Nachbar erzeugt vorsätzlichen Lärm!

21. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
van Mouten
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachbar erzeugt vorsätzlichen Lärm!

Hallo.

Folgender Fall:

Junger, lärmresistenter Nachbar, macht aus Trotz und Unmut über die „Gängelung" durch die Hausverwaltung Lärm, weil er mehrmals auf die Einhaltung der Ruhezeiten hingewiesen wurde. Anfangs tagsüber, jetzt nach Telefonat mit seinem Vermieter hat er es auf die Nacht verlagert (ab 24:00 – 08:00 Uhr). Ein ganz Schlauer.

In Form von lauten Schlägen, die sich durch die Nacht hinziehen. Hat er Frühschicht ist Ruhe bis er gegen ca. 4:00 Uhr aufsteht, er braucht ja seinen Schlaf. Der Lärm geht dann bis exakt 08:00 Uhr, obwohl er gegen ca. 04:30 das Haus verlässt. Hat er Spätschicht so beginnt der Lärm ab 24:00 Uhr bis wieder exakt 08:00 Uhr, man kann ja länger schlafen.

Verdacht Beschallung mit Anlage. Die Lärmquelle wurde bereits ausgemacht. Die größte Lärmintensität wurde aus seiner Abstellkammer vernommen.

Kommentare des anderern Nachbars, der plötzlich mit Taubheit geschlagen ist:
- „Wie kann man in der Nacht Lärm machen oder sogar schlafen".
- „Wir hören nichts"
- „Wir wollen keinen Streit".

Lösungsversuche:
- Aushang „Wahrung der Nachtruhe" durch HV
- Gespräch: Antwort, Ich mache keinen Lärm (in einer 3er WEG)
- Der Vermieter würde auf die Aussage, wie der Nachbar reagieren oder wenn er
ihn direkt darauf anspricht, ebenfalls sagen er macht nachts keinen Lärm, da
es nicht zu beweisen ist
- Polizei:
+ kommt sieht, hört nix und geht und wenn sie etwas hören sollte, muss der
Nachbar sie nicht reinlassen und falls doch, darf die Polizei laut
Gesetz nicht Türen öffnen (hier Abstellkammer)
+ Ein Antrag auf einen Haussuchungsbefehl bei Nachbarschaftsstreitigen wird
vom Richter ungelesen entsorgt

Es gibt viele schöne Gesetze zum Schutz bei Lärmbelästigung, aber die Realität sieht vollkommen anders aus. Recht haben und Recht bekommen verhalten sich wie Tag und Nacht.
Aus meiner Erfahrung sprechen zwar alle Anzeichen und Indizien gegen den Nachbar, aber da keine BEWEISE, nicht zu verwechslen mit INDIZIEN, vorliegen wird in der Regel „In dubio pro reo" entschieden.

Ein Beweis (Vollbeweis) sieht so aus:
Man muss den Nachbarn dabei beobachten, wie er die angebliche Anlage aktiviert und dies am besten mit Zeugen in der Wohnung des Nachbarn:
VERBOTEN: Hausfriedensbruch

Das ganze fotografieren:
VERBOTEN: Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Gegenbeschallung:
VERBOTEN: Vorsätzliche Lärmbelästigung

Dem Nachbar mit "guten Freunden" zureden
VERBOTEN: Nötigung

Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht und vorallendingen eine Lösung parat.


Danke.

Van Mouten


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Ich kenne die geschilderte Situation aus eigener Erfahrung. Besonders schlimm ist es, wenn (evtl. ebenfalls betroffene) Nachbarn nicht aussagen wollen.
Letztlich bin ich ausgezogen.
Recht haben, Recht bekommen, sind zwei völlig verschiedene Schuhe.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Möglichkeit: Lärmprotokoll führen, dann den Vermieter um Abhilfe ersuchen und sonst Miete kürzen. Es ist dann sein Problem.
Rausbekommen, wann der Nachbar Frühschicht hat und dann ihn aus seinen Träumen wecken.
Aber wie Spreeperle schreibt - ausziehen wird die nervensparendste Möglichkeit sein.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
van Mouten
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Schade. Pech gehabt. Trotzdem Danke für's Feedback.

Ausziehen. Sofort!

Problem! Es ist eine ETW. Erst vor einem Jahr erworben und kostenintensiv renoviert. Bei der momentanen Immolage nur mit Verlust zu veräußern.

Da lacht da Herz des "Miet-Terroristen".

Erst nervlich fertig gemacht werden, fahrig und übermüdet ins Büro gehen und unkonzentriert arbeiten, Fehler machen und ALG I ruft.
Dann durch den Not-Verkauf noch finanziell geschädigt werden.

Es lebe der deutsche Rechsstaat!

Soweit mir bekannt ist stammt das Gesetz des "Vollbeweises" noch aus dem 3. Reich!

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#4
 Von 
guest-12323.02.2010 15:51:26
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Wenn einem etwas auf den Geist geht, dann ist es zunächst einmal das Gemeckere des TE. Wenn der TE etwas erreichen möchte, sollte er zunächst einmal auf die Außenwirkung seiner Sachverhaltsdarstellung achten.

quote:
Verdacht Beschallung mit Anlage.

Das jemand eine Beschallungsanlage installiert, um seine Nachbarn auch dann zu terrorisieren, wenn er selbst auf Nacht- oder Frühschicht ist, ist schon eine recht abenteuerliche Unterstellung, die auch ich ohne konkreten Nachweis nicht glauben würde.
quote:
Kommentare des anderen Nachbars, der plötzlich mit Taubheit geschlagen ist: „Wie kann man in der Nacht Lärm machen oder sogar schlafen“ - „Wir hören nichts“
Na, vielleicht glaubt der andere Nachbar halt auch nicht an eine Krachmachmaschine – vielleicht sogar zu recht.
quote:
Polizei:+ kommt sieht, hört nix und geht und wenn sie etwas hören sollte, muss der Nachbar sie nicht reinlassen und falls doch, darf die Polizei laut Gesetz nicht Türen öffnen (hier Abstellkammer)

Wenn auch die Polizei nichts hört, liegt’s wohl an der besonderen Empfindlichkeit des TE. Der „Störenfried“, der ja auf seiner Arbeitsstelle ist, kann die Krachmachmaschine ja kaum schnell ausgeschaltet haben, oder vielleicht ist die Anlage ja besonders raffiniert konstruiert, dass sie immer dann keinen Krach macht, wenn Polizei im Haus ist.
Der zweite Teil („ … muss der Nachbar sie nicht reinlassen …“) ist auch fehlerhaft, denn selbstverständlich ist die Polizei im Rahmen einer Gefahrenabwehrmaßnahme befugt, die nachbarliche Wohnung auch gegen den Willen des Nachbarn zu betreten bzw. sogar gewaltsam zu öffnen.
quote:
Dem Nachbar mit "guten Freunden" zureden

Mm, mm – Drohungen sollte man sich eigentlich sparen, insbesondere wenn man selbst einen lediglich zweifelhaften Verdacht äußert.
quote:
Soweit mir bekannt ist stammt das Gesetz des "Vollbeweises" noch aus dem 3. Reich!

Sich zum Opfer angeblicher Nazi-Gesetze zu stilisieren ist endgültig blödsinnig. „Vollbeweis“ hat mit Sicherheit nichts mit dem 3. Reich zu tun, eher das Gegenteil mag der Fall gewesen sein. Um dem Verdacht irgendeines Denunzianten zu folgen hat die Gestapo sicherlich nicht auf einen „Vollbeweis“ bestanden – aber wegen der Behauptung, der Nachbar habe eine Krachmachmaschine, wäre wohl selbst im 3.Reich niemand ohne „Vollbeweis“ ausgerückt.


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber wegen der Behauptung, der Nachbar habe eine Krachmachmaschine, wäre wohl selbst im 3.Reich niemand ohne „Vollbeweis“ ausgerückt. <hr size=1 noshade>

Doch wenn der Nachbar der falschen ethnischen Gruppe angehörte schon ...



quote:<hr size=1 noshade>Verdacht Beschallung mit Anlage. Die Lärmquelle wurde bereits ausgemacht. <hr size=1 noshade>

Wegen dem Lärm könnte man ein Lärmprotokoll führen.
Wobei hier nur der Lärm relevant sein dürfte, der innerhalb der
Ruhezeiten auftritt. Bezüglich der Ruhezeiten mal in der Hausordnung
nachsehen bzw. die örtlichen Ruhezeiten bei der Gemeinde erfragen.
14 Tage ein Lärmprotokoll führen, detailliert mit Datum, Uhrzeit, Art
und Dauer der Störung. Auch eventuelle Zeugen, Einsätze
Ordnungsamt/Polizei mit auflisten (Aktenzeichen/Tagebuchnummer).
Eventuell könnte man auch eine Vidoaufnahme machen. Man filmt einen Fernsehsender der die Uhrzeit eingeblendet hat, die Tonfunktion nimmt dann den Lärm auf. Dann hat man etwas das man Polizei und Gericht vorführen kann.
Dieses Lärmprotokoll an den Vermieter senden (per Einschreiben) und mit
Fristsetzung (14 Tage mindestens) zur Mängelbeseitigung auffordern. Für
den fruchtlosen Fristablauf Mietminderung ankündigen.


Grundlage ist der § 536 BGB . Ein Mangel der Mietwohnung liegt demnach vor, wenn die Wohnung sich nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch eignet.


Das heißt, im Fall von Lärm, wenn die üblichen Grenzwerte nicht eingehalten sind. Hierzu kann die Technische Anweisung Lärm (TA Lärm) zur Orientierung herangezogen werden.

Industriegebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 70 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 70 dB(A)

Gewerbegebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 65 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 50 dB(A)

Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 60 dBA
nachts (22.00 - 06.00) 45 dBA

allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 55 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 40 dB(A)

reine Wohngebiete:
tagsüber (06.00 - 22.00) 50 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 35 dB(A)

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten:
tagsüber (06.00 - 22.00) 45 dB(A)
nachts (22.00 - 06.00) 35 dB(A)



Hier noch einige Werte zur Orientierung was man "aushalten" muss:
Hauptverkehrsstraße (10 m Abstand): ca. 70 dB(A)
Fernseher auf Zimmerlautstärke (1 m Abstand): ca. 60 dB(A)
Sprechender Mensch (normale Unterhaltung, 1 m Abstand): ca. 50 dB(A)
Sehr ruhiges Zimmer: ca. 25 dB(A)
Blätterrauschen, Atmen: ca. 15 dB(A)


Bei Mietwohnung könn auch wesentlich niedrigere Werte angesetzt werden wenn der Lärm als subjektiv besonders störend empfunden wird.





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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Es wurde oben schon erwähnt, dass es sich um Eigentum handelt.
Mietminderung fällt weg.
Aber wenn der Lärm einem Vermieter gegenüber zu beweisen wäre, dann auch gegenüber einem Gericht.

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 23.02.2010 06:24

-- Editiert am 23.02.2010 06:27

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#8
 Von 
guest-12323.02.2010 15:51:26
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Ali Blabla, "Sendungsbewußtsein" hast doch wohl nur du, daß du auch nach der drölfundneunzigsten Sperrung mit deinen selben alten Postings weitermachst wie seit Jahren.

quote:
vielleicht ist die Anlage ja besonders raffiniert konstruiert, dass sie immer dann keinen Krach macht, wenn Polizei im Haus ist.


Ich würde dem TE mal zugute halten wollen, daß es sich nur um eine theoretische Überlegung ("wenn ich die Polizei rufen würde, dann ..." ) handelte und sich nicht wirklich so abgespielt hat. Dann hätte ihm die Polizei nämlich auch sagen können, daß sie nötigenfalls mit Gewalt eine Fortsetzung der Lärmbelästigung unterbinden darf. Und das im übrigen auch tut, denn nichts nervt Polizisten so sehr wie mehrmals zu irgendeinem Lärmmacher gerufen zu werden, der es einfach nicht einsehen will. Da wird dann ggfs. auch die Anlage beschlagnahmt und der Strom abgestellt.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
van Mouten
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Beiträge.

Tonaufnahmen: Man könnte ja die selbst erstellt haben - nicht zulässig.
Bildaufnahmen: Verletzung des Persönlichkeitsrechts - nicht zulässig.

DAS PROBLEM IST UND BLEIBT DIE BEWEISBARKEIT!

Spielen wir folgendes Szenario durch:

- Polizei bittet um Einlass

- Polizei öffnet die vermeintliche Quelle, die Abstellkammer
a) Polizei findet nichts
b) Polizei findet was

- Bei a) Zeigt der vermeintliche Störer dann den Nachbar wegen
a) Falsche Verdächtigung
b) Übele Nachrede und
c) Verleumdung
an.
-> Freibrief für den Störer!

Es ist eine Gratwanderung.

Wie nun etwas legal und stichhaltig beweisen?


van Mouten


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Da wird dann ggfs. auch die Anlage beschlagnahmt und der Strom abgestellt.

Bliebe nur die Frage, wie glaubhaft die Schilderung des TE ist, der Störenfried schalte die Anlage immer / auch dann ein, wenn er selbst gar nicht da ist. Entweder ist der Störenfried dann ein ausgesprochen ganz gemeiner Übeltäter, wo aber die herbeigerufene Polizei mit Sicherheit die Lärmbelästigung dann ja feststellen würde, weil der Verursacher ja nicht schnell aufhören kann, oder TE hört, wo andere nichts hören.

quote:
Wie nun etwas legal und stichhaltig beweisen?

Ist der Nachbar auf Nachtschicht und hat seine Lärmquelle eingeschaltet, rufen Sie die Polizei. Die ist objektiv genug, um festzustellen, ob aus der Bude ihres Nachbarn tatsächlich Geräusche kommen. Dafür gibt's auch keine Strafanzeige von der Polizei und der Nachbar kriegt bei Fehlalarm ja auch gar nichts mit.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Tonaufnahmen: Man könnte ja die selbst erstellt haben - nicht zulässig.

Wieso nicht zulässig?
Es könnte höchstens ein Problem mit der Anerkennung als Beweis geben.



quote:
Bildaufnahmen: Verletzung des Persönlichkeitsrechts - nicht zulässig.

Auch das ist so nicht korrekt.
Sofern kein anderes Mittel der Beweissicherung zur Verfügung steht, kann auch eine Bildaufnahme gerechtferigt sein, das Persönlichkeitsrecht steht hier zurück.


Deshalb ja such der Vorschlag einen Fernsehsender der die Uhrzeit eingeblendet hat zu filmen. Die Tonfunktion nimmt dann kombiniert damit den Lärm auf.


Alternative: Man engagiert einen Privatdetektiv, der sich hinsetzt und als Zeuge für den Lärm detailliert mit Datum, Uhrzeit, Art und Dauer der Störung dient.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Was es noch alles gibt:

So berichtet der Spiegel auf seiner Internetseite am 15.2.2005 von einem Ehepaar, welches eine Woche lang zur Nachtzeit von Hahnenkrähen geweckt wurde, das aus der Nachbarwohnung drang, obwohl dort gar kein Hahn gehalten wurde. Kam die Polizei, verstummte das Krähen.

Die Nachbarn „blieben verschollen“, dennoch ging das Krähen zur Nachtzeit weiter.
Letztlich wurde aufgrund richterlichen Beschlusses zusammen mit dem Ordnungsamt die Wohnung geöffnet. Im Schlafzimmer wurde des Rätsels Lösung entdeckt: Ein Lautsprecher-Apparat , der auf die Wand der Nachbarn zielte. Die Anlage war durch Zeitschaltuhr gesteuert. Und zwar so, daß sie zwischen zwei und vier Uhr morgens jeweils für 20 Minuten ein machtvolles Krähen abgab. Messungen des Umweltamtes ergaben eine Lautstärke von 100 Dezibel.

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" "

-- Editiert am 28.02.2010 12:40

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

den besuch deiner "guten freunde", so wie du zu sagen pflegst ;) , muß auch erstmal bewiesen werden.

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

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