Hallo,
folgende Situation:
Person 1 kauft im Autohaus ein Nichtraucher-Auto für 8300 €.
Person 1 wurde mitgeteilt, dass das Auto auf der rechten Seite nachlackiert wurde, aber unfallfrei ist.
Zudem wurde TÜV und eine Inspektion durchgeführt.
Person 1 unterschreibt den Kaufvertrag, der einen Hinweis auf die o. g. Nachlackierung der rechten Seite enthält.
Schon nach einem Tag ist der Auspuff sehr laut und der Motor quietscht beim Starten.
Person 1 meldet dies und soll den Wagen ins Autohaus zur Durchsicht bringen. Bevor dies passiert, lässt Person 1 den Wagen von einer unabhängigen Werkstatt untersuchen. Dort stellt sich raus, dass der Wagen auch mindestens auf der linken Seite nachlackiert wurde. Zudem wurde die Inspektion nicht im vollen Umfang durchgeführt, das Auto als Raucherauto identifiziert, ein Loch im Auspuff festgestellt und Probleme mit dem Keilriemen/Umlenkrollen diagnostiziert.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Person 1 gegenüber dem Autohaus, dass
- der Auspuff und der Keilriemen/Umlenkrollen kostenlos repariert werden
- die Inspektion im vollen Umfang durchgeführt werden
- Schadensersatz zu bekommen, da ein Raucherauto als Nichtraucherauto verkauft wurde
- Schadensersatz zu bekommen, da die Nachlackierung der linken Seite verschwiegen wurde (kommt laut Paragraph 123 Absatz 1 BGB eine arglistige Täuschung in Betracht?)
- Schadensersatz zu bekommen, das Autohaus 40 km vom Wohnort von Person 1 entfernt liegt und Person 1 Zeit und Geld investieren und zur Reparatur auf sein Auto verzichten muss.
Vielen Dank im Voraus.
VG
Jörg
Nachlackierung verschwiegen / Schaden nachträglich endeckt
5. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2016 | 07:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlackierung verschwiegen / Schaden nachträglich endeckt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2016 | 09:27
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Person 1 kauft im Autohaus ein Nichtraucher-Auto für 8300 €.
Schriftliche Zusicherung od. Zeugen?
Zitat:Person 1 wurde mitgeteilt, dass das Auto auf der rechten Seite nachlackiert wurde, aber unfallfrei ist.
Wie zuvor!?
Zitat:und eine Inspektion durchgeführt.
Was wurde genau (z.B. nach Herstellerangaben od. ?) vereinbart? Nachweisbar?
Zitat:Zudem wurde die Inspektion nicht im vollen Umfang durchgeführt
D.h.?
Zitat:das Auto als Raucherauto identifiziert
Wie?
Zitat:Probleme mit dem Keilriemen/Umlenkrollen diagnostiziert.
Welche?
Zitat:- Schadensersatz zu bekommen, das Autohaus 40 km vom Wohnort von Person 1 entfernt liegt und Person 1 Zeit und Geld investieren und zur Reparatur auf sein Auto verzichten muss.
Vielleicht gibt's einen Abholservice od. kostenlosen Leihwagen!? Vorher nachfragen!
#2
Antwort vom 5. Januar 2016 | 09:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Zitat:Person 1 kauft im Autohaus ein Nichtraucher-Auto für 8300 €.
Schriftliche Zusicherung od. Zeugen?
Das Auto war in der Anzeige von Mobile.de als NICHTRAUCHER-Auto gekennzeichnet.
Schriftliche Zusicherung oder Ausdruck der Anzeige liegt nicht vor.
Zitat:
Zitat:Person 1 wurde mitgeteilt, dass das Auto auf der rechten Seite nachlackiert wurde, aber unfallfrei ist.
Wie zuvor!?
Wurde beim Verkaufsgespräch erwähnt und steht auch so im Kaufvertrag.
Zitat:
Zitat:und eine Inspektion durchgeführt.
Was wurde genau (z.B. nach Herstellerangaben od. ?) vereinbart? Nachweisbar?
Es wurde die Durchführung einer Inspektion vereinbart / schriftlich nachweisbar.
Umfang wurde nicht festgehalten.
Zitat:
Zitat:Zudem wurde die Inspektion nicht im vollen Umfang durchgeführt
D.h.?
Die Freie Werkstatt hat z. B. festgestellt, dass die Filter nicht gewechselt wurde. Wohl aber ein Ölwechsel durchgeführt wurde.
Was genau laut Autohaus gemacht wurde, liegt Person 1 noch nicht vor. Nachweis befindet sich noch im Autohaus.
Zitat:
Zitat:das Auto als Raucherauto identifiziert
Wie?
Es wurde Zigarettenstummel im Auto gefunden.
Zitat:
Zitat:Probleme mit dem Keilriemen/Umlenkrollen diagnostiziert.
Welche?
Details wurde von der Werkstatt nicht überprüft. Es fand eine Sichtprüfung statt.
Zitat:
Zitat:- Schadensersatz zu bekommen, das Autohaus 40 km vom Wohnort von Person 1 entfernt liegt und Person 1 Zeit und Geld investieren und zur Reparatur auf sein Auto verzichten muss.
Vielleicht gibt's einen Abholservice od. kostenlosen Leihwagen!? Vorher nachfragen!
OK.
Danke für die Antworten.
-- Editiert von amz431673-88 am 05.01.2016 09:55
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#3
Antwort vom 5. Januar 2016 | 10:16
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Wenn ich sowas schon wieder lese, Schadenersat und Nachlackierung! Man hätte wenn kein Unfall war nichtmal das mit der rechten Seite erwähnen müssen.Zitat:Schadensersatz zu bekommen, da die Nachlackierung der linken Seite verschwiegen wurde (kommt laut Paragraph 123 Absatz 1 BGB eine arglistige Täuschung in Betracht?)
Weise doch erstmal einen Unfall nach und komme dann mit Schadensersatz oder dergleichen! Evtl war das nur ein Schlüsselkratzer und wegen dem musste eine Nachlackierung durchgeführt werden! Dies muss dir gar nicht mitgeteilt werden!
Was wurde denn vereinbart, Inspektion, oder Inspektion mit Teilen? Wen nnur Inspektion, dann sind Teile nicht mit inbegriffen, dann kannst du dich über einen Ölwechsel sogar glücklich schätzen, da man dir diesen sogar noch geschenkt hat!Zitat:Die Freie Werkstatt hat z. B. festgestellt, dass die Filter nicht gewechselt wurde. Wohl aber ein Ölwechsel durchgeführt wurde.
Was genau laut Autohaus gemacht wurde, liegt Person 1 noch nicht vor. Nachweis befindet sich noch im Autohaus.
Wo und in welchem Umfang?Zitat:Es wurde Zigarettenstummel im Auto gefunden.
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