Mal angenommen, eine Band (Hobbyband, nicht kommerziell) beabsichtigt ein Musikvideo zu drehen, welches sich mit der Thematik "brennende Flüchtlingsheime in Deutschland" sowie der, aus ihrer Sicht, steigenden Fremdenfeindlichkeit in Deutschland befasst.
Hierzu beabsichtigt sie neben selbstgedrehten Szenen auch Nachrichtenausschnitte zu o.g. Thematik zu verwenden.
Darf die Band solche Ausschnitte als Filmzitat nach § 51 UrhG
verwenden?
Falls dem so ist, stellt sich auch die Frage wie genau die Quellenangabe aussehen muss. Reicht es am Ende des Videos alle Quellen anzugeben oder muss die Quelle genau zum Zeitpunkt der Einblendung angegeben werden? Was muss in der Quellenangabe stehen?
Das Video soll nach Fertigstellung bei Youtube erscheinen.
-- Editier von happinez am 28.01.2016 09:50
Nachrichtenausschnitte in Musikvideo
27. Januar 2016
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Frage vom 27. Januar 2016 | 08:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachrichtenausschnitte in Musikvideo
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