Nachmieterin "kündigt" Miet- und Kaufvertrag

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachmieterin "kündigt" Miet- und Kaufvertrag

Guten Tag,
wir haben ein großes Problem mit einer vermeintlichen "Nachmieterin". Meine Mutter hat eine Nachmieterin für ihre Mietwohnung gesucht und gefunden. Es wurde mit dem Eigentümer der Wohnung ein Mietvertrag geschlossen und Teile der Einrichtung per Kaufvertrag an die Nachmieterin verkauft. Eine Woche vor Einzugstermin teilte die Dame dann mit, dass sie sowohl den Mietvertrag als auch den Kaufvertrag "kündigt", da sie ihren Job verloren hatte.

Wir haben dann erklärt, dass sie nach § 433, Abs. 2, BGB , verpflichtet ist, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen, Frist gesetzt, um die Sachen abzuholen und angekündigt, dass die Sachen nach Ablauf der Frist zu ihren Lasten entsorgt werden. Der Vermieter hatte sich zwischenzeitlich entschieden, die Wohnung vorerst nicht weiter zu vermieten, so dass auch kein anderer Nachmieter eintreten konnte.

Auszug und Abnahme der Wohnung ist zwischenzeitlich erfolgt. Das, was wir verkaufen konnten, wurde vom Rechnungsbetrag des Kaufvertrags abgezogen und der Restbetrag in Rechnung gestellt.

Nun ist die Dame beim Mieterschutzbund gewesen (frage mich, warum die sich überhaupt veranwortlich fühlen) und wir haben Post vom Anwalt bekommen. Es hätte sich herausgestellt, dass Teile des Kaufvertrags gar nicht meiner Mutter gehört hätten und somit auch nicht verkauft werden konnten - Laminat, Jalousien, Sichtschutz am Balkon.

Nach Rücksprache mit dem Vermieter hat dieser sich tatsächlich dahingehend geäußert, dass meine Mutter diese Sachen ja ohne Berechtigung angebracht hat und sie deshalb ihm gehören würden. Das hat er der Dame wohl auch so erzählt...

Mal davon abgesehen, dass ICH das Laminat bezahlt und verlegt habe, bin ich der Meinung, dass ich als Mieter nicht um Erlaubnis fragen muss, wenn ich auf einen bestehenden Teppichboden Laminat lege, das keinerlei Beschädigungen verursacht. Ich bin mir im Klaren darüber, dass das Laminat dann evtl. beim Auszug entfernt werden muss - genau deshalb steht es ja auch im Kaufvertrag, damit klar ist, dass diese Verpflichtung auf den Nachmieter übergeht.

Wir waren nicht in der Lage, das Laminat zu entfernen. Die dadurch entstandenen Kosten hätte die Dame ja offensichtlich auch nicht getragen, deshalb haben wir ihn zurückgelassen und der Vermieter hat sich in keinster Art geäußert, dass das für ihn nicht okay wäre, sondern die Wohnung so abgenommen. Er hat auch im Abnahmeprotokoll einen Passus vermerkt, nach dem meine Mutter für Entsorgungskosten aufkommen muss.

Meines Erachtens ist der Fußboden erst nach Beendigung des Mietverhältnisses in sein Eigentum übergegangen, wie auch die Jalousie und der Sichtschutz.

Ach ja, sie beruft sich nun auf den Irrtum über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch hier liegt die Verantwortung meines Erachtens bei ihr, da sie während sie sich in der Probezeit befunden hat, eine Wohnung angemietet und einen Kaufvertrag unterzeichnet hat. Das Risiko, die Probezeit nicht zu bestehen, ist klar und liegt bei ihr.

Wer kann mir beim Antwortschreiben an den Mieterschutzbund helfen?

THX

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wer kann mir beim Antwortschreiben an den Mieterschutzbund helfen?


Individuelle Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Zitat:
Meines Erachtens ist der Fußboden erst nach Beendigung des Mietverhältnisses in sein Eigentum übergegangen, wie auch die Jalousie und der Sichtschutz.


Wie kommt der Vermieter darauf, dass die Sachen in sein Eigentum übergegangen sind?

Zitat:
Nach Rücksprache mit dem Vermieter hat dieser sich tatsächlich dahingehend geäußert, dass meine Mutter diese Sachen ja ohne Berechtigung angebracht hat und sie deshalb ihm gehören würden.


Der Vermieter hat ziemlich merkwürdige Vorstellungen.

Zitat:
Wir waren nicht in der Lage, das Laminat zu entfernen.


Warum nicht?

Zitat:
Die dadurch entstandenen Kosten hätte die Dame ja offensichtlich auch nicht getragen, deshalb haben wir ihn zurückgelassen und der Vermieter hat sich in keinster Art geäußert, dass das für ihn nicht okay wäre, sondern die Wohnung so abgenommen.


Ihr habt Euch aber hoffentlich dahingehend geäußert, dass es sich um Euer Laminat handelt und Ihr daher vom Nachmieter eine Ablöse fordert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von la-luna69):
Nach Rücksprache mit dem Vermieter hat dieser sich tatsächlich dahingehend geäußert, dass meine Mutter diese Sachen ja ohne Berechtigung angebracht hat und sie deshalb ihm gehören würden. Das hat er der Dame wohl auch so erzählt...


Quatsch.

Zitat (von la-luna69):
Er hat auch im Abnahmeprotokoll einen Passus vermerkt, nach dem meine Mutter für Entsorgungskosten aufkommen muss.


Ok.

Zitat (von la-luna69):
Meines Erachtens ist der Fußboden erst nach Beendigung des Mietverhältnisses in sein Eigentum übergegangen, wie auch die Jalousie und der Sichtschutz.


Möglich, aber wenn es sein Eigentum wäre, hätte er auch die Entsorgungskosten zu tragen. Daher ist die Eigentumsübertragung fraglich.


Zitat (von la-luna69):
Ach ja, sie beruft sich nun auf den Irrtum über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse.


Wenn das mal so einfach wäre. Lebensrisiko nennt man das in diesem Fall.

-- Editiert von Tasti123 am 05.12.2017 10:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von la-luna69):
Wer kann mir beim Antwortschreiben an den Mieterschutzbund helfen?


Ein eigener Anwalt. Oder man ignoriert den Quatsch, ordnet seine Unterlagen, setzt nochmal eine Frist mit abschließender Forderung und sendet danach einen Mahnbescheid.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ich möchte auf § 539 BGB hinweisen. Laminat, Jalousien und Sichtschutz könnte man eventuell als Einrichtung bezeichnen. Diese darf der Mieter wieder mitnehmen. § 552 BGB gestattet es dem Vermieter dies zu verhindern, wenn er eine entsprechende Entschädigung zahlt und der Mieter kein besonderes Interesse an der Wegnahme hat. Die Einrichtungen können also tatsächlich ins Eigentum des Vermieters übergehen, wenn er § 552 BGB ausübt. Dazu müsste dann aber auch Geld vom Vermieter zum Mieter fliessen und der Vermieter müsste zumindest kundtun, dass er § 552 BGB verwenden will.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Mir fäll am Sachverhalt erst mal auf, dass das Laminat jedenfalls nicht fachgereicht verlegt ist: auf Teppichboden!!!!
Der Teppichboden dürfte gelitten haben und das Laminat ist ein Fall für den Sondermüll. Da solltet ihr euch dringend vom Vermieter schriftlich geben lassen, dass das in sein Eigentum übergegangen ist, das kann sonst noch teuer werden.

Zur eigentlichen Problemstellung: Mahnbescheid stellen und wenn da die Frist ergebnislos abgelaufen ist, ab zum Anwalt. Wenn du vorher hingehst, ist das natürlich nervenschonende, aber die Kosten musst du dann eventuell selbst tragen.

Die Argumentation des Mieterbundes ist wie häufig bei denen: fernab der juristischen Faktenlage.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch mal in § 946 BGB schauen.


*Reingeschaut und für popeliges Laminat und Jalousien nicht einschlägig befunden.*

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Also, ich würde mal sagen, dass der Teil mit der Mietvertragskündigung (geht sowieso nicht vor Mietbeginn), Sie ja nicht betrifft, hierzu müssen SIe nichts machen.

Bezüglich des Sichtsschutzes pp. sind es Ihre Sache und Sie können sIe sehr wohl verkaufen.

Tja und da Sie einen gültigen Kaufvertrag mit dem Nachmieter haben (egal ob dieser nun eingezogen ist oder wie Wohnung leer stehend für drei Monate zahlt), übergen Sie einfach die Sache auch einem Anwalt. Ein Anwalt vom Mieterschutz hat Sie angeschrieben? ^^ ....

-- Editiert von AltesHaus am 05.12.2017 11:57

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ein Anwalt vom Mieterschutz hat Sie angeschrieben? ^^ ....

-- Editiert von AltesHaus am 05.12.2017 11:57


Ja, ich finde das etwas seltsam, da es sich hier um einen Kaufvertrag handelt, mit dem der Mieterschutzbund gar nichts zu tun hat...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von la-luna69):
Ja, ich finde das etwas seltsam, da es sich hier um einen Kaufvertrag handelt, mit dem der Mieterschutzbund gar nichts zu tun hat...


Einfach die Zahlung abmahnen und Zahlungsfrist setzen. Das Briefchen würde ich ignorieren. Und im Zweifel einem Juristen die Sache in die Hand drücken, darauf wird es wohl am Ende auch hinauslaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie kommt der Vermieter darauf, dass die Sachen in sein Eigentum übergegangen sind?


Besitzaufgabe als Realakt nach abgeschlossener Wohnungsrückgabe, irgendwas im 800er Bereich des BGB..

Zitat (von la-luna69):
Das, was wir verkaufen konnten, wurde vom Rechnungsbetrag des Kaufvertrags abgezogen und der Restbetrag in Rechnung gestellt.
Kannst Du das mal näher erläutern, bitte.

Der Kaufvertrag gilt als Ganzes. Gegenstände, die verkauft wurden nachträglich an einen anderen zu veräußern, würde ich als konkludente Zustimmung zum Rücktritt vom Kaufvertrag / zur Anfechtung des Kaufvertrages werten. Das macht die Duchsetzung des Kaufvertrages sicher nicht einfacher.

Fraglich ist auch, wie Mutter der Käuferein den Besitz an den verkauften Sachen einräumen will. Sie hat ja darüber keine Verfügungsgewalt mehr. Und wenn der Vermieter die Sachen, weil sie ihm nicht gefallen haben, entsorgt hat, wird das Problem nicht kleiner.

Zitat (von la-luna69):
Meines Erachtens ist der Fußboden erst nach Beendigung des Mietverhältnisses in sein Eigentum übergegangen, wie auch die Jalousie und der Sichtschutz.
Diese Einschätzung teile ich aufgrund der Schilderung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Die "Nachmieterin" hat zwei Fristen zur Abholung der Sachen verstreichen lassen und sich gar nicht gemeldet. Wir haben angekündigt, die Sachen zu entsorgen und ihr das in Rechnung zu stellen. Es konnten - nach Ablauf aller Fristen - noch Teile verkauft werden und mussten nicht entsorgt werden. Die dadurch generierten Einnahmen haben wir vom Kaufpreis abgezogen und jetzt lediglich die Differenz gefordert.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Schon mal an § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz gedacht ? Dort steht:

Zitat:
(2) Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß der Mietvertrag zustande kommt. Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.

Es kommt also schon darauf an, was mit dem Mietvertrag war. Ist er in Kraft getreten oder nicht ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Vermieter hat die "Kündigung" wohl akzeptiert...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Meines Erachtens ist der Mietvertrag auf jeden Fall zustande gekommen, da von beiden Seiten unterzeichnet. Vermieter hat allerdings die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist akzeptiert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von la-luna69):
Meines Erachtens ist der Mietvertrag auf jeden Fall zustande gekommen, da von beiden Seiten unterzeichnet. Vermieter hat allerdings die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist akzeptiert.


sehe ich auchso, empfehle aber , alles weitere mit einem Anwalt abzuklären

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Die Frage ist natürlich auch, ob es überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen jemanden juristisch vorzugehen, der arbeitslos ist.
Was nutzt es, wenn man zwar recht hat und auch recht bekommt, aber das Recht nicht durchsetzbar ist, weil die Gegenseite kein pfändbares Einkommen hat oder "Privatinsolvenz" ruft? Da bleibt man dann auf den Rechtsverfolgungskosten auch noch sitzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage ist natürlich auch, ob es überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen jemanden juristisch vorzugehen, der arbeitslos ist.
Was nutzt es, wenn man zwar recht hat und auch recht bekommt, aber das Recht nicht durchsetzbar ist, weil die Gegenseite kein pfändbares Einkommen hat oder "Privatinsolvenz" ruft? Da bleibt man dann auf den Rechtsverfolgungskosten auch noch sitzen.


Titel hält ein paar Jährchen, ok bei Inso ist dann Ende, aber zunächst deutet ja nichts darauf hin.

-- Editiert von AltesHaus am 06.12.2017 19:20

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Schon mal an § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz gedacht ? Dort steht:
Zitat:
(2) Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß der Mietvertrag zustande kommt. Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.

Es kommt also schon darauf an, was mit dem Mietvertrag war. Ist er in Kraft getreten oder nicht ?



Quark, gab keinen Vermittler. Und auch keinen verbundenen Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen