Nachlassverwalter eingesetzt obwohl Erben vorhande

18. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
BillyNbg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassverwalter eingesetzt obwohl Erben vorhande

Hallo
ich habe ein Problem, wir sind ein Erbengemeinschaft aus 16 Personen, davon sind 2 derzeit nicht ermittelbar (ASnschrift) da sie in USA leben, Aufenthaltsort unbekannt.
Ich habe am Nachlassgericht letzte Woche nachgefragt, ob ein Nachlassverwalter eingesetzt worden ist, da der Eigentümer der Wohnung meiner verst. Tante die Mietschulden bei mir einforderte.
Das Gericht teilte mir fmdl. mit, dass kein Nachlassverwalter eingesetzt wird, da Erben vorhanden sind.
Ich hab zwischenzeitlich von den 14 Miterben Vollmachten erhalten, das ich berechtigt bin die Wohnung aufzulösen, Der Eigentümer hat die Wohnung auf mein Anraten nun zum 31.05. gekündigt.
Heute erhalte ich vom Gericht einen Bescheid, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt wird, da die beiden Erben in USA noch nicht ermittelt sind.
Bin jetzt ziemlich ratlos, da ich nicht weiss, ob dies alles zutrifft.
Kann mir da jemand einen Rat geben.
Kann erst am Montag das Nachlassgericht anrufen und fragen was jetzt Sache ist.
Danke und Gruss aus Nürnberg


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo BillyNbg,
aus eigener negativer Erfahrung kann ich sagen, dass man sich auf mündliche Auskünfte (auch von Behörden, Ämtern, usw.) nicht verlassen kann.
Nur Schriftliches zählt - und das muss man wörtlich nehmen.

Ich an deiner Stelle würde mit der Vollmacht der 14 deutschen Erben die Wohnung kündigen.
Das Risiko mit den 2 US-Erben kann man minimieren, wenn der Vermieter seinerseits gegenüber allen Erben kündigt.

-- Editiert von Vermieterheini1 am 21.02.2020 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn es keine Eintrittsberechtigten in das Mietsverhältnis der verstorbenen Beispieltante gibt
oder die Eintrittsberechtigten die Erbschaft ausgeschlagen haben:
BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Ich meine die Kündigung setzt die Kenntniss der zustellfähigen Adresse (incl. Name) von allen Erben voraus.
Nach meinem Verständnis beginnt für den Vermieter die Monatsfrist erst zu laufen, wenn er die zustellfähigen Adressen der 2 US-Erben hat.
Ein wissender Vermieter, der nicht alle (potentiellen) Erben eines verstorbenen Mieters kennt, beantragt schnellstmöglich Nachlasspflegschaft bei Gericht. Gegenüber dem Nachlasspfleger kann der Vermieter innerhalb der Monatsfrist die Mietwohnung gegenüber allen (potentiellen) Erben kündigen.

Auch jeder Erbe kann für sich alleine gegenüber dem Vermieter die Mietwohnung der verstorbenen Beispieltante kündigen. Das würde ich sofort machen, auch wenn ich weis, dass es eine Erbengemeinschaft ist.

Es gibt Fälle, wo man "verhungert", wenn man wartet bis alles streng nach dem Gesetz ist.
Im Beispielfall muss man abwägen wie hoch das Risiko ist wegen der Kündigung der Mietwohnung der verstorbenen Beispieltante von den potentiellen US-Miterben verklagt zu werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die US-Miterben Interesse an der Mietwohnung der verstorbenen Beispieltante haben. Die wollen keine Arbeit mit dem Todesfall haben sondern "Kohle" sehen und zwar möglichst viel.

Es geht nicht nur um die Kündigung der Mietwohnung der verstorbenen Beispieltante sondern um die Räumung selbiger, die Verwertung/Entsorgung des Wohnungsinhaltes, schnellstmögliche Kündigung aller Verträge der Verstorbenen, gegebenfalls Verkauf/Entsorgung des PKW, usw..
Auf der Positiv-Seite steht die Vermeidung erheblicher UNNÖTIGER und hoher Kosten, die den Nachlass schmälern.
Stichwort Geschäftsführung (für Dritte) ohne Auftrag §§677 - 687 BGB
Solange man Anderen Kosten spart - wer soll was dageben haben,
wenn einer freiwillig und unbezahlt die "Drecks"Arbeit macht?

0x Hilfreiche Antwort

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