Nacherbefolge tritt mit dem Tod ein?

23. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
MyHammerproblem
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nacherbefolge tritt mit dem Tod ein?

Hallo, hier mal kurz unser Fall geschildert:

Mein Onkel gehörte eine Eigentumswohnung. Sie gehörte ihm schon immer zur Hälfte, nach dem Tod meiner Großeltern erbte er auch noch die zweite Hälfte. Meine Großeltern haben mich und meine Schwestern als Nacherben für ihre Hälfte der Wohnung bestimmt.

Nun will er die Wohnung verkaufen, dies geht ja nur mit unserer Zustimmung. Wir wollen dem Verkauf aus persönlichen Gründen nicht zustimmen, dafür gibt es gute Gründe.

Nun steht im Grundbuch: Die Nacherbefolge tritt ein mit dem Tod des Vorerben.

Bedeutet dies, wenn wir jetzt dem Verkauf doch zustimmen, bekommen wir nix? Oder muss unser Onkel uns dann ausbezahlen?

Gruß Sarah


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Bedeutet dies, wenn wir jetzt dem Verkauf doch zustimmen, bekommen wir nix?
??? Dieser Vermerk bedeutet lediglich, dass ihr nach dem Tod des Onkels Nacherben werdet.

Oder muss unser Onkel uns dann ausbezahlen?
Nein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ihr könnt aber die Zustimmung von der kurzfristigen Zahlung einer bestimmten Summe abhängig machen. Das ist frei verhandelbar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

In der jetzigen Situation müsst Ihr einem Verkauf nicht zustimmen, damit kann der Onkel nicht verkaufen. Alles andere ist gesetzlich nicht geregelt und daher frei verhandelbar.

Wenn ihr den Verkauf also nicht grundsätzlich verhindern wollt, dann könnt Ihr natürlich Bedingungen für die Zustimmung zum Verkauf stellen. Logische und auch ganz normale Bedingung wäre die Forderung nach einer Auszahlung.

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