Nachbargrundstück bebaut

26. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
gunterh
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Nachbargrundstück bebaut


Hallo,

Firma A hat einen unterirdischen, industriellen Ölabscheider und betonierte Zufahrtswege hinter deren Werkhalle gebaut. Die bebaute Fläche beträgt ca. 200 m², gehört aber Herrn B.
Wer haftet für eventuelle Schäden, welche von dem Ölabscheider ausgehen.

MfG



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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Wer haftet für eventuelle Schäden, welche von dem Ölabscheider ausgehen.

Existieren irgendwelche Vertragliche Vereinbarungen bezüglich Nutzung/Betrieb?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gunterh
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
es gibt weder Vereinbarungen noch Verträge, die Bebauung wurde von Herrn B zufällig bemerkt.
"Für Schäden haftet gewöhnlich der Verursacher, hier also der Betreiber."
Wenn die GmbH aber plötzlich in Insolvenz ist und nicht mehr existiert ?

2x Hilfreiche Antwort


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