Nachbar nahm ein DHL Paket an und legte es auf die Treppe--- wurde gestohlen

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar nahm ein DHL Paket an und legte es auf die Treppe--- wurde gestohlen

Hallo, ich habe meinen o2 Mobilfunkvertrag am telefon bei o2 verlängert. Die Geräte kamen auch 2 Tage später per DHL an nur leider hat der DHL Boote aufgrund meiner Abwesenheit die Pakete dem Nachbarn gegeben und der hat auch unterschrieben.

So blöd wie er war hat er die Pakete lt. seiner Aussage auf die treppe gelegt doch nun sind sie verschwunden.

Tja wer haftet jetzt ?? Der Nachbar nimmt sich nix an und o2 natürlich auch nicht da die Pakete ja ausgeliefert worden sind...

Ich habe ehrlich keine Lust da meinem Nachbarn hinterher zurennen da ich mir dann nur Ärger und wohl auch Prügel einfangen würde. " sei froh das ich die ******* angenommen habe und auf die Treppe gelegt habe "

WAS NUN ohne großen Ärger und vor allem auch neue Geräte zu bekommen bzw. nicht für was zahlen was ich garnicht habe ??

Habe mir gedacht ich wiederrufe die Verlängerung bei o2 und wenn die halt die Geräte wiederhaben wollen schreibe ich einfach das ich die garnicht habe bzw. nie dafür unterschrieben habe.....

Weiß jemand Rat ??

gruß Eric

Wer den Schaden hat...?

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14 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Eric,

sofern Ihr Nachbar nicht empfangsberechtigt war, ist Ihnen O2 weiterhin zur Vertragserfüllung verpflichtet. Bei Lieferung einer Sache an eine nicht-empfangsberechtigte Person kann sich der Versender nicht auf Erfüllung berufen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, erstmal Danke für die rasche Antwort. Naja was heißt nicht Empfangsberechtigt, ich habe der DHL nie mitgeteilt das dieser NAchbar was für mich annehmen soll, andersrum habe ich der DHL auch nie mitgeteilt das dieser Nachbar auf keinen Fall was annehmen soll.

Krieg so selten Pakete da habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht. Eins ist aber klar ich werde nicht bei der DHL Schadensersatz verlangen, das kann eh nur der Absender o2.

Wie soll ich mich verhalten ?? Am besten direkt die Vertragsverlängerung bei o2 per Einschreiben stonieren mit dem Hinweiß das die Geräte nicht ausgeliefert worden seien ??

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@saheke72: das ist mir nun aber suspekt.

Was spricht dagegen, Vertragserfüllung von O2 zu verlangen? DHL hat im Auftrag von O2 ausgeführt, wenn DHL dann nicht ordnungsgemäß an Sie zustellt, ist das nicht Ihr Problem.

Es besteht kein Anlaß, de Vertrag zu stornieren.

Übrigens, Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, wer empfangsberchtigt ist oder nicht, so Ihr Nachbar keine Vollmacht zur Entgegennahme Ihrer Post hat, ist er es nicht!

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#4
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ganz einfach wenn ich den Vertrag jetzt nicht stoniere sondern auf Ersatzlieferung bestehe wird es wohl WOCHEN dauern bis ich die Geräte bekomme.

So stoniere ich den Vertrag muß nicht auf die Lieferung warten und kann zu einem anderem Netzbetreiber gehn und mir dort einen neuen Vertrag holen.

Vorhin nochmal mit dem Nachbarn versucht zu reden : Ich mußte wech und deshalb habe ich es auf die Treppe gelegt damit sie sehen das was da ist !!! TOLLE WURST

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#5
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Aus den AGB von DHL:



Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
4 3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“, Express-Sendungen mit dem Service „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“.
Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder
2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind; EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt.
--------------------------------------------------------------------------------


und nun ?????

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#6
 Von 
pinkdragon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Sie ihren Nachbarn mit der Annahme beauftragt hätten, könnten Sie Schadensersatz fordern.

Da dies nicht vorliegt kommen nur gesetzliche Schuldverhältnisse in Frage.
In diesem Fall eine Geschäftsführung ohne Auftrag (zu finden §§ 677 ff.).
Und hiernach (bei berechtigter GoA jedenfalls, d.h. wenn die Geschäftsübernahme ihres Nachbarn ihrem Willen und Interesse entsprochen hat - das dürfte wohl der Fall sein) kann das Paket vom Nachbarn gefordert werden.
Er hat es angenommen - hätte es auch lassen können und damit ist er auch verantwortlich.


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#7
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

OK aber wie soll ich jetzt verfahren ?? Soll ich einfach o2 einen Brief schreiben das ich das Paket nicht erhalten habe ?? Müssen die sich nicht dann drum kümmern und eventuell vom Nachbarn Schadenersatz verlangen ??

Ich habe leider keine Ahnung von sowas und deshalb wäre es mir natürlich lieber ich krieg neue geräte und o2 oder DHL kümmert sich um den Schadensersatz mit dem Nachbarn.

Leider kommt man bei o2 telefonisch nicht weiter, da sind wohl nur Call Center Agents am arbeiten die nicht soviel Einfluß haben un mir ne 100%tige Aussage zu geben.

Dazu kommt noch das Problem das der Nachbar wohl selber kein Geld hat und des öfteren schon Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte :-( sprich vom dem könnte ich nie wieder was erwarten !!!

Was soll ich machen ???

-- Editiert von saheke72 am 06.01.2006 20:39:57

-- Editiert von saheke72 am 06.01.2006 20:40:19

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#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo zusammen,


was mich etwas stutzig macht: Das Handy wurde im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung bei O2 bestellt.

Damit diese Vertragsverlängerung gültig ist, ist m.E. schon die Unterschrift des eigentlichen Vertragspartners per Post-Ident o.ä. notwendig. Von daher müßte es sich eigentlich auch um eine 'Eigenhändig-'Sendung gehandelt haben. Und diese darf laut dem AGB-Auszug von DHL nur dem tatsächlich benannten Empfänger ausgehändigt werden.

Davon abgesehen: '[...]Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind' ist ja ein genialer Freibrief für DHL und die Zusteller.

Woher wissen die denn, daß mir mein Nachbar wohlgesonnen ist und das Paket nicht mal eben so einbehält, weil er mir Böses will? Welche Umstände sind es denn, nach denen diese Annahme getroffen werden darf/kann?


MfG,

der Ritter

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#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

DHL hätte nur eigenhändig ausliefern dürfen.

trotzdem benötigt o2 eine eidesstattliche versicherung von ihnen ,damit o2 den entstandenen schaden ersetzt bekommt,ich denke diese mühe müssen sie sich schon machen.

Ihr nachbar hat im übrigen behauptet,er hätte das paket auf die treppe gelegt, nachweislich korrekt ist diese auskunft ja nun auch nicht.

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#10
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo bei Neuverträgen liefert o2 Geräte nur per PostIdent aus, bei Vertragsverlängerungen nicht man kann die Geräte sogar direkt an eine andere Anschrift liefern lassen, dies kann man sogar alles Online machen sprich Verträge Online verlängern und ne andere Lieferanschrift angeben.

Von daher ist es sicherlich korrekt das o2 so ausliefert..... :-(

Tja der Nachbar spricht wenig deutsch, sagte nur Paket auf Treppe gelegt vieleicht ein anderer Nachbar hat genommen :-((

Natürlich überall im Hause gefragt, gesehen hat das Paket keiner ( es waren ja 2 Pakete mit jeweils 1 Handy )... Ob es nun einer hat kann ich ja nicht beurteilen....

Werde heute einen Brief an o2 schreiben, nur weiß ich nicht ob ich einfach schreiben soll Pakete nicht erhalten oder direkt die ganzen Zusammenhänge. Andersrum wer weiß was der Nachbar dann mal sagt und dann geht das Theater los.

Deshalb mein Gedanke den Vertrag bzw. die Verlängerung zu stonieren und einfach schreiben das die Pakete nicht angekommen sind.

Dann zahle ich nicht schon den neuen Vertrag und habe keine Gegenleistung dafür als wenn ich jetzt schreibe bitte neue Geräte zusenden und dann Wochenlang drauf warten muß.

Ist das die beste Lösung ??

Übrigens, Vodafone macht selbst bei Vertragsverlängerungen nur Post Ident.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pinkdragon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, wenn man schreibt "Paket nicht erhalten" kann es durchaus passieren, dass die sich dann auf die bei DHL vorhandene Annahmebestätigung berufen.

Und damit ist man wieder beim Nachbarn.

Ist echt eine blöde Situation, aber auch wenn man vom Vetrag zurücktreten könnte, wollen die ihre Handys zurück.

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#12
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja dann sollen sich selber die Handys vom Nachbarn holen oder holen lassen.

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#13
 Von 
saheke72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Heute kam folgende Antwort von o2 per normalen Brief :

Sobald ein Dritter - beispielsweise ein Nachbar - ein Paket entgegennimmt, handelt er aus der sog. Geschäftsführung ohne Auftrag, da er sich um die Angelegenheit einer anderen Person kümmert.

Demjenigen der dann als sog. Geschäftsführer ohne Auftrag auftritt, obliegt eine Aufsichtspflicht.

Ein Paket unbeaufsichtigt im Flur eines Mehrfamilienhaus zu deponieren, stellt eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht dar. Aus dieser Pflichtverletztung haftet die dritte Person ( vgl. § 677 BGB )

In diesem besonderen Fall trifft o2 keine Schuld. Wir bitten Sie, im Innenverhältnis Ihren Schaden bei der Person geltend zu machen, die die Pakete entgegengenommen hat.

Anbei erhalten Sie die Ablieferbelege zu den Sendungen.


Sprich jetzt sind die Geräte weg und man kann vom Nachbarn nix holen da er eh Zahlungsunfähig ist ?? !!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Saheke72: Grundsätzlich betrachtet sind wir jetzt genau an dem Punkt, der weiter oben schon befürchtet wurde. Anscheinend haben Sie O2 den gesamten Vorgang fast schon zu wahrheitsgemäß geschildert, da die sich jetzt auf die Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Nachbarn berufen. Nicht gut...

Was mir aber immer noch nicht in den Kopf will, ist die Übergabe der Handys inklusive (davon gehe ich mal aus) der von Ihnen bisher ja 'nur' telefonisch vorgenommenen Vertragsverlängerungen.

Sofern dieses Vorgehen von O2 rechtmäßig ist, würde das ja im dümmsten Fall zukünftig bedeuten, daß (wie es ja immer wieder vorkommt) eine Ware nach einem Werbeanruf zugeschickt wird, mit der ich (als eigentlicher Empfänger) einen Laufzeitvertrag eingehe.

Mein Nachbar nimmt die Sendung entgegen, unterschreibt (ohne im Besitz einer entsprechenden Vollmacht zu sein), die Sendung geht in der Folge auf irgendeine Art unter und ich habe trotzdem den Vertrag für die gesamte Laufzeit an der Backe, obwohl keine rechtsgültige Unterschrift von mir vorliegt? Kann doch nicht sein, oder?


MfG,

der Ritter

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