Nachbar droht mit Jugendamt

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
wittwer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar droht mit Jugendamt

Wie sieht da die Rechtslage aus.
Eine Familie hat ein Kind, knapp drei Jahre, möglicherweise Adhs. Sie schlägt das Kind prinzipiell nicht, schreit es aber zeitweise an, insb wenn es wiederholt Hochrisikoverhalten zeigt und auf mehrfache Erklärungen nicht reagiert, macht das natürlich nicht gerne. Der Vater ist Psychiater, die Verhältnisse geordnet.

Ein Nachbar wird nun frühberentet, mischt sich seitdem gerne in die belange der anderen Mietparteien ein, droht unterschwellig mit dem Jugendamt, wenn er das nochmal höre, legt dabei fast eine Blockwartmentalität an den Tag, d h fragt nicht was denn los sei, ob das nicht anders gehe, er sich Sorgen mache etc sondern wird sofort drohend. Empfiehlt statt anschreien das Kind zu schlagen, dann würde es besser parieren.

Vom gesunden Menschenverstand scheint es logisch, daß in jeder Beziehung, auch zu einem Kind mal geschrien wird, insb.wenn es zum Schutz des Kindes, z B vor Verletzungen dient, die Rechtslage ist mir dabei jedoch nicht ganz klar, es gab ja wohl eine Gesetzesänderung, die selbst Anschreien verbietet.

Wie sollte man sich so einem Nachbarn gegenüber verhalten und welche Querelen könnte der verursachen.



Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

mach dem Nachbarn die Situation klar und Versuch nicht das ganze Haus dran Teilhaben zu lassen.

Selbst wenn das Jugendamt kommt aber ein geordnetes Verhältnis vorfindet, seit Ihr dort bekannt und gerade bei den Vorkommnissen in Deutschland sind die dann ganz vorsichtig.
Lass es besser nicht drauf an kommen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wittwer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist aber, daß ich mein Kind nicht gerne so erziehen möchte, wie es den Vorstellungen des Nachbarn paßt. Bezüglich des Jugendamtes habe ich eigentlich keine Bedenken, damit habe ich wegen Patienten immer wieder Kontakt, bin da als seriös bekannt und erlebe das hiesige Jugendamt immer als sehr familienstützend, nicht reglementierend. Mich interessiert eher was die Rechtslage angeht, inwieweit dürfen Kinder "angeschrien" werden, im Prinzip gar nicht?, wenn sich da Kind gefährdet? zur Maßregelung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hochrisikoverhalten???

Und gibt es wirklich keine andere Möglichkeit, als ein knapp dreijähriges Kind anzuschreien???
Sorry, aber da würde ich mir als Nachbar auch so meine Gedanken machen...

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn der Mann tatsächlich "Blockwartmentalitäten" an den Tag legt. Alles aufschreiben, auch von den Nachbarn etwas dazu legen und Brief ab an den Vermieter.
Mitteilen, dass man gerne in dem Haus wohnte und ihn bitten, in diesem Fall zu vermitteln und dem anderen Mieter mitzuteilen, dass er den Hausfrieden stört (Grund zur Kündigung).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.030 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen