Halli Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.. denn langsam gehen mir die Lösungen aus...
Unterhalb unseres Gartens ist ein Grundstück
was nicht mehr zu uns gehört, und nur durch unseren Garten betreten werden kann. Der Besitzer hat also ein "Wegerecht" um durch unseren Garten auf dieses Grundstück zu kommen. War bisher auch kein Problem.
Nun wollte der Besitzer, nennen wir ihn Herrn X, auf besagtem Grundstück bauen was ihm durch einen anderen Nachbarn der beim Bauamst arbeitet vereitelt wurde, da dieser sich nicht die Sicht verbauen lassen wollte.
Um sich an diesem zu rächen hat er sein Grundstück an ein Pärchen verpachtet die ansonsten in der Bahnhofsstraße sitzen und betteln und übelste Junkies sind.
Dieses Paar hat auch einen sehr großen Hund der ständig in unseren Garten kommt und dort hinkackt.
Mal abgeshen von den Haufen finde ich es auch gefährlich da wir 3 kleine Kinder unter 10 haben.
Ich habe mich schon beim Ordnungsamt beschwert - ohne Erfolg.
Ich hab überall Pfeffer verteilt, das hielt nur temporär 2-3 Tage bis es geregnet hat.
Bei dem Besitzer Herr X habe ich auch angerufen, er meinte ich könne ja einen Zaun auf meine Kosten bauen.
Der Garten ist eigentlich gut von unserem gertrennt bis auf einen kleinen Durchgang. Sonntag habe ich vor diesen Durchgang ein paar Bretter gestellt max 50 cm hoch nur damit der Hund wegbleibt. Und heute morgen waren die Bretter total zertrümmert.
Diese Paar ist wirklich unterste Schublade und hat letztens sogar meiner Mutter vor die Füße gespuckt.
Da denkt man man wohnt in einer guten Gegend und kann die Kinder im Garten spielen lassen und dann sowas.
Kann ich da rechtlich irgendwas machen?
Wäre für einige hilfreiche Antworten wirklich sehr dankbar.
Liebe Grüße Steffi
-- Editiert von mollymerlin am 11.04.2018 09:06
-- Editiert von mollymerlin am 11.04.2018 09:56
Nachbarshund mit
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Das nennt sich wohl Besitzstörung.
Du willst mit dem Pärchen möglichst nichts zu tun haben und dich an deren Vermieter halten?
Das mag gehen. Du kannst den Besitzer auffordern, dafür zu sorgen, dass die von seinem Grundstück ausgehenden Störungen beendet werden: also insbesondere der eindringende Hund. Der müsste sich ja ganz gut beweisen lassen.
Also gerichtsfeste Aufforderung an den Eigentümer des Nachbargrundstücks, dafür zu sorgen, dass die auf seinem Grundstück gehaltenen Tiere nicht in dein Grundstück eindringen und nur im notwendigen Umfang (d.h. durch Ausübung des Wegerechtes, dann aber an der Leine geführt und nur auf dem Weg) überhaupt das Grundstück betreten.
Wenn das nichts fruchtet: ab zum Anwalt. Der wird dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verfassen können. Das kannst du auch gerne gleich in deinem Schreiben ankündigen - aber wenn du sofort den Anwalt nimmst, gibt es manchmal noch Streit um dessen Kosten, bei einer vorherigen Abmahnung durch dich dürfte das überflüssig sein.
Das kann teuer werden für den Eigentümer - billiger wird es, wenn er einen Zaun zieht.
Ansonsten entschädigt er dich jedenfalls finanziell für den Ärger. Wahlweise kann er natürlich auch seine Pächter Abmahnung und kündigen - wäre auch eine Lösung.
Ist das Wegerecht im Grundbuch eingetragen?
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ZitatIst das Wegerecht im Grundbuch eingetragen? :
Leider ja...
Was hat der Eigentümer damit zu tun, wenn die Besitzer das andere Grundstück beeinträchtigen???? Der Eigentümer hat da nichts zu befürchten, das muss mollymerlin schon mit den Besitzern, dem neuen Pärchen ausmachen. Hier werden gerade Besitzer du Eigentümer munter durcheinandergewürfelt.ZitatDas kann teuer werden für den Eigentümer :
Besteht die Möglichkeit das Grundstück zu kaufen?
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