Nachbarn zerren mich wg angeblicher Verleumdung vor den Schiedsmann

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicole6979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarn zerren mich wg angeblicher Verleumdung vor den Schiedsmann

Guten Abend zusammen :)

Vor ca 6 Wochen erhielt ich ein Schreiben von einem Schiedsmann der mir schrieb das meine Nachbar Herr und Frau S. mich dort wg angeblicher Verleumdung gemeldet ( schreibt man so ? ) haben. Es geht um folgendes:

Anfang Mai schubste mich meine Nachbarin Frau S. so das ich über unseren Hund fiel und mir die Hand prellte. Wir haben für den Vorfall einen Ohrenzeugen der bezeugen kann das mein Mann nach dem Schubser rief "Das ist Körperverletzung! Jetzt rufen wir die Polizei!" Vor den Polizisten stritten sie natürlich alles ab und sagten ich wäre dummerweise über unseren Hund "gestolpert".

Dann ( dies ist mindestens 6 Jahre her ) fand ich ein pornografisches Buch aus den 70er Jahren in unseren Keller. Da es uns nicht gehörte fragte ich bei den Nachbarn. Alle stritten es ab bis auf unser Nachbar Herr S. Der gab zu es über die Tür in unseren Keller geworfen zu haben da es VOR unserer Kellertür lag.

In beiden Fällen beschwerte ich mich beim Vermieter. Jetzt unterstellen uns unsere besagten Nachbarn zu lügen und alles erfunden zu haben! Und sind zum Schiedsmann gegangen wg Verleumdung!

Dazu kommt das mich Anfang September deren 30 jährige Tochter bedroht hat indem sie sagte das wenn ich die Lügen nicht zurück nehme über ihre Eltern das sie Hebel habe die uns das Leben zur Hölle machen können.

Meine Frage.... WIE kann ich mich dagegen wehren?? Sind Zeugen beim Schiedsmann überhaupt zugelassen? Und wenn JA reicht überhaupt ein Ohrenzeuge? Ich weiß nicht mehr weiter. Bin total verzweifelt. Mir geht es nicht gut. Durch den Vorfall im Mai hab ich auch unser Kind verloren und im September starb ein sehr guter Freund von uns durch Suizid. Ich weiß momentan nicht wo mir der Kopf steht. :sad:

Gibt es hier jemanden der mir einen Rat geben kann? Wäre wirklich sehr dankbar.

Viele Grüße

Nicole

P.S. Wir sind nicht die einzigen die unter diesem Ehepaar leiden. Unsere Nachbarin nebenan macht auch viel mit denen mit. Ständig stehen die zwischen 16 und 20 Uhr vor ihrer Tür und keifen sie an weil ihr 2 jähriger Sohn zu laut läuft und das sie ihn anständig erziehen soll. Oder sie hämmern wie bescheuert vor den Heizkörper wenn der 2 jährige zu laut ist. Auch ihr haben sie schon gedroht das wenn der 2 jährige Sohn nicht leise läuft es Krach gibt. Gehe ich dazwischen und sag denen das sie die Nachbarin in Ruhe lassen sollen und das Kinderlärm erlaubt ist krieg ich von Frau S. zu hören "Halt die Fresse du blöde Kuh!" Die haben echt einen Schaden.



-- Editier von Nicole6979 am 03.12.2015 18:04

-- Editier von Nicole6979 am 03.12.2015 20:31

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Sind Zeugen beim Schiedsmann überhaupt zugelassen? Und wenn JA reicht überhaupt ein Ohrenzeuge?


Vor einem Schiedsmann soll eine außergerichtliche Einigung gefunden und nicht "der Schuldige ermittelt" werden. Daher gibt es dort keine Rechtsvorschriften und es ist dem Schiedsmann überlassen, ob er "Zeugen hört" oder das für einen zu großen Zirkus hält.

Zitat:
Und wenn JA reicht überhaupt ein Ohrenzeuge?


Im Strafrecht wohl nicht. Aber da sind wir hier ja auch gar nicht.
Außerdem ist dein Mann ja Zeuge.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Im Strafrecht wohl nicht. Aber da sind wir hier ja auch gar nicht.



Kommt drauf an. Bei Verleumdung sind wir auch schon im Strafrecht.

Man müßte mehr zur Vorgeschichte wissen, also ob es ggf. schon einen Strafantrag gab, der mangels öffentl. Interesse eingestellt wurde und nun die Privatklage (also Strafrecht) erhoben werden soll. Denn dafür ist der Sühneversuch beim Schiedsmann Voraussetzung (bei einigen Delikten, zu denen auch die Ehrverletzungsdelikte gehören)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.12.2015 14:12

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat:
Vor ca 6 Wochen erhielt ich ein Schreiben von einem Schiedsmann


Ihr solltet euch erstmal darüber im klaren sein, ob ihr überhaupt Interesse an der Schlichtung habt.
Falls ja, würde ich versuchen die Nachbarn (die mit dem Kind) mit ins Boot zu holen und dem Schiedsmann schreiben,
dass die Vorwürfe der Verleumdung nicht haltbar sind und Du nur Interesse an einem Schlichtungsgespräch hast,
wenn die Nachbarn (die mit Kind) an diesem Gespräch teilnehmen dürfen, da noch weitaus mehr Probleme im Raum stehen,
als von Herr und Frau S. angesprochen.

Die kannst auch vorab um ein Einzelgespräch dort bitten.

Ist halt die Frage was man will.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicole6979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !!Streetworker!!

"Man müßte mehr zur Vorgeschichte wissen, also ob es ggf. schon einen Strafantrag gab, der mangels öffentl. Interesse eingestellt wurde und nun die Privatklage (also Strafrecht) erhoben werden soll. "

Es gab noch keinen Strafantrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nicole6979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo spatenklopper

An einer Schlichtung sind wir schon interessiert. Die sollen einfach nur ihre Anschuldigungen zurück nehmen und uns in Zukunft aus dem Weg gehen und die Lästereien sein lassen denn jedes mal wenn Frau S ( ihr Mann geht stillschweigend an uns vorbei ) uns über den Weg läuft macht sie dumme Bemerkungen und provoziert uns bzw versucht uns zu provozieren worauf wir aber nicht eingehen. Aber es geht uns ziemlich auf die Nerven. Ich habe sogar meine Gassizeiten verlegt um denen nicht über den Weg laufen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Nicole6979):
Hallo !!Streetworker!!
"Man müßte mehr zur Vorgeschichte wissen, also ob es ggf. schon einen Strafantrag gab, der mangels öffentl. Interesse eingestellt wurde und nun die Privatklage (also Strafrecht) erhoben werden soll. "
Es gab noch keinen Strafantrag.


Gut, gehen wir mal davon aus (denn 100%ig wissen können Sie es nicht, da es sein kann, dass das Verfahren direkt mangels öffentlichem Interesse eingestellt wurde, ohne dass Sie überhaupt dazu angehört wurden) - aber wie gesagt, gehen wir mal davon aus, dass es keinen gab.

Dann möchte entweder die Gegenseite Privatklage erheben, ohne vorher Strafantrag gestellt zu haben (das ist auch möglich) oder die Gegenseite möchte einfach nur eine Schlichtung herbeiführen.

Zitat:
Wir haben für den Vorfall einen Ohrenzeugen der bezeugen kann das mein Mann nach dem Schubser rief "Das ist Körperverletzung! Jetzt rufen wir die Polizei!"


Der Zeuge kann wohl eher nur bezeugen, dass Ihr Mann diesen Satz gerufen hat. Was diesem Ruf vorausgegangen ist, hat er ja offenbar nicht gesehen. Von daher ist eine solche Aussage wertlos.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.12.2015 15:12

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Die Geschichte von vor 6 Jahren ist nicht mehr von Belang, es dreht sich offenbar ja nur um die Hundegeschichte, oder? Was erzählen Sie denn so über die Nachbarin, dass diese Sie der üblen Nachrede bezichtigt?

Ich frage deshalb, weil in den wenigsten Fällen etwas von gar nichts kommt oder anders gesagt: "Een Bock stüss (stößt) net".

-- Editiert von fb367463-2 am 05.12.2015 02:11

0x Hilfreiche Antwort

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