Nachtarbeit bei Minijob

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtarbeit bei Minijob

Guten Tag,

meine Frau arbeitet als ambulante Pflegekraft auf 450 Euro-Basis. 1 bis 2 Mal wöchentlich beginnt sie ihren Dienst um 5:30 Uhr (seit etwa einem Jahr). Sie muss dann um 4 Uhr aufstehen, weil sie eine halbe Stunde Anfahrt hat. Nun hat der Arbeitgeber außerdem den Parkplatz verloren, sodass meine Frau in der Stadt nochmals 20 Minuten zusätzlich kalkulieren muss (schlechte Parksituation in der Stadt) und soll dann als Frau im Dunkeln durch die Stadt zum Arbeitsplatz laufen, um sich zu rüsten. Der Arbeitgeber nimmt die zusätzliche Zeit und die Gefahr für eine Frau billigend in Kauf ("dann müsst ihr halt 20 Minuten früher los fahren, die Mitarbeiter sind zu verwöhnt"). Gerne würde ich dagegen vorgehen, zunächst ohne Gewerkschaft (wir sind dort kein Mitglied).

Zum Thema Nachtarbeit: Zuschläge hat sie seit nunmehr einem Jahr noch niemals erhalten, geschweige denn zusätzliche Urlaubstage und Resilienzzeiten. Was die Zuschläge betrifft ist es ja eigentlich auch nur eine halbe Stunde pro Woche, aber auf Dauer summiert sich da schon etwas zusammen. Aber auch für die Arbeit an Feiertagen und an Wochenenden zahlt der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen (es sei verwalterisch nicht umsetzbar) sämtliche Zuschläge ausschließlich an Voll- und Halbtagskräfte. Die 450€-Jobber gehen immer leer aus.

Meine Fragen:
- Fällt es unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er den Mitarbeitern nahe Parkplätze zum Arbeitsort zur Verfügung stellt?
- Kann meine Frau die verlorene Zeit für Parkplatzsuche als Arbeitszeit berechnen?
- Welche Zuschläge und Resilienzzeiten stehen meiner Frau zu (insb. für die Nachtarbeit, da sie inzwischen sowieso nur noch an werktagen arbeitet)?
-

-- Editiert von NachtarbeitZuschlag am 11.01.2018 13:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Der Weg zur Arbeit inkl. Parkplatzsuche, Bus, Bahn PKW etc ist Privatsache! Der Ag muss keine ausreichenden Parkplätze zur Verfügung stellen (weder kostenlose noch kostenpflichitge)

Damit ist das logischerweise auch keine Arbeitszeit.

Zuschlagspflichtige Nachtarbeit leistet man erst, wenn mind. 2 Stunden in die Nachtstunden fallen. (23:00 bis 06:00 Uhr)
Da deine Frau nur 0,5 Stunden erreicht, hat sie (leider) auch keinen Anspruch auf Zulagen. (Ausnahmen könnte ein TV oder eine BV regeln - aber davon schreibst du ja nichts)

-- Editiert von Ohadle am 11.01.2018 13:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Der Arbeitgeber nimmt die zusätzliche Zeit und die Gefahr für eine Frau billigend in Kauf....
Ja klar, warum denn auch nicht? Es ist schlicht und einfach das Problem der Frau wie sie zur Arbeit kommt und wo sie wohnt.

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Gerne würde ich dagegen vorgehen, zunächst ohne Gewerkschaft
Wogegen denn? Ich sehe jetzt nichts wogegen man vorgehen könnte.

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Zuschläge hat sie seit nunmehr einem Jahr noch niemals erhalten.....
Zuschläge???? Wofür denn???

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
- Fällt es unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er den Mitarbeitern nahe Parkplätze zum Arbeitsort zur Verfügung stellt?
Nein. Der Arbeitsweg ist Privatvergnügen. Somit ist es auch das Privatvergnügen ob man mit einem Auto fährt und einen Parkplatz suchen muss.

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Aber auch für die Arbeit an Feiertagen und an Wochenenden zahlt der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen (es sei verwalterisch nicht umsetzbar) sämtliche Zuschläge ausschließlich an Voll- und Halbtagskräfte
Pech. Es gilt das was im AV,TV oder in einer BV steht. Wenn das damit abgedeckt ist, dann ist das halt so.

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
- Kann meine Frau die verlorene Zeit für Parkplatzsuche als Arbeitszeit berechnen?
Nein.

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
- Welche Zuschläge und Resilienzzeiten stehen meiner Frau zu (insb. für die Nachtarbeit, da sie inzwischen sowieso nur noch an werktagen arbeitet)?
Keine

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
- Fällt es unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er den Mitarbeitern nahe Parkplätze zum Arbeitsort zur Verfügung stellt?

Nein. Er muss gar keine Parkpltze zur Verfügung stellen und auch keinen Begleitschutz oder so was.



Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
- Kann meine Frau die verlorene Zeit für Parkplatzsuche als Arbeitszeit berechnen?

Wenn sich nichts dazu in den vertaglichen Vereinbarungen findet, ist das keine Arbeitszeit.



Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
- Welche Zuschläge und Resilienzzeiten stehen meiner Frau zu (insb. für die Nachtarbeit, da sie inzwischen sowieso nur noch an werktagen arbeitet)?

Dazu müsste man wissen, ob und was sich zu demThema in den vertaglichen Vereinbarungen findet



Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Der Arbeitgeber nimmt die zusätzliche Zeit und die Gefahr für eine Frau billigend in Kauf

Warum sollte der Arbeitgeber hier mehr Pflichten als der Ehemann haben?
Man bringe die Frau zur Arbeit und hole sie ab. Somit wäre die Suchzeit gespart und auch die Sicherheit gewährleistet.






Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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