Hallo zusammen, unser Nachbar hat ein Tor zum Nachbargrundstück eingebaut. Dies erleichtert ihm seinen Nachbarn zu besuchen und sich einen hinter die Binde zu kippen. Im Gegenzug benutzen diese "Gesellen" (Angestellte einer Bäckerei) diesen Durchgang, um über das angrenzende Nachbargrundstück zu gehen und dann unseren Garten als Zugang zum naheliegenden Getränkemarkt zu nutzen. Dies jeden Tag, den Bäcker haben Durst, im Sommer auch 2 - 3 mal am Tag. Bitten haben bis heute nichts genutzt, weder bei den Alkoholikern noch beim Nachbarn. Auch die Verwaltung des Hauses meines Nachbarn regiert nicht! Was also tun? Weiterhin dulden das Besoffene unseren Garten benutzen!? Lieben Dank für Informationen.
-- Editier von Mongole1959 am 24.11.2016 21:33
-- Editier von Mongole1959 am 24.11.2016 21:33
Nachbar gestattet Alkoholikern Durchgang durch seinen Garten, welche dann unseren Garten als Durchga
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatWas also tun? Weiterhin dulden das Besoffene unseren Garten benutzen!? :
Wenn man so was nicht will, zäunt man sein Grundstück ein.
Warum sollte sie? Der Einbau des Gartentores zum anderen Nachbarn geht Dich doch schlicht nichts an.ZitatAuch die Verwaltung des Hauses meines Nachbarn regiert nicht! :
Berry
So ganz verstehe ich das nicht - haben Sie denn keinen Zaun um Ihr Grundstück?
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Ich glaube Ihnen wird nichts anderes übrig bleiben als auf ihre Kosten einen seeehhhrrr hohen Zaun zu bauen. Oben vlt. mit Stacheldraht inkl. Wachhund.
Nichtsdestotrotz kann ich sie verstehen, ich würde es auch nicht schön finden, wenn ungewollt mein Boden betreten wird. Dies ist allerdings die einzige Lösung die mir einfällt. Die Leute können ja auch über kleinere Zäune rübersteigen, da hindert ein kleiner Zaun nicht.
Hat man Nachbarn und "Gesellen" schon Hausverbot erteilt?
Ist da erkennbar das es sich um ein fremdes Grundstück handelt, also ist irgendeine Art von Grenzverlauf erkennbar?
Vielleicht ist der Ausdruck "Hausverbot" hier nur unglücklich gewählt. Jedenfalls sollte man die Konsequenzen beachten:
Ein Hausverbot wird für befriedete Gebiete ausgesprochen, bei denen die Zuwiderhandlung Hausfriedensbruch wäre. Das würde im vorliegenden Fall mindestens mal einen Zaun voraussetzen und der scheint ja nicht zu existieren.
Der TE hat dann nur noch den Unterlassungsanspruch nach § 903 BGB
.
Er kann also in jedem Fall die Typen namentlich und einzeln auffordern, sein Grundstück nicht mehr zu betreten und bei Zuwiderhandlung im Fall eines befriedeten Grundstücks Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen, ansonsten nur zivilrechtlich auf Unterlassung klagen.
Im Falle einer Strafanzeige kommt die Polizei als Freund und Helfer kostenlos. Bei der Zivilklage unterstützt ein Anwalt, und der wird hinterher eine Rechnung stellen.
1) Was spielt es für eine Rolle ob die Angestellten Alkoholiker sind
2) Woher möchte man das überhaupt wissen
3) Kann man unerwünschten Personen ganz einfach die Nutzung des eigenen Grundstückes verbieten
Würdet ihr sie denn nüchtern durchlaufen lassen wollen? Was würde das für einen Unterschied machen?ZitatWeiterhin dulden das Besoffene unseren Garten benutzen!? :
Hallo,
Es reicht auch wenn er das der Allgemeinheit klar zu erkennen gibt, etwa - wie schon gesagt - durch einen Zaun (der muss auch nicht besonders hoch sein), oder einfach nur durch ein Schild ala "Durchgang für Unbefugte verboten" (bei dem Schild sollte man vielleicht noch bedenken, dass es auch im Dunkeln wahrnehmbar ist).Zitat:Er kann also in jedem Fall die Typen namentlich und einzeln auffordern, sein Grundstück nicht mehr zu betreten
Stefan
Lieben Dank für die hilfreichen Antworten...
[GELÖSCHT - DAS IST KEIN PRANGER]
In diesem Sinne, lieben Dank noch einmal für die konstruktiven Beiträge ;-))
-- Editiert von Moderator am 03.12.2016 20:49
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