Nachbarschaftsstreit Körperverletzung Einstellung Verleumdung

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)
Nachbarschaftsstreit Körperverletzung Einstellung Verleumdung

Person A wurde nach Monatelangen Nachbarschaftsstreit von Ehepaar B wegen Körperverletzung verklagt. Nach einer Handgreiflichkeit hat Frau A die Polizei gerufen. Nachdem die Polizei erschien erstattete Familie B Anklage. Person A soll ein Tür so geschlossen haben, dass dabei der Ehemann der Familie B verletzt wurde. Das Attest wurde 4 Wochen nach dem Unfall erstellt. Person A hat keine Anklage gestellt. Sie nam an durch das Rufen der Polizei automatisch Anklage gestellt zu haben. Dem war nicht so.
2 Monate später wurde Frau A diesmal von der Ehefrau des Herrn wegen Körperverletzung angezeigt. Das Attest wurde 4,5 Wochen nach dem angeblichen Vorfall erstellt. Druckschnerzen lautete der Befund.
Beide Fälle wurden vor dem Gericht verhandelt. Beide male abgewiesen. Frau B ist nicht Vorbestraft. Sie besitz eine Eigentumswohnung in dem Haus. Familie B ist Mieter. Frau A befürchtet das auch in Zukunft ähnliche Anzeigen gegen sie eingereicht werden.

Laut Attest gab es keine optischen Verletzungen. Zudem gibt Frau A an, dass es in der Aussage wiedersprüchliche Aussagen zum Ort und Ablauf des Angeblichen Angriff gegeben hat. Beides Angriffe sollen im Treppenhaus stattgefunden haben. Das Motiv der Schläge soll die angebliche Aggression von Frau A sein.

Frau A überlegt nun wegen Falschaussage bzw falscher Vorwürfe Anklage zu stellen. Sie bestreitet jemals Herr und Frau B berührt oder geschlagen zu haben.

Frage: Welche Aussichten hat so eine Anklage wegen Falschaussage ? Danke

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4 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Die Geschichte erzählen Sie hier ja nicht zum ersten Mal. Ich tue einfach mal meine Meinung kund, nach welcher es einfach nur fair ist, wenn hier auch mal eine Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens gibt, nachdem man sich hier verschiedene Meinungen eingeholt hat. Sie teilen diese Meinung anscheind nicht und haben sich dagegen entschieden.

Das ist gleich doppelt schade, da Sie den Sachverhalt gier anders schildern als im letzten Thread. Dabei kommt es natürlich auf Details als.

Übrigens meinen Sie eine Anzeige. Die Anklage kann nur die Staatsanwaltschaft erheben. Ob duese das tun wird, kann man hier nur raten. Keiner hier war dabei und kennt die Aussagen. Sie erwähnen nichtmals, warum die Frau freigesprochen wurde. Die Tatsache, das die Frau freigesprochen, spricht aber schonmal tendenziell dafür, dass die belastenden Aussagen nicht so wahnsinnig glaubhaft waren.

Das allein reicht aber nicht. Es muss dem Ehepaar die bewusste Luge nachgewiesen werden. Die Frau kann aber nicht mehr machen, als ihre Schilderung abzugeben und auf eventuelle Widersprüche hinzuweisen. Wären die Widersprüche aber so gewaltig, wäre eher keine Anklage erhoben worden. Wenn der Verdacht der Falschaussage sich aufgedrängt hätte, dann hätte die Staatsanwaltschaft eigentlich von sich aus Ermittlungen eingeleitet. Hat sie aber nicht. Das spricht nicht gerade dafür, dass man die Zeugen jetzt belangen kann/will.

Die Freigesprochene kann natürlich diese Anziege erstatten. Ob sie die Staatsanwaltschaft und das Gericht dann von ihrer Version und das ohne jeden Zweifel überzeugt, steht in den Sternen. Hier war keiner live dabei. Und selbst die Live-Zuschauer können nur raten, was die persönliche Überzeugung der Beteiligten auf Seiten der Justiz dazu ist.

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#2
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke für ihren Hinweis. Ich nahm an, dass ich Erwähnt habe das nach dem Verfahren beide Anklagen gegen Person A fallengelassen worden sind. Man hat in beiden Fällen nicht Eindeutig entscheiden können welche Partei im Recht ist.
Person A hatte ihren Hausarzt befragt ob es möglich ist das man nach über 4 Wochen noch Druckschmerzen haben kann ohne das eine äußerliche Veränderung sichtbar ist. Es wurde ihr mitgeteilt, dass es dann wahrscheinlich zu eine Verhärtung gekommen wäre. Das ist aber natürlich kein Fachgespräch gewesen. Person A hat nur die Befürchtung das die Klagen gegen sie kein Ende nehmen. Sie nimmt an das Ehepaar will sie damit aus dem Haus treiben. Eine Gegenanzeige wäre damit eventuell ein Eigenschutz. Ich sehe es aber eher wie sie. Eine Gegenanzeige hätte wenig Sinn.

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#3
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Man hat in beiden Fällen nicht Eindeutig entscheiden können welche Partei die Wahrheit spricht.

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#4
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Wären die Widersprüche aber so gewaltig, wäre eher keine Anklage erhoben worden.
Die Widersprüche wurden ja erst während der Verhandlung nach dem Einspruch sichtbar.

Es muss vervollständigt werden. In der ersten Instanz wurde Frau A schuldig gesprochen Frau B geschlagen zu haben. Die Anwältin hatte fast parrallel 2 Fälle gleichzeitig vor Gericht zu bearbeiten und das Verfahren wurde auch noch um 45min nach hinten verschoben. Darum dauerte die Verhandlung nur knapp 30 Minuten. Die Anwältin war kaum bei der Sache. Person A gibt an schlecht vertreten worden zu sein. Nachdem Person A Einspruch eingelegt hat und sich einen neuen Anwalt gesucht hat kamen die Ungereimtheiten erstmals auf dem Tisch. Mit einem guten Ergebnis für Person A. Bei der 2. Verhandlung nach dem Einspruch war die Anklägerin nicht zugegen. Der Richter hat ausschließlich Person A befragt. Nach dieser Verhandlung wurde Person A freigesprochen. Die Ungereimtheiten die offen bleiben sind

a. Warum wurde erst nach 4,5 Woche ein Attest eingefordert und dann lediglich Druckschmerzen ohne sichtbare blaue Flecken attestiert?
b. Warum gibt Person B an von Frau A "mehrmals" geschlagen worden zu sein, sagt aber trotzdem das sie danach das Treppenhaus verlassen hat um dann sofort wiederzukommen und dann dann erneut geschlagen worden zu sein?
c. Warum hat keiner in dem Haus davon Notiz genommen. Es handelt sich laut Frau A um ein gutbürgerliches Haus, das mit einem weiteren Haus im Keller verbunden ist. Der Bereich in dem der Vorfall stattgefunden habe soll wird regelmäßig frequentiert. Frau B hätte mit Rufen sofort Aufmerksamkeit bekommen.
Reichen diese Ungereimtheiten aus. Danke für einen Abschließenden Rat.

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