Nachmieter gefunden, Vorvertrag abgeschlossen, dann doch nicht genommen...

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Stoker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter gefunden, Vorvertrag abgeschlossen, dann doch nicht genommen...

Moin,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe mit meiner Vermieterin ausgemacht, dass ich früher aus dem Mietvertrag kann, wenn ich einen Nachmieter finde der ihr gefällt.
Den habe ich dann gefunden, sie war einverstanden und es wurde zwischen den beiden Parteien ein Vorvertrag geschlossen. Damit bin ich, wie ich dachte meiner Pflicht einen Nachmieter zu finden den sie akzeptiert nachgekommen, wie ich dachte. Jetzt habe ich aber eine Nachricht bekommen, das ein Mietvertrag aus "bestimmten Gründen" nicht zustande kam und ich die Miete weiter Zahlen muss. Muss ich das denn jetzt noch?

Ich habe ordentlich gekündigt, mit der Vereinbarung, wenn ich einen Nachmieter finde, früher aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Diese Vereinbarung existiert aber nur via E-Mail, also da gab es keinen extra Vertrag zu.

Weiß vielleicht jemand wie das in so einem Fall ist? Musste aufgrund eines Praktikums umziehen und beziehe ab Juli meine neue Wohnung, zwei Mieten kann ich mir nicht leisten.

Liebe Grüße
Stoker

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie darf ich die Sache mit dem "Vorvertrag" verstehen? Entweder hat die VMin einen MV mit dem Nachmieter abgeschlossen und entlässt Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag oder eben nicht?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich verstehe die Vereinbarung so, dass ein BINDENDER Vertag mit einem Nachmieter abgeschlossen werden muss.
Ein Vorvertag der nicht verbindlich ist, genügt da nicht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Stoker):
Ich habe mit meiner Vermieterin ausgemacht, dass ich früher aus dem Mietvertrag kann, wenn ich einen Nachmieter finde der ihr gefällt.

Fällt mir schwer das zu glauben.

Was wurde denn nun wirklich (Wortlaut) vereinbart?.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Stoker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich aus Wikipedia:

"Der Vorvertrag ist zwar gesetzlich nicht geregelt, doch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, der die Verpflichtung zum späteren Abschluss eines Hauptvertrages begründet.[1] Ein Vorvertrag verpflichtet somit die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrages. In einem Vorvertrag sind bereits die wesentlichen Vertragsbestandteile des späteren Hauptvertrages enthalten"

Ich bin halt trotzdem unsicher, weil ein Vorvertrag eigentlich Gesetzlich wohl nicht geregelt ist.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Stoker):
Ein Vorvertrag verpflichtet somit die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrages.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.



Zitat (von Stoker):
In einem Vorvertrag sind bereits die wesentlichen Vertragsbestandteile des späteren Hauptvertrages enthalten"

Fast richtig. In einem Vorvertrag können die wesentlichen Vertragsbestandteile des späteren Hauptvertrages enthalten sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stoker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stoker):
Ich habe mit meiner Vermieterin ausgemacht, dass ich früher aus dem Mietvertrag kann, wenn ich einen Nachmieter finde der ihr gefällt.

Fällt mir schwer das zu glauben.

Was wurde denn nun wirklich (Wortlaut) vereinbart?.


"Ihrem Wunsch, früher aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, werde ich bei einem geeigneten Nachmieter zustimmen. Sie wollten sich bei der Suche ebenfalls bemühen.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Stoker):
Jetzt habe ich aber eine Nachricht bekommen, das ein Mietvertrag aus "bestimmten Gründen" nicht zustande kam und ich die Miete weiter Zahlen muss.


Also sind die Vertragsverhandlungen gescheitert und es gibt keinen Nachmieter. Da hilft jetzt nur weitersuchen und so lange weiterzahlen, bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis jemand anderes in die Wohnung einzieht.

Auch wenn ein Nachmieter gefunden wird, heißt es ja nicht zwingend, dass der auch vorzeitig einzieht.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Da hilft jetzt nur weitersuchen
Grundsätzlich stimme ich den Vorrednern zu. Wenn der Mietvertrag mit dem Nachmieter nicht abgeschlossen und schon gar nicht vollzogen wurde, dann wird der Mietvertrag mit dem Teilnehmer noch bestehen. Ich würde nur empfehlen, mal beim Mietinteressenten nach dem Grund zu fragen, falls dieser kontaktiert werden kann. Eventuell lassen sich daraus nämlich Schlüsse ziehen, ob eine Weitersuche nach Nachmietern Sinn hat oder ob das vergebene Mühe wäre. Nicht das sich der Mieter hier ewig abmüht und ein Vertrag dann immer wieder an der Vermieterin scheitert. Dann kann man sich den Aufwand gleich sparen.

PS: Bis wann läuft der Vertrag denn noch? Reden wir über einen doppelten Monat oder mehr?

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Stoker):
Ihrem Wunsch, früher aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, werde ich bei einem geeigneten Nachmieter zustimmen. Sie wollten sich bei der Suche ebenfalls bemühen.


Das ist eine aufschiebende Bedingung. Der bisherige Interessent war wohl ungeeignet, er hat keinen Mietvertrag bekommen. Kann also kein Nachmieter sein.

Solange der Mietvertrag besteht (= keine Entlassung) muss man wohl weitersuchen.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Solange der Mietvertrag besteht (= keine Entlassung) muss man wohl weitersuchen.
Nochmal: Nein, muss man nicht. Ob Weitersuchen Sinn macht, kommt auf viele Faktoren an. Unter anderen die Restlaufzeit des Vertrages und den Vermieter. Es gibt keinerlei Garantie, dass der Vermieter einen Nachmieter nimmt. Und noch weniger gibt es eine Garantie, dass er ihn vor Ablauf der eigenen Kündigungsfrist nimmt.

Ich finde diesen Rat Nachmieter zu suchen, welcher immer wieder erteilt wird, nur sehr bedingt sinnvoll. Der Mieter gibt sich Mühe, investiert Zeit und schlimmstenfalls auch Geld in irgendwelche Annoncen. Einzig in der vagen Hoffnung, dass man bei ausreichend Wohlwollen des Vermieters einen Teil der Restmiete spart. Den Vermieter freut's. Jemand anderes macht ja seine Arbeit. Und das ganze für den Vermieter auch noch ohne irgendwelche Verpflichtungen.

In diesem Fall hier ist ein Nachmieter-Deal bereits geplatzt. Spätestens jetzt sollte sich der Mieter überlegen, ob sich seine investierte Zeit noch auszahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
In diesem Fall hier ist ein Nachmieter-Deal bereits geplatzt. Spätestens jetzt sollte sich der Mieter überlegen, ob sich seine investierte Zeit noch auszahlt.


Also nicht suchen, sondern weiterzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Also nicht suchen, sondern weiterzahlen.
Du weißt selber, dass das kein "entweder oder" ist. Wenn's blöd läuft, heisst es weiterzahlen und suchen. Und genau das muss der Mieter jetzt erstmal versuchen einzuschätzen und in Relation zur Restlaufzeit seines Vertrages setzen.

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#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich würde nur empfehlen, mal beim Mietinteressenten nach dem Grund zu fragen, falls dieser kontaktiert werden kann.

Ob diese allerdings die Wahrheit sagt, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Kein abgelehnter Mietinteressent wird sagen, wenn er als Mieter wegen fehlendem Einkommen / Schufa oder anderen Informationen abgelehnt wird. Wie bei der Bewerbung um einen Job, wird auch beim Bewerben um einen Wohnung vom Bewerber gerne beschönigt und gelogen, was dann keiner Prüfung standhält.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich weiß immer noch nicht, was das

Zitat:
Den habe ich dann gefunden, sie war einverstanden und es wurde zwischen den beiden Parteien ein Vorvertrag geschlossen.


nun zu bedeuten hat. Ihnen ist ja der Nachmieter bekannt (sie haben ihn ja gestellt), also fragen SIe einfach mal, ob er/sie Ihnen den sog. "Vorvertrag" zur Verfügung stellt. Ich kenne sowas überhaupt nicht in der Vermietung.

Letztlich sind Sie an Ihren Vertrag gebunden so lange er läuft. Es liegt also in Ihrem ureigenen Interesse, dass die Wohnung schnellstmöglich andeweitig vermietet wird, deswegen würde ich an Ihrer Stelle auch weiter suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich spekuliere mal:

Der endgültige Vertragsabschluss war an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft, die dann aber nicht eingehalten wurden.
Schufaauskunft, Vermieterselbstauskunft, Vorvermieterbescheinigung oder feste Arbeitsstelle sind da Klassiker.

Da es nicht zum finalen Vertragsabschluss kam, teile ich die Ansicht, der Vorschreiber, dass kein Anspruch auf vorzeitige Vertragsfreigabe besteht,

Ob sich die Suche nach einem anderen Interessenten lohnt, kann ein Dritter wohl kaum beurteilen. Der Aufwand kann sich aber in Grenzen halten, auch was die Kosten angeht.

Auf eine Anzeige bei I...scout hatte ich letztes Jahr innerhalb von 48 Stunden weit über 100 Anfragen, bis ich die Anzeige ausgesetzt und später beendet habe. Die erste Anfrage nach noch nicht einmal 5 Minuten nach Einstellung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich weiß immer noch nicht, was das

Zitat:
Den habe ich dann gefunden, sie war einverstanden und es wurde zwischen den beiden Parteien ein Vorvertrag geschlossen.


nun zu bedeuten hat. Ihnen ist ja der Nachmieter bekannt (sie haben ihn ja gestellt), also fragen SIe einfach mal, ob er/sie Ihnen den sog. "Vorvertrag" zur Verfügung stellt. Ich kenne sowas überhaupt nicht in der Vermietung.

Letztlich sind Sie an Ihren Vertrag gebunden so lange er läuft. Es liegt also in Ihrem ureigenen Interesse, dass die Wohnung schnellstmöglich andeweitig vermietet wird, deswegen würde ich an Ihrer Stelle auch weiter suchen.


Zum einen mal den Vermieter fragen, warum das geplatzt ist und was man bitte beim nächsten Nachmietervorschlag beachten soll.
Normalerweise sagt man als Vm dem Interessenten ja nur ab ohne Gründe zu nennen. ( "Wir haben uns für jemand anders entschieden" ist kein Grund :-)

Den Punkt mit dem Vorvertrag könnte man zumindest mal prüfen. Je nach dem könnte das ein (zugeben schwacher) Strohalm sein. Zwar unwahrscheinlich, aber nach dem Vertrag zu fragen kostet nichts.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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