Hallo,
ich habe Juni 2000 ein Mietverhältnis beendet und erhalte heute eine Nebenkostennachforderung von 1999.
Frage:
Ist dieses noch zulässig, bzw. diese Forderung seitens des Vermieters auf Grund der zeitspanne bis heute verwirkt.
mfg.
H.B.
Nachforderung von Nebenkosten
20. Februar 2002
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Frage vom 20. Februar 2002 | 15:30
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung von Nebenkosten
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#1
Antwort vom 23. Februar 2002 | 00:27
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
nach altem recht verjähren die nebenkostenforderungen gem § 197 bgb erst innerhalb von 4 jahren, nach neuem recht allenfalls nach 3 jahren.
von daher ist der anspruch ihres vermieters wohl weder verjährt noch verwirkt.
mit freundlichen grüßen
scharnhorst
rechtsanwalt
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