Nachforderung Anwälte nach Zahlung

17. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachforderung Anwälte nach Zahlung

Hallo zusammen,

habe Frage zu einen Mahnverfahren.
Hatte einen Betrag offen, der wurde angemahnt.
Dann kam es von meiner Seite nach Zustellung Mahnbescheid Zahlung des Betrags.
Zugleich wurde gegen den Bescheid widerspruch eingelegt.
Nach dcem Widersprch kam ein Schrieben einer Anwalts der seine Kosten nach gefordert hatte und eine Zahlungsaufforderung mit gesendet hatte.
Im Schrieben stand, ich solle den Widerspruch zurücknehmen.
Was ich aber nicht einsehe , da die Forderung vor dem Schrieben des Anwalts vollständig bezahlt war.
Kann man die Zahlung verweigern, da die Hauptforderung vor Anwalt schrieben erledigt war.
Oder ist das Verzug und man muss die Kosten tragen trotz erledigung.
Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was genau hast du denn verweigert an den Kosten bzw. was taucht alles im Mahnbescheid an Posten auf? Gab es davor eine Mahnung des Gläubigers? Davor schon Anwaltsbriefe?

Wenn du im Verzug warst und erst nach Erhalt des Mahnbescheides bezahlt hast, wirst du auf jeden Fall die Gerichtskosten und die Anwaltskosten für den Mahnbescheid selbst durchaus bezahlen müssen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

@ robby61:

Wenn Du nach Erhalt des Mahnbescheides nur die ursprüngliche Forderung der letzen außergerichtlichen Mahnung bezahlt hast, dann müsstest Du die weiteren Kosten, die mit dem Mahnbescheid entstanden sind auch tragen.

Wenn Du den Widerspruch zurücknimmst, mußt Du damit rechnen das der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid beantragen wird. Nimmst Du ihn nicht zurück musst Du mit einer Klage rechnen.


Hilfreich wäre es, wenn Du hier darstellst, was
1,) ursprünglich gefordert war
2.) was im Mahnbescheid verlangt wurde
3.) was Du bezahlt hast
4.) gegen was genau Du Widerspruch eingelegt hast (oder vollständig?
5.) was jetzt verlangt wird

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe die Forderung die im Bescheid angegeben war bezahlt, minus der Anwaltskosten die dort standen. Denn bis dahin war kein Schreiben eines Anwalts vorhanden. Das kam erst Tage nach Erhalt des Bescheid und nach Bezahlung in Form einer Forderungsaufstellung . Vor der Forderung war kein Anwalt tätig. Es kam ein Mahnschreiben mit der Forderung vom Gläubiger, mit der Ankündigung es Anwalt zu übergeben. Nach erhalt dieses Schreibens, habe ich den Betrag überwiesen, dann kam Mahnbescheid wo widersprochen habe, dann wiederum Tage später kam Forderung von Anwalt.
Als diese Forderungsaufstellung kam , war alles schon erledigt und bezahlt.
Deswegen bin ich ja verunsichert, denn wenn der mit seiner Aufstellung Tage nach Bezahlung ankommt, dann verlangt ich solle Widerspruch zurücknehmen.

Es geht eigentlich um einen MIni Betrag von ca 70 € , habe aber das Gefühl die wollen die Kosten mit Bescheid hochtreiben.
Wäre ja längst bezahlt , nur dann erkenne ich ja die Nachforderung an und trage noch mehr an Kosten .
Widerspruch war komplett .

-- Editiert von robby61 am 18.04.2016 09:36

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#4
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Habe die Forderung die im Bescheid angegeben war bezahlt, minus der Anwaltskosten die dort standen. [...] Vor der Forderung war kein Anwalt tätig.


Passt irgendwie nicht zusammen. Wenn Verzug bestand, kann durchaus ein Anwalt das Weitere auf den Weg bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Habe die Forderung die im Bescheid angegeben war bezahlt, minus der Anwaltskosten die dort standen

Minus welcher Anwaltskosten? Die aus Rubrik 2 oder Nebenforderungen aus Rubrik 3?

Zitat:
Nach erhalt dieses Schreibens, habe ich den Betrag überwiesen, dann kam Mahnbescheid wo widersprochen habe, dann wiederum Tage später kam Forderung von Anwalt.

Du widersprichst dir selbst... Denn du hast weiter oben geschrieben:
Zitat:
Dann kam es von meiner Seite nach Zustellung Mahnbescheid Zahlung des Betrags.

Wann genau hast du denn nun überwiesen? Nachdem oder bevor du den Mahnbescheid bekommen hast?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieso wiederspreche ich mich ?
War doch deutlich.
Mahnschreiben angekommen, der Betrag dort wurde beglichen.
Tage später -->
kam Mahnbescheid, der Betrag dort exkl. den dort angegeben Anwaltskosten war bezahlt.
Daher Widerspruch eingelegt.
Tage später
-->
folgte Anwaltsschreiben mit Forderungsaufstellung , dieser wiederum Ignoriert da Betrag vor Erstellung des Schreibens beglichen war.
Datum auf Schreiben , war nach Bezahlung.
Wochen später
Schreiben mit Restforderung und Forderung Widerspruch zurückzunehmen.
Werde ganz sicher keinen Widerspruch zurücknehmen.
Warum klagt man als Anwalt nicht gleich wenn man berechtigte Forderung hat?
Um durch mehrmalige Anschreiben die Forderung nach oben zu schrauben, damit es vom Gericht nicht wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird?
Aus Toleranz gegenüber den Prozessgegner sicher nicht.
Was daran so kompliziert.?
Warum muss man eine einfache Frage in Details zerlegen ?


Kann man die Frage auch vereinfachen


Betrag wurde bezahlt, nach vom Gläubiger bestätigter Bezahlung,kommt Anwalt mit Forderungsaufstellung.
Muss man dessen Kosten tragen?

Ja oder Nein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Betrag wurde bezahlt, nach vom Gläubiger bestätigter Bezahlung,kommt Anwalt mit Forderungsaufstellung.
Muss man dessen Kosten tragen?

Ja oder Nein?

Nein, muss man nicht.

Was man muss, ist dann zu akzeptieren, das einem ein Richter später kostenpflichtig erklärt, das diese Entscheidung falsch war. Dann zahlt man halt Gerichtskosten und den Rest.




Zitat:
Warum muss man eine einfache Frage in Details zerlegen ?

Eventuell haben wir alle neue Tastaturen und wollen die mal testen, in dem wir was schreiben.

Oder weil es tatsächlich auf diese Details ankommt, ob die Antwort "JA", "NEIN" oder "KOMMT DARAUF AN" lautet.

Man kann die Nachfragen beantworten oder nicht. Im letzteren Fall muss man dann halt damit leben, das die Antworten entsprechend ungenau ausfallen.



Zitat:
Es kam ein Mahnschreiben mit der Forderung vom Gläubiger, mit der Ankündigung es Anwalt zu übergeben.

Datum des Schreibens?
Datum des Erhalts?
War dort eine Zahlungsfrist genannt?
Waren dort andere Fristen genannt? Falls ja, welche Fristen zu welchem Datum?



Zitat:
Nach erhalt dieses Schreibens, habe ich den Betrag überwiesen, dann kam Mahnbescheid

Datum Überweisung?
Datum Mahnbescheid?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wieso wiederspreche ich mich ?
War doch deutlich.

Dann lies nochmal genau. Du hast zweimal Mahnbescheid geschrieben und nicht Mahnschreiben und dann Mahnbescheid.

Zitat:
Geringfügigkeit abgelehnt wird?

Es gibt im Zivilrecht keine Geringfügigkeit.

Zitat:
Was daran so kompliziert.?
Warum muss man eine einfache Frage in Details zerlegen ?

Da ist nichts kompliziert. Und es wird nicht im Detail zerlegt. Du hast eine Frage gestellt, die man sowohl mit Ja als auch mit Nein beantworten kann. Und ohne den exakten zeitlichen Ablauf und ohne die Beantwortung der Zusatzfragen wird dir hier niemand ein klares Ja oder Nein geben können. Also alles ganz einfach.

Es gibt beispielsweise einen gewaltigen Unterschied zwischen den außergerichtlichen Kosten des Anwalts, die in Rubrik 3 des Mahnbescheides stehen könnten und den Kosten für die Beantragung des Mahnbescheides selbst (Rubrik 2 - Verfahrenskosten).
Rubrik 2 kommt drauf an, ob die Zahlung vor Ablauf der letzten Frist der Mahnung war oder danach und ob die Beantragung des Mahnbescheides vor deiner Zahlung war oder danach.
Rubrik 3 kommt drauf an, ob und was der Anwalt außergerichtlich gemacht hat (Eigene Mahnung geschrieben vor dem Mahnbescheid)?

Solange du die Rückfragen nicht klar beantwortest, kann dir niemand hier eine klare Antwort auf deine Ausgangsfrage geben.

Signatur:

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