Guten Tag zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen.
Ein großes Grundstück in Bayern wurde in 4 Grundstücke aufgeteilt. Auf jedem dieser Grundstücke wird eine Doppelhaushälfte errichtet, wobei 2 vorne auf dem Grundstück stehen und 2 hinten auf dem Grundstück stehen. Vorher war auf dem Grundstück ein Haus. Die beiden hinteren Grundstücke sind nur über eine Zufahrt von 3 m zu erreichen, die an der Grenze zum Nachbargrundstück verläuft.
Familie A und Familie B haben jeweils eins der beiden hinteren Grundstücke gekauft und wollen nun Ihre jeweilige Doppelhaushälfte darauf errichten. Familie A und B haben ebenfalls das Grundstück mit der Zufahrt zu gleichen teilen erworben.
Bei Baubeginn ist den beiden Familien aufgefallen, dass Nachbar C, dem das Grundstück an der Zufahrt gehört, eine Mauer und ein Gartenhaus an der Grenze zur Zufahrt hat. Sowohl die Mauer als auch das Gartenhaus stehen über der Grenze und ragen ca.35-50 cm auf das Grundstück (Zufahrt) von Familie A und B.
Dadurch ist die neu geplante Zufahrt an diesen stellen natürlich keine 3 m mehr breit sondern nur noch 2,5-2,65 m. Dies führt nach Fertigstellung der Häuser natürlich zu erheblich Beeinträchtigungen in der Nutzung der Zufahrt. Auch ist eine Feuerwehrzufahrt mit einer Breite von 3 m nicht mehr möglich. Nachbar C hat der Mauer außerdem die Dachbalken einenes Unterstandes befestigt.
Familie A und B haben auch schon mit Nachbarn C geredet und Ihn aufgefordert, die Mauer und das Gartenhaus zurück zu bauen, so dass Sie nicht mehr auf der neu geplanten Zufahrt stehen.
Nachbar C weigert sich, da es seit 30 Jahren kein Problem war und sich nie jemand beschwert hat. Es gibt keine Vereinbarung mit dem alten Eigentümer. Nachbar C hat angeboten, dass Familie A und B gerne die Mauer rückbauen können, er allerdings seinen Unterstand nicht absicher will. Sollte etwas beim Rückbau von Familie A und B beschädigt werden, würde er Schadensersatz verlangen. Sein Gartenhaus will Nachbar C nicht zurückbauen, da es schon immer da stand.
Welche Möglichkeiten haben Familie A und B, damit Nachbar C, die Zufahrt freiräumt und diese auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann.
Besten Dank für Euer Feedback.
VG Tony
Nachbarbebauung auf unserem Grundstück
Verbaut?
Verbaut?
Versuchen Sie es zunächst über das Bauordnungsamt.
Bekommen Sie dort keine Hilfe, bleibt Ihnen nur noch
auf Abriss zu klagen, oder eine jährliche Überbaurente zu verlangen.
Nicht immer wird ein Abriss verfügt da wegen eines
Überbaus nicht Werte zerstört werden sollen.
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Danke fürs Feedback.
Überbaurente bringt nichts, da die Zufahrt dann ja nicht mehr nutzbar ist und es für die hinteren Häuser keine Feuerwehrzufahrt mehr gibt.
Ist eine Feuerwehrzufahrt nicht zwingend vorgeschrieben und zählt die Nutzung einer Zufahrt nicht mehr als ein 30 Jahre alter Holzschuppen?
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Geht zum Bauordnungsamt und zur Feuerwehr, und schildert dort das Problem.
Falls die Breite der Zufahrt nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und deswegen die Bebaung der hinteren Grundstücke nicht mehr möglich ist, dann entsteht die Situation, wo die Mauer weichen muß - notfalls per Gerichtsurteil.
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