Nachlaßverzeichnis - Kostenabzug

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Nachlaßverzeichnis - Kostenabzug

Die Mutter eines Freundes ist gestorben. Zur Berechnung des Erbteils der Kinder soll der Lebensgefährte jetzt ein Nachlaßverzeichnis erstellen. Er hat einige Wertgegenstände nicht aufgelistet, von denen mein Freund sicher ist, dass sie noch da sein müssten, aber das kann er nicht beweisen.
Ferner hat der LG Kosten für Grabstein, Friedhofskapelle, Sarg etc. "gegengerechnet", ebenso wie die Kosten für seine eigene Trauerkleidung (Anzug, Schuhe) sowie den Leichenschmaus (zu dem die Kinder der Verstorbenen allerdings nicht eingeladen waren).
Ist dies so rechtens?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bis auf die Kosten für die eigene Trauerkleidung des LG ist der Abzug der genannten Kosten rechtens.

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