die Tierärztin A, auf volle Bezahlung Ihrer Rechnung bestehen ?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ja, kann sie. Sie hat eine Leistung erbracht.

Fehldiagnosen sind im Übrigen nicht unüblich. Viele Symtome passen auf verschieden Krankheiten. Da wird durchaus erst einmal die wahrscheinlichste behandelt. Wenn man dann an dem weiteren Verlauf erkennt, dass es diese nicht sein kann, versucht man anderes.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
verlaine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Antwort, dachte mir schon das mein Rechtsempfinden ein anderes ist, als BGB-Recht.

Im Vergleich zu anderen Dienstleistern, hat diese Branche fast "Narri", eine Werkstatt kann auch nicht den Motor in Rechnung stellen, wenn der Auspuff kaputt ist, hier würde eine Fehldiagnose greifen.

Werde also zahlen, sehr speziell und ein Erfahrungsbericht abgeben, nur ob die sich langfristig einen Gefallen damit tun, wage ich mal zu bezweifeln.



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