Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage bezüglich des Bereitschaftsdienstes.
Ich betreue geistig behinderter Menschen in einer Wohngruppe und habe dort auch ein Zimmer.
An meinem Dienstwochenende sind meine Arbeitszeiten wie folgt: Fr. 14 - 22 Uhr + Bereitschaftsdienst (22 - 10 Uhr),
Sa. 10 - 22 Uhr + Bereitschaftsdienst (22 - 10 Uhr) und So. 10 - 22 Uhr + Bereitschaftsdienst (22 - 10 Uhr).
Ich bin wirklich kein Tüpfchen *******r und mache meine Arbeit gerne, nur gibt es da die ein oder
anderen Probleme, und wir würden deshalb gerne wissen, ob die Arbeitszeiten so gesetzlich korrekt sind?
Ich dachte eigentlich, der Bereitschaftsdienst zählt anders, als der Rufdienst zur Arbeitszeit, da man sich an einem Ort aufhalten muss, der vom Arbeitgeber bestimmt wird und nicht von mir selbst. Deshalb muss nach dem Bereitschaftsdienst doch auch eine Ruhepause eingehalten werden, die hier nicht eingehalten werden kann? Zusätzlich habe ich gelesen, dass die Arbeitszeit bei 24 Std. wenn ein Bereitschaftsdienst angehängt wird, nicht mehr als 11,5 Std. (ohne den Bereitschaftsdienst) betragen darf.
Dies wäre hier ebenfalls nicht gegeben.
Danke schon mal für eure Antworten.
-- Editier von Bumblebee23 am 23.09.2016 02:59
-- Editier von Bumblebee23 am 23.09.2016 02:59
-- Editier von Bumblebee23 am 23.09.2016 02:59
Nachtbereitschaft am Wochenende
23. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 23. September 2016 | 02:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtbereitschaft am Wochenende
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#1
Antwort vom 23. September 2016 | 07:57
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Du liegst richtig, dass Bereitschaft - wie du sie auch darstellst - zur AZ zählt.
Was das dann konkret bedeutet und welche Sonderstellung evtl. Wohngruppen oder Heime haben, muss für deine Tätigkeit genauer eruiert werden.
Vmtl. gibt es einen TV, den du lesen solltest.
Vmtl. auch gibt es einen BR oder eine PV, die dir helfen können sollte.
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