Nachbar meldet Post um.

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Markus & Maria
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar meldet Post um.

Hallo,
nach einigem Terror den wir hier bisher erduldet haben, erfuhren wir nun heute das unser Nachbar uns am 15.12.05 bei unserem Örtlichen Briefzusteller als "Verzogen nach Detmold" gemeldet hat.

Daher haben wir einige Briefe nicht bekommen und heute rief der Arbeitgeber meiner Lebensgefährtin an, die örtliche Gemeinde.
Man war dort sehr verärgert das Sie so einfach in Ihrem Urlaub wegzieht ohne zu Kündigen usw.
Wir sind aus allen Wolken gefallen.

Habe daraufhin die Briefzusteller Firma angerufen um das zu klären.
Dort erfuhr ich das unser Nachbar den Auftrag dazu gab und man sendet mir nun schriftlich den Sachverhalt unseres angeblichen Umzuges zu.

Was können wir jetzt dagegen machen ?

Vielen Dank !

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 91x hilfreich)

Unterlassungsklage inklusive Schadensersatz einreichen -> Klarer Fall von Stalking

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, könntet Ihr ihn auf Unterlassung
verklagen. Vielleicht geht Ihr auch einfach
mal zur Polizei und lasst Euch beraten.

Mensch Nicki1972 IMMER noch auf dem
Stalking-Tripp? Naja, wenn man will, kann man jeden Nachbarschaftsärger so nennen;)

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#3
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 91x hilfreich)

@Odil, das ist kein Tripp!!! Stalking bezeichnet man folgende Handlungen:
Beispiele für Stalking-Handlungen:

* Verfolgen (zu Fuß, mit dem Fahrrad/Motorrad oder im Auto)
* Schreiben von »Liebesbriefen«, die z. B. auch Beschimpfungen enthalten können
* Drohen (indirekt oder direkt)
* Ständiges Anrufen (Störanrufe): Telefonterror
* Schalten von falschen Anzeigen in Zeitungen (z. B. Hochzeits- oder Todesanzeige)
* Hinterlassen von Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
* Zusenden zahlreicher E-Mails und SMS, teilweise mit obszönem Inhalt (sog. Cyberstalking)
* Gehässige Einträge in Internet-Foren oder Gästebüchern (Cyberstalking)
* Hinterlassen z. B. von Blumen oder Mitteilungen am Auto/Briefkasten des Opfers
* Häufige Präsenz in der Nähe der Wohnung oder Arbeitsstelle des Opfers
* Sachbeschädigungen wie Zerstechen von Autoreifen, Zerschlagen von Scheiben etc.
* Verleumdungen/üble Nachrede (z. B. das Opfer habe den Täter sexuell missbraucht)
* Falsche Verdächtigungen des Opfers bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
* Überwachung des Freundes- und Bekanntenkreises des Opfers
* Ausspionieren der persönlichen Daten des Opfers
* Bestellen von Waren, Abonnieren von Zeitschriften etc. unter dem Namen des Opfers

Die vorstehende Aufzählung können Sie beliebig fortsetzen. Der Erfindungsreichtum von Stalkern kennt keine Grenzen.

Du rätst selbst zur Unterlassung?! -> auch typisch für Stalking! Nachbarschaftsstreitigkeiten (siehe Nachbarschaftsrecht die Themen/den einen stört es, den anderen nicht) beruhen auf beide Seiten Stalking (unerklärliches Handlung-man versteht nicht warum, wieso) dagegen ist eine einseitige Handlung, bei der das Opfer grundsätzlich sich wehren muß... Stalking von Nachbarn ist leider keine Seltenheit. Eine kleine Hilfe, um rauszufinden, ob es nun Stalking ist das führen eines Tagebuches. Beweise sammeln etc. Auch das ausfüllen dieses Fragebogens ist hilfreich:
http://www.le.ac.uk/pc/aa/stalking/stalking_german.html
Dazu die Dauer + eigenes Verhalten, Empfinden etc.

Bei Unterlassungsklagen bitte darauf achten, dass es nicht jede Versicherung übernimmt! -> Spüre ich selbst am eigenen Leib.

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Eben;) sag ich ja - Du bist Experte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 91x hilfreich)

eher selbst Opfer!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xara
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 31x hilfreich)

@Nicki,
ich glaube sowas versteht man erst wenn man selbst mal über Jahre solch ein(e) Irre(r) an den Hacken hatte.
Vor Gericht wird sowas als Nachbarschaftsstreit abgetan weil es einfacher und bequemer ist.

Xara

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#7
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Der Nachsendeantrag muß doch von demjenigen unterschrieben sein, der die Post nachsenden läßt. Das könnte sein Fehler sein- Urkundenfälschung-
Das wäre sein Fall !!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nicki1972
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 91x hilfreich)

@ Xara das Problem ist das Ganze richtig darzustellen-Das kann nicht jeder Anwalt! Und nicht jeder Anwalt ist Psychater, deshalb finde ich ein Schlichtingsverfahren sehr gut.

@sigrid curity - Es jeder ummelden! Es überprüft niemand Handschrift bzw. Unterschrift! - Urkundenfälschung ist korrekt! -> Strafanzeige machen und dringlichst auf Stalking hinweisen.

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