Nachbar hat Grundstücksgrenze nicht eingehalten (Garage und Zufahrt)

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
jackydany
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar hat Grundstücksgrenze nicht eingehalten (Garage und Zufahrt)

Hallo zusammen,

zu meinem Problem:

Wir haben eine Hofeinfahrt. zu der einen Seite haben wir eine Grenzwand zum Nachbarn weil wir mittlerweile leider mit ihm etwas verfeindet sind.
Diese Mauer von uns steht jedoch nicht ganz auf der Grenze.
Sie steht hinter der Grenze, sprich der Nachbar hat einen Teil seiner Einfahrt zu seiner Garage eigentlich auf unserem Grundstück. Zumindest wenn man den Messpunkt (kleiner Metallpunkt in der Straße) heranzieht als Grenze.
Auch seine Garage dürfte demnach mit der Mauer auf unserem Grund stehen.

Problem an der Stelle, das ist schon seit ca 30-35 Jahren so.
Land NRW

Meine Frage:

Dürfen wir verlangen, daß er die Einfahrt bis zu seiner Grenze zurück baut? Dann würden wir die Mauer versetzen und direkt an die Grenze setzen.

Die Garage darf vermutlich nicht rückgebaut werden oder? Aber darf ich dann dafür eine dieser Baurenten verlangen von denen ich hier gelesen habe?

Es handelt sich nicht um viel, ich denke es werden 10-15 Zentimeter sein.
Klar würde ich vorher alles noch mal korrekt einmessen lassen.
Die Frage ist halt nur, ob ich überhaupt ein Recht auf Anspruch habe WENN er auf meinem Grundstück liegt mit seiner Einfahrt und Garage.
Oder gibt es da eine Verjährungsfrist etc?

Vielen Dank bereits vorab.

Stefan.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ihr wollt euch wegen 15 cm, die Euch eigentlich gar nicht stören (da ihr dort nicht baut etc.), streiten?

Unabhängig vom rechtlichen Aspekt ist das von Euch einfach nur kindisch und wieder ein Aspekt, wo die Gerichte unnötiger Weise wieder ran müssen.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Warum sollte Eure Mauer genau auf der Grenze stehen? Schon die Berliner-Mauer stand nicht genau auf der Grenze, sonder paar Meter davor, so dass Westberliner einen Teil des fremden Grundstückes nutzen konnten ;-).
Geldrente meinten Sie, hmm... wenn Sie nun schon 30-35 nichts dagegen hatten, wird es schwer werden da was zu verlangen.
In wie weit beeinträchtigen diese 10-15 cm Ihr Grundstück? Ist der Verkehrswert dadurch gesunken?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Komische Auffassungen der Vorschreiber...
Sich Eigentum anderer aneignen ist in Ordnung?
Grenze ist Grenze. Die hat der Nachbar einzuhalten. Punkt.

Macht er das nicht, kann und sollte man dagegen angehen. Denn beim Widerverkauf dürfte der Wert gemindert sein.


Das Problem dürfte hier in der Tat sein, das der Zustand schon einige Dekaden andauert und hingenommen wurde, da dürfte der Anspruch auf Rückbau verwirkt sein.

Geldrente wäre durchaus noch durchsetzbar, sind aber auch nur ein paar EUR pro Jahr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jackydany
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die konstruktive Antwort Harry van Sell.

@andere Kommentatoren:
Leider ist es mitlerweile kindisch, wenn der Nachbar jede Bewegung auf unserem Grundstück auch nach Polizei Anweisung weiterhin filmt etc.
Es gibt keine andere Möglichkeit mehr sich gegen diese Menschen zur Wehr zu setzen als das eigene Recht durch zu setzten, und was anderes möchte ich nicht. Ob es jemand für nötig hält oder nicht, spielt doch keine Rolle.
Ob 15 cm oder 15 m.....
Und da diese Seite noch nicht bebaut ist, aber Bauland ist, sind hier 15cm nicht unerheblich in der Zukunft.
Was mein Nachbar im Umgekehrten Falle machen würde.... will hier erst gar niemand wissen, glaubt mir.

Zu der Geldrente: ob es nur 1€ im Jahr ist oder nicht, spielt kein Rolle.
Zum Rückbau:
Ist Unwissenheit über den Sachstand und der rechtlichen Möglichkeit dabei relevant? Denn uns war es bis dato nie bewusst, daß es da eine Möglichkeit gibt.
Ebenso ist das Grundstück von meinen Großeltern ererbt, somit haben Sie es damals "hingenommen". Wobei auch das Erbe schon ca 30 Jahre zurück liegt.

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Harry hat hier recht, die Sache ist ärgerlich und es ist schwer da was zu machen.
Allerdings muss ein Überbau trotzdem im allgemeinen nicht geduldet werden, ausschlaggebend ist die Kenntnis
Verwirkung muss nicbt vorliegen denn im Gegensatz zu § 1004 verjährt der Herausgabesnspruch nicht.

Man könnte theoretisch selber Hand anlegen und die Garage abreißen, allerdings muss vorher gemäß § 912 BGB feststehen das derjenige grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat

Wenn zB Vorsatz vorliegt, muss man niemals einen Überbau dulden man kann den durch eine Fachfirma entfernen und den Nachbarn in Rechnung stellen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jackydany
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Infos.
Ich will die Garage gar nicht abreißen.
Mir würde der Rückbau der Einfahrt (hier sind auf der Seite die Überbaut wurde BLumenkübel in die Erde eingelassen) reichen.
Ebenso wäre die Geldrente, egal in welcher Höhe, schon eine große Genugtuung, auch wenns kindisch klingt (und auch ist).

Frage wäre weiter:
Geht die Garagenwand "in meinen Besitz" über und ich muß sie trotzdem dulden? Oder ist und bleibt sie dem Nachbarn bis er sie vielleicht mal abreisst?
Was ist WENN sie abgerissen wird? Dann kann ich den vollständigen Rückbau verlangen?

Vorsatz unterstelle ich hier absolut nicht. Und natürlich würde man erst mal alles neu vermessen. Das sollte in einem solchen Fall klar sein, da es eventuell in einem Rechtsstreit endet.

Vielen Dank für die Infos!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Du hast dir die Frage doch selbst beantwortet : wenn es keine grobe Fahrlässigkeit und kein Vorsatz wa , kannst du nix machen, dass mit der Geldrenze dürfte schon lange verjährt sein, die einzige Chance wäre der Rückbau aber da du selbst meinst, es sei dem Nachbarn nix vorzuwerfen, kann man da nichts mehr tun

Vor dem Hintergrund versteh ich die ganze Frage hier nicht mehr, was willst du erreichen ??
Im
Umgekehrten Fall gilt eben auch der Rechtsfrieden
Man kann nicht nach mehreren Jahrzehnten noch Forderungen stellen, erst recht nicht, wenn es offensichtlich keine grobe Fahrlässigkeit gab und kein Widerspruch zum Bau erfolgte.

2x Hilfreiche Antwort

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