Hallo,
ich habe eine Frage zum nachehelichen Unterhalt. Ist es juristisch möglich, dass die unterhaltsberechtigte Ehefrau aus erster Ehe, die wegen der finanziellen Situation des Ehemanns keinen nachehelichen Unterhalt erwirken konnte (Mangelfall), bei späterer Wiederheirat des Ex-Ehemanns wieder Unterhalt erlangen kann?
Falls der Ehemann, der kurz vor der Rente steht, seine deutlich jüngere und noch erwerbstätige Freundin heiraten würde, hätte sich dadurch auch seine eigene Einkommenssituation verbessert und er würde ohne eigene Arbeitsleistung die Grenze des Eigenbehalts überschreiten. Ehepaare werden in der Regel steuerlich gemeinsam veranlagt und verfügen somit über ein gemeinsames Familieneinkommen. Würde dadurch der Mangelfall aufgehoben, müsste er seiner Ehefrau aus erster Ehe gegenüber theoretisch wieder unterhaltspflichtig werden. Das Einkommen seiner neuen Ehefrau würde dann durch die gemeinsame Veranlagung quasi dazu führen, dass die erste Ehefrau dann Unterhalt bekäme. Damit würde die neue Ehefrau den Unterhalt der alten Ehefrau mitfinanzieren.
Ist dies rechtlich möglich oder gibt es einen Schutz der neuen Ehefrau vor den finanziellen "Altlasten" ihres Ehemanns? Ich unterstelle, dass es keine Gütertrennung o.ä. gibt, weiß aber nicht, ob dies in diesem Fall eine Rolle spielt und sich der Ehemann dann nicht vorsätzlich leistungsunfähig machen würde.
Vielen Dank vorab!
DJ Udo
Nachehelicher Unterhalt der Ex-Frau nach Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen
25. Juli 2008
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Frage vom 25. Juli 2008 | 19:51
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt der Ex-Frau nach Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen
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#1
Antwort vom 25. Juli 2008 | 20:55
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 86x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. Juli 2008 | 01:12
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo Reike,
merci für die schnelle und eindeutige Antwort.
DJ Udo
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