Nachbar will Baum nicht stutzen

14. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Hubernatz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Nachbar will Baum nicht stutzen

Folgendes Szenario.

Meine Eltern haben eine Doppelhaushälfte. Auf dem Nachbargrundstück ist ein Einfamilienhaus. Ca. 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht ein Monster von Walnussbaum, ca 15 Meter hoch. Der Baum macht natürlich entsprechend dunkel. Hinter meinen Eltern haben die Leute im dortigen Haus praktisch nie Sonne auf ihrer Terrasse. Mal abgesehen vom Dreck durch die Nüsse und Unmengen an Laub die das Teil produziert, ist der Baum einfach extrem störend.

Teilweise wachsen die Äste in eine Stromleitung rein. Bei den Baumbesitzern liegen auch Äste schon am Dach auf. Praktisch direkt unter dem Baum steht die Garage meiner Eltern. Diese haben unsere Nachbarn schon mehrmal aufgefordert den Baum zuzuschneiden, bzw. ganz umzulegen. Mein Dad hat sogar schon angeboten, das Ding selbst umzulegen und sich dann das Holz zu teilen.

Heute war ein Mann da, der hat den Baum mehr oder weniger "beschnitten". Ist jetzt zwar ein bisschen heller, aber trotzdem immer noch untragbar. Naja, was will man auch von einem "Baumschneider" erwarten, der mit dem Rad kommt. Am Fahrradkorb war dann noch so eine tafel darauf stand: "Wer die Umwelt schützt, fährt Bus und Bahn..."

Naja, der Typ hat ausserdem hauptsächlich Äste auf der Seite der Nachbarn gestutzt. Bei uns wenig bis garnix.

Meine Eltern haben ihre Nachbarn schon vor Jahren auf das Problem mit dem Baum angesprochen. Aber irgendwie reagieren die nicht darauf, bzw. schneiden dann halt mal nur ´nen kleinen Ast ab.

Nun zu meinen Fragen:

Muss der Baum so beschnitten werden, daß nix bei uns in das Grundstück ragt?

Was ist, wenn z.B. bei einem Sturm der Baum auf unser Haus fällt, bzw. die Garage beschädigt? Wer bezahlt dann den Schaden?

Was ist mit der Stromleitung? Muss die nicht frei sein? Ist so eine, die von Haus zu Haus geht.

Kann man den Nachbarn zwingen, den Baum ganz wegzumachen? Ihr solltet mal bei einem Sturm dem Baum vom Dachgeschoss aus zusehen... uiuiui, was Holz so alles aushält...

Wie sieht es da mit dem "Gewohnheitsrecht" aus? So ein Baum wächst ja nicht von heute auf morgen. Meine Eltern haben aber die Nachbarn regelmässig seit Jahren darauf angesprochen. Der Baum ist sicher an die 15 Jahre alt, wenn´s reicht.

Das Problem ist natürlich wie immer: Man will ja nicht gleich seine Nachbarn vors Gericht zerren. Aber die Gefahr durch Sturmschäden zu Schaden zu kommen betrifft leider nicht nur die Baumbesitzer, sondern auch 3 umliegende Nachbarn.

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stockfisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 79x hilfreich)

ein fast genauso geartetes problem stellt sich mir.
Gibt es hierzu vergleichbare Urteile?

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"Reinhard Fischer"

79x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spooner222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo, habe das gleiche Problem mit dem Nachbarn und seinem Nußbaum. Der Baum ist ca. 2 m von der Grundstücksgrenze weg, ca. 8 - 10 m hoch und die Äste bereits 2 m über die grenze gewachsen. Mal abgesehen von dem ganzen Laub, was jedes Jahr im Herbst auf meine Wiese fällt, gibt es da noch eine Sache, die sich zwar lächerlich anhört, aber dennoch sehr schmerzhaft sein kann. Beim rasenmähen, oder wenn die Kinden spielen kommt es vor, das gerade eine Nuß auf den Kopf fällt. Aus eine Höhe, wie oben angegeben, kann dies sehr schmerzhaft sein.
Zudem nimmte der Baum das ganze Sonnenlich auf der Terrasse weg. Habe den Nachbarn bereits auf diesen Baum mit den Problemen hingewiesen, aber es kam nur, "ich könnte ja die runtergefallenen Nüsse als Entschädigung aufsammeln und außerdem wurde der Baum bei der Geburt des Kindes gepflanzt und der bleibt."

Meine Fragen nun:
Müssen wir zukünfig beim Spielen und Rasenmähen einen Schutzhelm tragen?





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""

87x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Immerhin es war einer da wo den Baum beschnitten hat. Das ist wesentlich mehr was ich je von meinen Nachbar zu erwarten habe.
Ist ja schon beneidenswert....

LG
Ellis

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

1. Man hat kein Recht auf Sonne
2. Wenn ein Baum umstürzt und die Gefahr absehbar war, zahlt der Baumbesitzer die Schäden (also dringend schriftlicha auf Zustand hinweisen).
3. Laubfall ist hinzunehmen. Wegen der Nüsse - seht in euer Landesnachbarschaftsrecht
4. Stromleitung - würde ich den Versorger informieren. Sollte durch den Baum ein Schaden an der Leitung entstehen, zahlt der Baumbesitzer.

11x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stanislov
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 51x hilfreich)

War nicht letztes Jahr das Jahr des Nussbaums? Stehen diese Bäume nicht etwa unter Naturschutz? Ich finde es einfach schade, kaum kauft jemand ein Haus, dann werden die Gründstücke platt gemacht, alter Baumbestand hat da dann nichts mehr zu suchen. Schade denn so ein alter Nussbaum bietet nicht nur Nahrung für alle möglichen Tiere sondern soll auch gegen Mücken etc. schützen. Ich würde mich freuen, hätte ich einen solchen Baum auf meinem Grundstück stehen.

17x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stanislov
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 51x hilfreich)

@Hubernatz, wer stand denn zuerst da der Baum oder das Haus?
Wenn es sich um einen Wahlnussbaum handelt und der schon so hoch ist, dann steht der sicher nicht erst seit gestern da.

18x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Das ist mal ein Beitrag von Ali Baba, dem ich uneingeschränkt zustimmen kann!

4x Hilfreiche Antwort

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