Die Mutter eines Freundes ist gestorben. Zur Berechnung des Erbteils der Kinder soll der Lebensgefährte jetzt ein Nachlaßverzeichnis erstellen. Er hat einige Wertgegenstände nicht aufgelistet, von denen mein Freund sicher ist, dass sie noch da sein müssten, aber das kann er nicht beweisen.
Ferner hat der LG Kosten für Grabstein, Friedhofskapelle, Sarg etc. "gegengerechnet", ebenso wie die Kosten für seine eigene Trauerkleidung (Anzug, Schuhe) sowie den Leichenschmaus (zu dem die Kinder der Verstorbenen allerdings nicht eingeladen waren).
Ist dies so rechtens?
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Nachlaßverzeichnis - Kostenabzug
23. November 2009
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Frage vom 23. November 2009 | 13:00
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Nachlaßverzeichnis - Kostenabzug
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. November 2009 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Bis auf die Kosten für die eigene Trauerkleidung des LG ist der Abzug der genannten Kosten rechtens.
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