Nachbar's Deckenlampe runtergeholt

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
diderus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar's Deckenlampe runtergeholt

Hallo Forumsmitglieder,

nachdem ich schon seit langem stiller, interessierter Mitleser bin, muss ich nun doch meinen ersten Thread eröffnen.
Der unter uns wohnende Nachbar hört des Öfteren bis spät in die Nacht Musik. Nicht besonders laut, aber laut genug sodass man in unserem Schlafzimmer die Bass-Geräusche deutlich hört und uns dies am Schlaf hindert.

Nachdem es vor 2 Wochen mal wieder einer dieser Abende war, wollte ich ihn bitten die Musik leiser zu stellen. Ich klopfte also um 1 Uhr nachts an seiner Tür - niemand öffnete.
Nachdem die Musik auch in den nächsten Stunden nicht leiser gemacht wurde, versuchte ich es um 3 Uhr ein zweites Mal mit Klopfen an der Tür - erneut öffnete er mir nicht.
Deshalb stampfte ich in meiner Wohnung ein paar mal feste mit dem Fuß auf den Boden. 2 Minuten später klingelte es bei mir: Der Nachbar sagte dass ihm ein Teil der Deckenleuchte (Glasabdeckung der Lampe) aufgrund meines Gestampfes runtergekracht sei (habe ich mir dann auch direkt angeguckt in seiner Wohnung).

Nun verlangt der Nachbar einen Ersatz für die Glasabdeckung ´(kostet ca. 200 €) von mir.
Kann ich den Schadenersatz verweigern? Wenn ja mit welchen Argumenten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

diderus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
ein Teil der Deckenleuchte (Glasabdeckung der Lampe) aufgrund meines Gestampfes runtergekracht
:schock: Ich bin etwas über diesen eigenartigen Kausalverlauf überrascht. Hätte eher nicht gedacht, dass sowas möglich ist. Aber Sie selber halten das für plausibel? Ist das lediglich ein Holzfußboden oder ähnliches? Und die Kosten von 200€ wollen Sie auch nicht bestreiten?

quote:
Kann ich den Schadenersatz verweigern? Wenn ja mit welchen Argumenten?

Verweigern können Sie alles, auch ohne Argumente. Genau wie er auch erstmal alles fordern kann, ohne Begründung. Problematisch wird es dann nur, wenn er Klage erhebt. Sollte er vor Gericht dann Recht bekommen, kommen für Sie noch Kosten für Anwalt und Gericht hinzu. Allerdings müsste er vor Gericht die Verursachung des Schadens durch Sie beweisen. Das könnte in Anbetracht dieses zumindest recht ungewöhnlichen Kausalverlaufs knifflig sein. Sie selber müssen sich nicht äußern.
Wie sowas ausgeht, kann man gerade vor dem Amtsgericht nie wirklich wissen. Der Nachbar hätte das Problem, das seine Geschichte recht merkwürdig klingen wird, auch wenn Sie wahr ist.

Sie können dem Nachbarn gegenüber natürlich auch behaupten, dass es angesichts der Lärmbelästigung kein milderes Mittel gab, um Kontakt aufzunehmen und den Lärm abszustellen, als auf den Boden zu stampfen. Aber ob das irgendwie von rechtlicher Relevanz ist?

Sie können natürlich auch ankündigen, zukünftig bei jeder Lärmbelästigung sofort das Ordnungsamt (oder Polizei) zu informieren. Das kostet den Nachbarn dann irgendwann etwas mehr als 200€. Vielleicht verzichtet er ja dann um des Nachbarschaftsfriedens Willen auf seinen Anspruch.
Außerdem ist das natürlich sowieso der geeigneteste Weg, solchen Vorfällen künftig zu begegnen.

Bezüglich des Schadens würde ich Sie aber, wenn denn die Angaben des Nachbarn korrekt sind, eigentlich ganz klar in der Ersatzpflicht sehen. Ist es dann nicht schon aus Fairnessgründen angebracht, den Schaden zu ersetzen? Das müssen Sie selber mit Ihrem Gewissen ausmachen und gegen die Lärmbelästigung abwägen.

-- Editiert Hafenlärm am 10.01.2015 19:27

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Komplett ohne Argumente verweigern.


Der Nachbar wäre voll beweisbelastet
- für den Zusammenhang
- dafür das Du überhaupt gestampft hast
- dafür das die Abdeckung ordnungsgemäß befestigt war

Von daher würde ich ihm keine Argumente oder Hinweise liefern.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn eine Deckenlampe durch einmaliges Gestampfe im Stock darüber herunterfällt, dann war sie entweder nicht richtig befetigt oder die Decke ist vollkommen marode.

Von daher war das Gestampfe vielleicht der Auslöser, aber nicht die Ursache für den Schaden. Mal abgesehen davon, dass nach der Schilderung des TE bezüglich laut aufgedrehter Musik wohl sein eigener Basslautsprecher mehr Vibrationen an der Befestigung der Lampe verursacht hat als der TE durch noch so viel Gestampfe auf seinen Boden erreichen könnte.

Ich würde das nicht (freiwillig) bezahlen, schlichtweg weil ich mich nicht in der Verantwortung sehen würde.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 10.01.2015 20:59

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ist eine gute Geschäftsidee.
Man nehme einen Gegenstand den man nicht mehr braucht, geht z.B. auf einen Weihnachtsmarkt und wenn der Nebenmann (frau) hustet, lässt man den Gegenstand fallen und behauptet, durch das Husten wurde einem der Gegenstand aus der Hand "gerissen" und verlangt nun Schadenersatz.

-----------------
""

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#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

quote:
- dafür das die Abdeckung ordnungsgemäß befestigt war


Ich behaupte mal, das ist nicht beweisbar, weil nicht möglich. Wenn etwas ordnungsgemäß befestigt ist (darf ja auch keinem auf den Kopf fallen), KANN es gar nicht auf diese Weise runterfallen. Und wenn die Decke keine stärkere Befestigung zulässt, kann die Lampe da eben nicht angebracht werden.

Für künftige Lärmbelästigung würde ich, wenn der Typ mir nicht sehr Leid tut, ohne Vorwarnung das Ordnungsamt ankündigen, bis er sich dafür entschuldigt hat, Dich erst vollzulärmen und dann auch noch verarschen zu wollen.

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