Hallo,
kennt sich jemand damit aus, ab wann man Nachtarbeitszuschlag bekommt.
Meine tägliche Arbeitszeit ist von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Das ist ziemlich anstrengend, da man nie vor 1.30 Uhr im Bett ist. Müsste es nicht ab 22.00 Uhr einen Zuschlag geben?
Über Antworten freue ich mich.
VG b
Nachtarbeit Zuschlag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo bkaka, insofern überhaupt ein Zuschlag vertraglich/tarifvertraglich geregelt ist, müsste man in der Regelung nachsehen, von wann bis wann ein (Nacht-)Zuschlag bezahlt wird. Im Gesetz ist nicht explizit ein Zuschlag für Nachtarbeit vorgeschrieben. Da hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen Zuschlag oder Gewährung bezahlter freier Tage.
Siehe ->
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html
- § 6 zur Nachtarbeit allgemein
- § 2 zur Begriffsbestimmung
- § 7 Sonderregelungen
MfG
Hallo Verotis,
in § 2 Begriffsbestimmung heißt es:
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die1. auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder2. Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
zu 3.: - Nachtzeit beginnt also erst um 23 Uhr.
zu 4.: - auf mehr als 2 Stunden pro Nacht komme ich ja nicht.
zu 5.: - mehr als 48 Tage im Jahr erreiche ich, da ich je immer von 18.00 Uhr - 24.00 Uhr arbeite.
Wenn ich das richtig verstehe müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Da ich aber jeden Tag nur eine Stunde Nachtarbeit leiste, gibt es selbst für diese Stunde keinen Zuschlag, da ich nicht mindestens 2 Stunden nach 23.00 Uhr arbeite.
Oder verstehe ich das falsch?
MfG
bkaka
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Nö, bkaka das verstehst du richtig.
MfG
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