Nachehelicher Unterhalt - Wenn Ex-Frau Arbeitgeber wechselt muss sie mir das neue Gehalt mitteilen?

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ghostrider
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt - Wenn Ex-Frau Arbeitgeber wechselt muss sie mir das neue Gehalt mitteilen?

Hallo zusammen,

Folgendes Problem.

Meiner Ex-Frau und meinen beiden minderjährigen Kindern (7 und 9 Jahre) bin ich Unterhalspflichtig.

Während der Ehe, sowohl auch nach der Scheidung ist meine Ex-Frau arbeiten gegangen. Kinder werden ganztags Betreut.

Wenn meine Ex-Frau nun den Arbeitgeber wechselt muss sie mir dieses bzw. Gehaltsveränderungen mitteilen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

nö - m.E. nicht - warum auch? Du mußt ja ihr Unterhalt zahlen - nicht sie dir - oder? Es kann aber, soweit ich weiß, alle 2 Jahre eine Neuberechnung beantragt werden. Ich glaub, dass gilt für beide Seiten.
lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

soweit ich weiß, kannst Du bei "Verdacht" auf Gehaltserhöhung eine neue Auskunft verlangen. Denn erhöht sich ihr Einkommen , kannst Du eine Neuberechnung des EU vornehmen lassen. Wieso zahlst Du denn Ihr noch Unterhalt, wenn sie ganztags arbeiten geht-verdient sie so wenig oder DU so viel? Das Einkommen des Unterhaltsberechtigten fließt doch in die Unterhaltsberechnung mit ein und kann bei entsprechenden EK sogar ganz wegfallen, wenn sie für sich selber sorgen kann.



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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Nickyta

noch nichts von deutscher Familienrechtsprechung gehört?

Sogar bei etwa gleichem Einkommen von Ex-Mann und Ex-Frau könnte er ihr u.U. Unterhalt zahlen müssen. Nämlich dann, wenn ihre Arbeit als "überobligatorisch" bewertet wird.
Ist vielleicht etwas schwieriger zu begünden, wenn sie auch zuvor schon gearbeitet hatte,
aber kann trotzdem so bewertet werden.

Wegen der Frage: der Fragesteller müsste versuchen, einzuschätzen, warum Madame den Job gewechselt hat. Wenn er denkt, sie hat es wegen des Geldes getan, dann kann Neuberechnung gefordert werden. Aber Achtung: nicht zu sehr provozieren! sonst schmeißt sie den Job hin, und Du zahlst mehr.
Meine Empfehlung: vielleicht die Probezeit abwarten. Sonst hat sie womöglich noch leichtere Argumente, wenn Du sie jetzt schon "ärgerst".

Gruß,
nachgefragt

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#4
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

hmm... es könnte aber auch sein, dass sie einfach "nur" aus folgenden Gründen den Arbeitsplatz wechselt (wenn sie es denn wirklich tut):

- Bessere Arbeitsbedingungen
- kürzerer Arbeitsweg
- flexiblere Arbeitszeiten
- Konflikte im alten Job
- Bessere Aufstiegschancen bei neuem AG

etc..... Sind nur Möglichkeiten - ich weiß - aber sie bestehen genauso, wie die negativen Varianten, also sich wegkündigen zu lassen bzw. mit Mehrverdienst im neuen Job, den Ex-Gatten ausnehmen zu wollen.

Im Übrigen sagt eine Ganztagsunterbringung der Kinder nicht aus, dass diese Frau ganztags arbeitet - vielleicht ist sie in Wechselschichten und Teilzeit tätig... Dann ist sie bislang berechtigte Unterhaltsempfängerin und man könnte sogar noch löblich erwähnen, dass "Madame" (warum werden Frauen hier so bezeichnet?) eigentlich nicht arbeiten müsste, es aber trotzdem tut.

Ghostrider schreibt auch nicht, wie hoch seine Belastungen sind bzw. wieviel die Ex-Frau verdient... Also sind doch die "Vorbeuge-Abzocke"-Antworten überhaupt überflüssig.

Manchmal wünschte ich mir hier etwas mehr Sachlichkeit....


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#5
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo nachgefragt,

sorry, aber das wußte ich nicht-mir hatte ein Anwalt gesagt, daß bei dem und dem Einkommen mein Ex nur noch einen geringen Betrag zuzahlen müsse-dabei ausgehend von einer Halbtagsstelle-also bin ich davon ausgegangen, daß der Ex bei einer Vollzeitstelle bei eben höherem EK nichts mehr an EU zahlen bräuchte.

Ich finde das auch nur fair, man kann doch nicht bis ein Kind 18 ist auf den Taschen des Ex sich ausruhen und danach? Im Ernstfall bekommt man aufgrund des Alters oder weil man zu lange raus ist, keinen Job mehr und der Ex zahlt weiterhin-na toll.

Gut, wenn die Kinder ganztags betreut sind , heißt das noch lange nicht, daß die Frau auch ganztags arbeiten geht-ich persönlich find sowas noch unfairer-wie viele Frauen bräuchten dringend nen Ganztagsplatz und stehen auf Wartelisten und solche nehmen dann die Plätze weg? Danke, kenn ich zu Genüge, von einer Bekannten das Kind ist auch ganztags im KiGa, sie lebt vom Sozialamt, hat auch keinen BOck zu arbeiten u-und andere brauchen die Plätze dringend.

Die deutsche Rechtsprechung sollte mal komplett umgeändert werden. SWobald ein Kind auch nur halbtags betreut wird, ist der Frau zumindest ein Halbtagsjob zuzumuten, davon dann entsprechend wird der Unterhalt geringer oder fällt je nach EK ganz weg. So sollte es sein. Klar bekommt nicht jeder sofort nen Job-aber da sollte man rigoros Nachweise verlangen, daß sie sich um Arbeit bemüht. Man will selber wieder frei und selbstständig ein neues Leben nach der Scheidung aufbauen-das sollte man auch dem Ex zugestehen und nicht erschweren.

Sorry-meine Meinung

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Nickyta

ja, das sehe ich genauso,
aber viele EXen leider nicht.

@ nerfertari

ich habe hier von vielen Frauen gelesen, die ihre Ex-Männer, die sie irgendwann mal geliebt haben, "Erzeuger" nennen.
Nun beschwerst Du dich, dass man eine Frau "Madame" bezeichnet....
Ich finde das Wort sogar noch besser als Ex-Frau....
Also, du scheinst auch ein Problem zu haben.

nachgefragt

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#7
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

@nachgefragt

Erzeuger, Madame, Exe... diese Bezeichnungen sind gleichermaßen schlimm - ohne jede Frage!

Ex-Frau oder Ex-Mann sind sachliche und allgemeingültige Bezeichnungen für einen Zustand der einfach Fakt ist, finde ich jedenfalls, demzufolge habe ich persönlich auch kein Problem damit - warum auch?


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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Mag zwar jetzt kleinlich sein, aber ich kann "Madame" nicht schlimm finden.

nachgefragt

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#9
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

kleinlich....

nachgefragt, du machst mir nichts vor und dir selbst auch nicht - den Nachgeschmack von "Madame" spüre ich bis hierher und das mit Grippe.

Was bedeutet Madame - außer, dass es die französische Bez. für eine verheiratete Frau darstellt, bzw. eine "sauteure" Frauenzeitschrift kennzeichnet?

Es ist ein negativ behaftetes Wort, angewandt u.A. für Frauen, die bessergestellt sind, nicht arbeiten müssen und/oder vom Geld anderer leben. Und genau in diesem Zusammenhang wird es hier auch im Forum benutzt, nach dem Motto: "Madame hat es wohl nicht nötig".


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#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

:)

Hast recht!

Darfst mich auch "Monsieur" nennen!


nachgefragt

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#11
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

;)

http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-bin/wort_www.exe?Wort=Madame&site=1&cs=1&x=68&y=12

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#12
 Von 
Ghostrider
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Ex-Frau hat einen Halbtagsjob, erhielt vom alten Arbeitgeber 699 € +
366 € Unterhalt von mir.
(482 € Kindsunterhalt von mir + 308 € Kindergeld kommen selbstverständlich noch oben drauf)

Tja, warum Ex-Frau den Job gewechselt hat, ist ganz einfach zu beantworten, da sich bei Ihr alles nur ums liebe Geld dreht!!
Sprich: Sie wird beim neuen Arbeitgeber mehr verdienen.

Gruss
Ghostrider

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#13
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Naja... aber wenigstens arbeitet sie zum Teil selbst für ihr "liebes Geld", viele Frauen tun das nicht.

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#14
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Gegen Arbeitsplatzverbesserungen auch bei den Unterhaltsempfängern hat ja niemand etwas einzuwenden. Wohl aber gegen das Verschweigen höherer Einkünfte.
Höhere Eigenverantwortung zu übernehmen ist eben eine Sache. Den Ex-Partner entsprechend aus der Mit-Verantwortung zu entlassen, die andere.

Aber wie gesagt: Ghostrider kann froh sein, dass seine Ex überhautp arbeitet.

nachgefragt

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#15
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Und um nun endlich Ghostrider´s Frage zu beantworten ;) :

Ja, sie muß Dir Auskunft erteilen, wenn sich ihr Einkommen maßgeblich (ca. 10 %) verändert.

Und ja, Du mußt Sie dazu auffordern, wenn sie sich nicht von selbst meldet.



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#16
 Von 
Ghostrider
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum haben Unterhatsempfänger eigentlich soviel Narrenfreiheit in Deutschland?
Und warum sind die Unterhatszahler ständig die DUMMEN?

Habe nur durch einen Zufall von einer Bekannten erfahren, dass meine Ex-Frau bis zum 31.12.2004 Haltags gearbeitet hat.
Ab 01.01.2005 hat sie den Arbeitgeber gewechselt und geht nun Volltags arbeiten.

Warum muss meine Ex-Frau denn ab einer Gehaltssteigerung vom mehr als ca. 10 % mir dieses nicht mitteilen?

Darauf hoffen, dass Sie den Unterhalt verwirrkt hat ... ist bestimmt zuviel TRÄUMEREI ... .



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#17
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Ja - denn nach wie vor gilt bei Unterhaltberechtigten die Regelung mit der überobligatorischen Tätigkeit. Ist zwar reichlich unfair - aber soweit ich weiß, muss deine Ex-Frau mit den 2 minderjährigen Kindern nicht Vollzeit arbeiten gehen. D.h. selbst wenn sie jetzt mehr verdient, muss das noch lange nicht heißen, dass du weniger Unterhalt zahlen mußt. Einen Versuch, eine Neuberechnung zu verlangen, ist es allemal wert - aber mach dir lieber nicht zu grosse Hoffnungen.

lg
Julchen

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#18
 Von 
Ghostrider
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt meint, dass wir noch ein paar Monate warten sollen.
Damit das Gehalt von meiner Ex-Frau als gefestigt gilt.

Bin mal gespannt ob das irgendetwas bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ghostrider
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie zu erwarten weigert sich meine Ex-Frau ihre Gehaltsabrechnungen vorzulegen.
Mit der Begründung:
- sie bräuchte nur alle 24 Monate Auskunft zu erteilen.
- sie arbeitet nach wie vor 20 Stunden die Woche.

Mein Anwalt hat mir geraten bis Oktober zu warten und dann eine Abänderungsklage einzureichen. (Welches ich selbstverständlich auch tun werde)

Es kann doch nicht sein, dass das ganze wieder mit solch einem Aufwand verbunden ist.





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