Hallo, in unserer Gemeinde wurde über Jahre hinweg die gesamte "Hardware" des Wassernetztes, also Wasserleitungen, Pumpen, filteranlagen und was es noch so gibt, nicht abgeschrieben. Erst im Jahr 2011 erfolgte die Ermittlung mit dem Ergebnis, dass nun grosse Verlußte ausgewiesen worden sind. Diese sollen über die Erhöhung des Wasserpreises wieder reingeholt werden. per 01.01.12 wurden die Preis um 30% und per 01.01.2013 nochmals um 30% erhöht.
Ist diese nachträgliche Umlegung der Abschreibung rechtens?
Danke und Gruss
Nils
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Nachträgliche Abschreibung Anlagevermögen rechtens
6. Januar 2012
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Frage vom 6. Januar 2012 | 21:43
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Abschreibung Anlagevermögen rechtens
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