Nachbar macht keine Kehrwoche in einem Mehrfamilienhaus

17. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455958-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar macht keine Kehrwoche in einem Mehrfamilienhaus

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit unserem Nachbarn und erhoffe mir hier eine Antwort. Es geht darum das wir in einem Mehrfamilienhaus leben, 2 Wohnungen insgesamt, alle beide sind Eigentumswohnungen.
Diese Wohnungen sind wie gesagt privat gekauft worden und haben keine Vermieter bzw. keine Hausverwaltung.
Jetzt ist das leider so, dass unser Nachbar einfach keine Kehrwoche macht, entweder sagt er immer, er hat es "vergessen" oder hatte keine Zeit oder oder... Alle Gespräche nutzlos...
Jetzt weiß ich einfach nicht weiter wie ich das Problem regen soll. Es gibt ja niemanden an den ich mich persönlich wenden könnte.
Wäre um euren Rat sehr dankbar!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Mir fehlt in der Schilderung ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage, die den anderen Mitbesitzer zur Kehrwoche verpflichten würde.

Gibt es eine belastbare Absprache - hat er der Regelung zugestimmt?

Berry

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#2
 Von 
fb455958-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir haben es am Anfang wo er die Wohnung gekauft hat so abgesprochen. Jede Woche sollte durchgewechselt werden.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

"Wir haben es so besprochen" ist doch viel zu unbestimmt, um daraus irgendwelche Rechte herleiten zu wollen. Zumal Absprachen ja auch für die Zukunft kündbar sind.

Der andere scheint sich nicht mehr an die Absprache halten zu wollen.

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fb455958-22):
Ja wir haben es am Anfang wo er die Wohnung gekauft hat so abgesprochen.

Es gibt also nur eine nicht beweisbare mündliche Absprache?



Zitat (von fb455958-22):
Jetzt weiß ich einfach nicht weiter wie ich das Problem regen soll.

Derzeit gar nicht, mangels Nachweisbarkeit einer vertraglichen Vereinbarung.


Da müsste man dann erst mal eine ordentliche Verwaltung nach WEG installieren, dann entsprechende Beschlüsse fassen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

könnte schwer werden in einer 2WEG mit dem Beschluss gegen den zweiten..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Dann bleibt nur die Hoffnung, miteinander irgendwie klarzukommen.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von fb455958-22):
Wäre um euren Rat sehr dankbar!
Hör einfach auch auf zu kehren. Ihr habt einfach von Anfang an einen Fehler gemacht das nicht alles nachweislich zu verankern.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Putzt doch nur noch Euren Teil. Irgendwann wird der Nachbar schon auch putzen, wenn er seinen Teil sauber haben mag.
Ich stell mir jetzt vor: einer EG, einer OG. Je nachdem, wo Ihr wohnt, putzt Ihr halt nur noch Eure Etage.

-- Editiert von Yogi1 am 21.12.2016 22:17

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#9
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

wenn der nachbar in parterre wohnt und du oben drüber, brauchst du lediglich deinen dreck runterzufegen - parterre ist sein job. wohnst du unten und er oben, wäre es mir an deiner stelle egal wie es bei ihm aussieht.

1x Hilfreiche Antwort

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