Nachträgliche Überstundenregelung

19. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
cgn825
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Überstundenregelung

Hallo miteinander,

ich habe eine kleine Frage.
In meinem Arbeitsvertrag ist nicht genauer definiert, wie mit Überstunden umgegangen wird. Es wird darauf verwiesen, dass die aktuelle Policy zur Arbeitszeit gilt. Mein Arbeitgeber möchte nun bald eine Policy geltend machen. Meine Frage: was darf er darin? Angedeutet hat er:
- dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen (meines Wissens unzulässig)
- dass Überstunden quartalsweise verfallen sollen, falls nicht der obige Punkt gilt
Funktioniert das? Eigentlich erfordert das doch die Zustimmung von beiden Vertragspartnern oder?
Falls gar keine Regelung definiert ist, kann ich mir meine Überstunden auszahlen lassen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
cgn825

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein Hinweis auf "die aktuelle Policy" ist natürlich keine rechtskräftige Vereinbarung. Das wäre ja quasi ein Freibrief für den Arbeitgeber zu vereinbaren, was er will. Ich halte diese Klausel für nichtig, da sie den Arbeitnehmer erheblich benachteiligt und er natürlich das Recht hat, bei Anstellung zu erfahren, wieviel Arbeit für wieviel Geld von ihm erwartet wird.
Überstunden können in einem begrenzten Umfang durchaus mit dem Gehalt abgegolten sein, aber dann ist auch der Umfang der Überstunden geregelt. Und natürlich bedarf eine Vereinbarung der Zustimmung des Vertragspartners. Deshalb regelt man sowas ja auch üblicherweise im Arbeitsvertrag, wenn kein Tarifvertrag gilt.
Quartalsweises Verfallen bedeutet ja hier, dass der AN einfach so umsonst gearbeitet haben soll. Sowas dürfte auch nichtig sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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