Hallo liebes Forum,
mein Vater ist verstorben und es gibt zwei Erben, nämlich mich und meine Schwester. Bekomme ich nun Post vom Nachlassgericht oder nicht? Ein Erbschein ist ja bei gesetzlichen Erben nicht nötig. Kommt vom Nachlassgericht eine Aufstellung der Schulden oder dem positiven Erbe? Bis wann muss ich warten, um das Erbe aufzuteilen, da ich die gesamte Summe habe? Oder bekommen wir als gesetzliche Erben gar keinen Bescheid vom Nachlassgericht?
LG
Mahatma
-- Editiert von Mahatma Josef Gamsbichler am 23.11.2017 20:28
Nachlassgericht, gesetzliche Erben
23. November 2017
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Frage vom 23. November 2017 | 20:27
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassgericht, gesetzliche Erben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. November 2017 | 21:28
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Bekomme ich nun Post vom Nachlassgericht oder nicht?
Wenn kein Testament vorhanden ist, kommt keine Post vom NG.
Zitat:Ein Erbschein ist ja bei gesetzlichen Erben nicht nötig.
Da bis Du falsch informiert. Ein Erbschein ist eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbfolge z.B. gegenüber der Bank. Ob ihr einen Erbschein benötigt, hängt davon ab, ob jemand (z.B. eine Bank) einen Erbschein verlangt.
Zitat:Kommt vom Nachlassgericht eine Aufstellung der Schulden oder dem positiven Erbe?[7QUOTE]
Nein. Das musst Du selbst herausfinden.
Zitat:Bis wann muss ich warten, um das Erbe aufzuteilen, da ich die gesamte Summe habe?
Du musst überhaupt nicht warten. Wie ihr das Erbe aufteilt, ist eure Sache.
Zitat:Oder bekommen wir als gesetzliche Erben gar keinen Bescheid vom Nachlassgericht?
s.o.
-- Editiert von cruncc1 am 23.11.2017 21:29
#2
Antwort vom 24. November 2017 | 11:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Bekomme ich nun Post vom Nachlassgericht oder nicht?
Das kommt auf das Bundesland an, in dem Ihr lebt. In Bayern würde man Post bekommen.
Wenn Ihr Euch ganz sicher seid, dass es kein anderslautendes Testament gibt, dann müsst Ihr nicht auf die Post vom Nachlassgericht warten. Ein Problem bei sofortigen Zugriff auf das Erbe kann es nur dann geben, wenn sich später herausstellt, dass die Erbfolge anders ist als gedacht.
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#3
Antwort vom 25. November 2017 | 14:04
Von
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